13.06.2019 Drucksache 6/7376Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Juli 2019 Massive Wildschäden im Bereich der Naturerbefläche Himmelsgrund der Deutschen Bundesstiftung Umwelt bei Rüdersdorf Die Kleine Anfrage 3854 vom 29. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Durch eine Bürgerzuschrift wurde mir bekannt, dass seit einiger Zeit auf der Naturerbefläche Himmelsgrund der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) bei Rüdersdorf massive Wildschäden durch Schwarzwild vor kommen. Bei einer revierübergreifenden Drückjagd am 26. Januar 2019 wurden trotz widriger Witterungsbe dingungen nach mir vorliegenden Informationen 32 Wildscheine zur Strecke gebracht. Die gesamte Liegen schaft erstreckt sich über fünf Gemarkungen (Bad Klosterlausnitz, Oberndorf, Reichardtsdorf, Rüdersdorf und Tautenhain) mit einer Gesamtfläche von 862 Hektar. Die DBU Naturerbe GmbH hat als Dienstleister zur Bewirtschaftung der Flächen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Thüringen- Erzgebirge beauftragt. Verbesserungsvorschläge der zuständigen Jagdgenossenschaft wurden nach mei ner Kenntnis durch die DBU Naturerbe GmbH mit dem Verweis auf das gute Ergebnis der Drückjagd bis her zurückgewiesen. Die für das Revier zuständige untere Jagdbehörde untersteht der Aufsicht der obersten Jagdbehörde und somit der Landesregierung. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe beziffern sich die durch Schwarzwild verursachten Schäden in dem betroffenen Bereich in den Jahren 2009 bis 2018 (Auflistung nach Jahren)? 2. In welcher Höhe beziffern sich die durch andere Schalenwildarten verursachten Schäden in dem betrof fenen Bereich in den Jahren 2009 bis 2018 (Auflistung nach Jahren und Schalenwildart)? 3. Wie hoch beziffern sich die Abschusszahlen von Schwarzwild in dem betroffenen Bereich in den Jahren 2009 bis 2018 (Auflistung nach Jahren)? 4. Wie hoch beziffern sich die Abschusszahlen von anderen Schalenwildarten in dem betroffenen Bereich in den Jahren 2009 bis 2018 (Auflistung nach Jahren und Schalenwildart)? 5. Wie viele Drück- und Bewegungsjagden wurden in dem betroffenen Bereich in den Jahren 2009 bis 2018 durchgeführt (Auflistung nach Jahren)? 6. Welche Gemarkungen innerhalb des betroffenen Bereichs sind aktuell besonders von Wildschäden durch Schwarzwild betroffen? 7. Welche Ursachen sind der Landesregierung für diese lokalen Schwerpunkte bekannt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7376 8. Wie bewertet die Landesregierung mit Blick auf die Erfordernisse der Jagdpflege und der Jagdausübung die bisherigen Bejagungsmaßnahmen auf Schwarzwild des mit der Jagdausübung beauftragten Bun desforstbetriebs in dem betroffenen Gebiet? 9. Beabsichtigen die zuständigen Behörden Jagden zur Schwarzwildreduktion anzuordnen und falls nicht, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. Juni 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Gemäß § 46 Satz 1 des Thüringer Jagdgesetzes ist der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschaden bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeinde schriftlich anzumelden (§ 34 Bundesjagdgesetz). Der Landesregierung sind keine Anmeldungen von Wildschäden in dem betroffenen Bereich für die Jahre 2009 bis 2018 bekannt. Zu 2.: Der Landesregierung sind keine Anmeldungen von Wildschäden in dem betroffenen Bereich für die Jahre 2009 bis 2018 bekannt. Zu 3.: Die Angabe der Abschusszahlen erfolgt nach dem Jagdjahr (1. April des Jahres bis 31. März des Folge jahres). Die Abkürzung EJB steht für Eigenjagdbezirk, die Abkürzung GJB für Gemeinschaftsjagdbezirk. Jagdjahr EJB Himmelsgrund GJB Tautenhain GJB Weißenborn GJB Gleina, Reichardtsdorf GJB Kraftsdorf, Oberndorf GJB Rüdersdorf 2008 21 10 33 42 54 65 2009 9 6 18 31 21 43 2010 10 5 13 23 10 46 2011 9 3 8 23 9 16 2012 6 9 22 25 15 61 2013 2 7 24 17 27 29 2014 5 4 35 18 24 105 2015 3 9 22 14 20 57 2016 6 3 34 18 12 62 2017 6 10 19 18 43 53 2018 47 6 12 15 23 35 Zu 4.: Die Angabe der Abschusszahlen erfolgt nach dem Jagdjahr (1. April des Jahres bis 31. März des Folge jahres). Die Abkürzung EJB steht für Eigenjagdbezirk, die Abkürzung GJB für Gemeinschaftsjagdbezirk. Rehwild Jagdjahr EJB Himmelsgrund GJB Tautenhain GJB Weißenborn GJB Gleina, Reichardtsdorf GJB Kraftsdorf, Oberndorf GJB Rüdersdorf 2008 49 6 9 9 13 6 2009 52 7 10 10 23 10 2010 50 7 9 8 22 7 2011 48 7 15 7 19 9 2012 54 6 8 5 22 6 2013 48 1 13 10 32 6 2014 50 8 10 4 30 5 3 Drucksache 6/7376Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Jagdjahr EJB Himmelsgrund GJB Tautenhain GJB Weißenborn GJB Gleina, Reichardtsdorf GJB Kraftsdorf, Oberndorf GJB Rüdersdorf 2015 48 6 13 3 31 4 2016 47 3 7 8 30 5 2017 33 6 8 5 9 7 2018 52 2 5 2 11 7 Damwild Jagdjahr EJB Himmelsgrund 2008 0 2009 3 2010 1 2011 0 2012 0 2013 2 2014 1 2015 2 2016 0 2017 1 2018 0 Zu 5.: Im Eigenjagdbezirk Himmelsgrund wurde im Jagdjahr 2018 eine Drückjagd durchgeführt. Zu 6.: Die Gemarkungen Oberndorf und Rüdersdorf sind aktuell von Wildschäden durch Schwarzwild betroffen. Zu 7.: Der Landesregierung sind keine konkreten Ursachen für diese lokalen Wildschäden bekannt. Zu 8.: Infolge fehlender Angaben, insbesondere aufgrund der ausgebliebenen Anmeldung von Wildschäden, kann die Landesregierung die bisherige Bejagung im Eigenjagdbezirk Himmelsgrund nicht bewerten. Mit Blick auf die steigende Gefahr des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest ist in allen Jagdbezirken Thüringens die Schwarzwildbejagung zu verstärken. Zu 9.: Die untere Jagdbehörde des Landkreises Greiz hat am 6. Dezember 2018 mit dem Vertreter der Deutschen Bundesstiftung Umwelt eine Besprechung zur Wildschadensabwehr und zur Vorbeugung vor der Afrikani schen Schweinepest durchgeführt und dabei darauf verwiesen, dass die Jagdbehörde nach § 32 Abs. 8 des Thüringer Jagdgesetzes für bestimmte Gebiete oder einzelne Jagdbezirke Mindestabschüsse von Schwarz wild festsetzen kann und sofern die Jagdausübungsberechtigten dieser Anordnung zur Wildbestandsredu zierung nicht nachkommen gemäß § 27 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes, die zuständige Behörde den Wild bestand auch auf Rechnung der Jagdausübungsberechtigten vermindern kann. Im Ergebnis dieser Besprechung hat der Bundesforstbetrieb nach zehn Jahren erstmals am 26. Januar 2019 im Eigenjagdbezirk Himmelsgrund die in der Antwort zu Frage 5 erwähnte Drückjagd durchgeführt. Keller Ministerin Massive Wildschäden im Bereich der Naturerbefläche Himmelsgrund der Deutschen Bundesstiftung Umwelt bei Rüdersdorf Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: