16.06.2015 Drucksache 6/737Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Juni 2015 Schülerkostensätze in Thüringen Die Kleine Anfrage 290 vom 29. April 2015 hat folgenden Wortlaut: Schulen in freier Trägerschaft bereichern die Thüringer Schullandschaft und sind Ausdruck eines vielfälti gen Bildungswesens in Thüringen aber auch bundesweit. Sowohl die Berechnung als auch die Höhe der staatlichen Finanzhilfe stellt sich jedoch in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich dar. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Schülerkostensätze in Thüringen im Jahr 2014 im Vergleich zu den Schülerkostensätzen in anderen Bundesländern (bitte aufgeschlüsselt auf die jeweilige Schulart und Schulform der berufsbildenden Schulen)? 2. Wie bewertet die Landesregierung die durch den Gesetzentwurf der Landesregierung geplanten Schü lerkostensätze für das Jahr 2015 im Vergleich zu den Schülerkostensätzen in anderen Bundesländern (bitte aufgeschlüsselt auf die jeweilige Schulart und Schulform der berufsbildenden Schulen)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Eine bundesweite Erhebung der angefragten Daten erfolgt nicht. Die Landesregierung hat jedoch im Vorfeld der Novellierung des Thüringer Gesetzes über Schulen in frei er Trägerschaft eine Länderabfrage durchgeführt. Dabei wurde nach den Schülerkostenjahresbeträgen in den Jahren 2014 und 2015, unterteilt nach den ein zelnen Schularten und an berufsbildenden Schulen den einzelnen Schulformen, gefragt. Im Ergebnis der Ab frage teilten die Länder ihre Schülerkostenbeträge je nach Zuschusszeitraum für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 bzw. für die Kalenderjahre 2014 und 2015 mit. An den berufsbildenden Schulen gibt es sehr unterschiedliche Unterteilungen in Schulformen, so dass teilweise keine Zuordnung der Thüringer Vorga ben möglich war und somit keine Zuarbeiten der Länder erfolgten. Die beigefügte Anlage enthält das Ergebnis der Abfrage zu den einzelnen Schülerkostensätzen. Aus den Ländern Bayern, Berlin, NordrheinWestfalen und RheinlandPfalz erfolgten auf Grund anderer Finanzie K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/737 rungssysteme (Landeszuschüsse nicht nach Schülerkostensätzen) keine Zuarbeiten. Ebenfalls keine Zu arbeit erfolgte aus dem Saarland. Zusammenfassend lässt sich das Ergebnis der Abfrage damit bewerten, dass Thüringen im Vergleich zu an deren Ländern die Schulen in freier Trägerschaft angemessen finanziert und weitgehend überdurchschnitt lich hohe Schülerkostensätze bezahlt. An berufsbildenden Schulen ist ein Ländervergleich nur schwer möglich, da die Unterscheidung in einzel ne Schulformen in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist. An der Berufsfachschule zeigt ein Län dervergleich, dass die Finanzierung im Durchschnitt liegt. Mit den Schülerkostensätzen der Fachoberschu le liegt Thüringen genau in der Mitte. Dr. Klaubert Ministerin Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachen nummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage Ländervergleich zur staatlichen Finanzhilfe pro Schüler für Schulen in freier Trägerschaft allgemein bildene Schulen/Förderschulen/berufsbildende Schulen Angaben in Euro Stand: März 2015 Baden- Württemberg*** Jahres Ø2014 2013/2014 2014/2015 2014 2015 2014 Plandaten 2015 SJ 2013/2014 SJ 2014/2015 SJ 2013/2014 SJ 2014/2015 SJ 2013/2014 vorläufig SJ 2014/2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 3.434,00 3.199,00 3.515,00 261,26 - 3.632,00 3.817,00 3.408,01 3.491,63 2.758,51 2.806,55 3.770,46 (3.541,72) 3.688,81 (3.468,22) 4.086,65 4.140,59 5.360,95 5.080,45 3.285,31 3.847,42 3.726,00 (Hauptsch. 5.364,00) 4.659,00 5.135,00 - - 3.210,00 (Haupts. 3.115,00) 3.374,00 (Haupts. 3.274,00) Jahrgangsstufe 7- 10 an regionalen Schulen: 4.734,19 Jahrgangsstufe 7-10 an regionalen Schulen: 4.877,93 3.738,38 3.803,89 5709,82 (5.427,70) 5.819,98 (5.538,05) 4.886,33 4.960,72 5.281,90 (Stadtteil- schule Sek I) 5.400,05 (Stadtteil- schule Sek I) 4.995,94 5.177,59 3.789 (Kl. 5-6) 4.182 (Kl. 7-10) 4.010 (Kl. 5-6) 4.426 (Kl. 7-10) 318,33 - 3.970,00 4.173,00 Jahrgangstufe 7- 12/13: 4.650,87 Jahrgangstufe 7- 12/13: 4.581,56 4.657,82 4.755,06 4.652,42 (4.393,79) 4.690,52 (4.433,19) 4.615,72 4.845,35 4.643,55 (Beo) 5.269,15 (SekI) 4.719,20 (Beo) 5.394,10 (SekI) 4.268,63 4.172,26 5.446,00 5.764,00 318,33 - 6.229,00 6.547,00 4.657,82 4.755,06 5.979,33 (5.646,92) 5.861,18 (5.539,61) 4.535,72 4.762,12 6.608,75 6.684,40 4.268,63 5.566,62 im Bereich der Sonder- und Heimsonder- schulen erfolgt keine Bezuschussung nach Kopfsätzen (Spitzab-rechnung) 22.465,00 23.789,00 796,21 - Förder- schwer- punkt: 12.624,00 Förder- schwer- punkt: 13.463,00 18.171,79 18.269,49 24.997,29 25.328,13 23.147,78 (21.963,21) 23.128,70 (21.958,52) 20.592,22 20.632,51 24.815,00 24.832,00 22.375,10 24.161,29 techn. 6.233,00 übrige 5.761,00 Sozialpäd. 6.413,00 zur Erlangung eines Berufs- abschlusses nach Landesrecht, je nach Beruf: 4.400 bis 6.462 Soziales mit Abschluss als Sozialassistent: 2.887 zur Erlangung eines Berufsab- schlusses nach Landesrecht, je nach Beruf: 4.656 bis 6.839 Soziales mit Abschluss als Sozialassistent: 3.056 - - 4.721,00 4.962,00 - - 2.054,36 € bis 3.369,13 € 2.091,30 bis 3.340,08 1.514,44 bis 7.507,24 (1.428,83 bis 7.083,12) 1.492,95 bis 8.321,68 (1.409,73 bis 7.858,10) 3.597,00 3.909,00 4.754,90 bis 5.672,05 5.237,70 bis 5.891,35 2.204,62 bis 4.496,97 2.633,76 bis 4.899,68 4.125 (1-jährig VZ) 2.887 (2-jährig VZ) 4.365 (1-jährig VZ) 3.056 (2-ährig VZ) - - 4.215,00 (VZ) 2.810,00 (TZ) 4.353,00 (VZ) 2.902,00 (TZ) - - 3.481,84 bis 3.699,45 (1-jährig) 2.692,98 € bis 2.965,00 € (2-jährig) 3.552,75 bis 3.774,810 (1-jährig) 2.747,83bis 3.025,39 (2-jährig) 3.412,49 (3.216,30) 3.503,51 (3.304,82) 3.479,00 3.861,00 5.205,40 5.446,80 3.286,99 3.661,27 siehe FÖS 3.600,00 3.810,00 - - - - - - 11.656,24 € bis 14.350,87 € 11.680,50 bis 14.649,50 - - 4.749,00 5.005,00 - - 8.510,80 bis 14.408,45 9.145,92 bis 17.408,59 SJ 2014/2015Schulart Brandenburg* Bremen Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen**** Sachsen (Angaben jeweils für Vollzeit) Sachsen-Anhalt ** Schleswig-Holstein Hamburg Thüringen Grundschulen/Volksschulen 2.642,44 Realschulen/Sekundarschulen/ Mitelschulen/Regelschulen 3.159,89 (Realschule) 4.248,54 (Hauptschule) 3.897,91 (Oberschule) Gymnasien Klasse 5-10 4.657,00 (Kl. 5-13) 3.677,12 Gymnasien ab Klasse 11 4.617,13 Fachoberschule 1.506 (Kl. 11) 3.523 (Kl. 12) Förderschule für Geistigbehinderte/ Förderschule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 12.373,35 berufsbildende Schule Berufsfachschule 4.251 bis 5.455 (1-jährig) 2.513 bis 6.630 *** In BW läuft ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Privatschulgesetzes, die Änderung wird rückwirkend zum 01.08.2014 in Kraft treten, Gemeinschaftsschule (Kl. 5-10) = 5.041,00 ; Gemeinschaftsschule (Kl. 11-13) = 4.657,00 ; Waldorfschule (Kl. 5-12) = 4.499,00 ; Waldorfschule (Kl.13) = 4.657,00 **** bei berufsbildenden Schulen könne zusätzlich AG-Anteile zur Sozialversicherung übernommen werden - Förderberufsschule * Angaben aus Amtsblatt des MBJS v. 3. Mai 2013 und 9. April 2014 (Angaben jeweils ohne Zuschuss - zusätzliche Zuschüsse werden nur gewährt, wenn das entsprechende Unterichtsangebot genehmigt wurde) ** die Zahlen in Klammern gelten jeweils für SFT, die nach dem 01.08.2007 den Schulbetrieb aufgenommen haben