13.06.2019 Drucksache 6/7373Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Juli 2019 Proteste gegen und Übergriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte in Thüringen im 1. Quartal 2019 Die Kleine Anfrage 3804 vom 2. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2015 stieg die Zahl der Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte bundesweit an. Auch in Thüringen kam es zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte. Auch rassistisch und neonazistisch geprägte Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen fanden mehrfach in diversen Orten in Thüringen statt. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen, in denen Flüchtlinge untergebracht werden, im 1. Quartal 2019 bekannt geworden, falls ja, an welchem Datum, an welchem Ort und mit welcher Teilnehmerzahl fanden diese statt (bitte Auflistung nach laufender Nummer, Datum, Ort und Teilnehmerzahl)? 2. Fanden im Zusammenhang mit den in Frage 1 erfragten Protesten gegen die Flüchtlingsunterbringung nach Kenntnis der Landesregierung Straftaten statt, falls ja, um wie viele handelt es sich und wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts- (bitte Zuordnung zur laufenden Nummer aus Frage 1 sowie jeweiligen Deliktart)? 3. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen und b) geplante, vermutete beziehungsweise im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte kam es nach Kenntnissen der Landesregierung im 1. Quartal 2019, wann und wo fanden diese statt und, sofern vorhanden, welche PMK-Einordnung wurde vorgenommen (bitte Auflistung nach laufender Nummer , Tatzeit, Ort und Deliktart, falls vorhanden PMK-Einordnung)? 4. In wie vielen der in Frage 3 genannten Vorfälle wurden Menschen verletzt und welche Angaben kann die Landesregierung zur Art der Verletzung machen (bitte Zuordnung zur laufenden Nummer)? 5. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf Flüchtlinge beziehungsweise Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft oder dezentralen Wohnungen kam es nach Kenntnissen der Landesregierung im 1. Quartal 2019, wann und wo fanden diese statt und, sofern vorhanden, welche PMK-Einordnung wurde vorgenommen (bitte Auflistung nach laufender Nummer, Tatzeit, Ort und Deliktart, falls vorhanden PMK-Einordnung)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7373 6. In wie vielen der in Frage 5 genannten Vorfällen wurden Menschen verletzt und welche Angaben kann die Landesregierung zur Art der Verletzung machen (bitte Zuordnung zur laufenden Nummer)? 7. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Flüchtlingen beziehungsweise Asylsuchenden einsetzen, kam es nach Kenntnissen der Landesregierung im 1. Quartal 2019, wann und wo fanden diese statt und, sofern vorhanden, welche PMK-Einordnung wurde vorgenommen (bitte Auflistung nach laufender Nummer, Tatzeit , Ort und Deliktart, falls vorhanden PMK-Einordnung)? 8. Welche Angaben kann die Landesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle zu den Fragen 3, 5 und 7 machen? 9. Hat die Landesregierung Kenntnisse zu Übergriffen, Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern von Seiten des Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften im 1. Quartal 2019 (bitte Auflistung nach laufender Nummer, Tatzeit, Ort, konkreten Verstößen und Deliktart)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Juni 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1. und 2.: Es fanden keine Versammlungen im Sinne der Fragestellung im 1. Quartal 2019 vor bestehenden, geplanten oder vermuteten Flüchtlings- beziehungsweise Asylbewerberunterkünften statt. Zu 3. und 4.: Im Freistaat Thüringen wurde im 1. Quartal 2019 eine Straftat registriert, die sich gegen Flüchtlings- beziehungsweise Asylbewerberunterkünfte richtete. Diese wurde als Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -rechts- registriert. Zuständigkeitsbereich Anzahl Verletzte Tatverdächtige Phänomenbereich Landespolizeiinspektion Gera 1 0 1 1 x PMK -rechts- Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5. und 6.: Im Freistaat Thüringen wurden im 1. Quartal 2019 sechs Straftaten registriert, die sich gegen Flüchtlinge beziehungsweise Asylbewerber richteten. Alle Fälle wurden als PMK -rechts- registriert. Zuständigkeitsbereich Anzahl Verletzte Tatverdächtige Phänomenbereich Landespolizeiinspektion Gera 2 0 1 2 x PMK -rechts- Landespolizeiinspektion Gotha 2 0 1 2 x PMK -rechts- Landespolizeiinspektion Nordhausen 1 0 1 1 x PMK -rechts- Landespolizeiinspektion Saalfeld 1 0 1 1 x PMK -rechts- Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 7.: Im 1. Quartal 2019 wurden im Freistaat Thüringen keine Straftaten registriert, die sich gegen Einrichtungen wegen ihrer Tätigkeit für Flüchtlinge beziehungsweise Asylbewerber richteten. 3 Drucksache 6/7373Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4, 5 und 6 sowie 7 verwiesen. Zu 9.: Im Freistaat Thüringen wurden im 1. Quartal 2019 keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt. Maier Minister Proteste gegen und Übergriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte in Thüringen im 1. Quartal 2019 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. und 2.: Zu 3. und 4.: Zu 5. und 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: