13.06.2019 Drucksache 6/7379Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Juli 2019 Festigung bestehender und der Aufbau neuer Wertschöpfungsketten im Bereich nachwachsender Rohstoffe in Thüringen Die Kleine Anfrage 3842 vom 25. April 2019 hat folgenden Wortlaut: In einer Pressemitteilung vom 23. April 2019 verkündete die Landesregierung, dass ein Betrieb in Zeulenroda -Triebes, der auf die Erzeugung von Hanffasern und Hanfschäben spezialisiert ist, von der Landesregierung eine Zuwendung in Höhe von 49.000 Euro erhält. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Betriebe in Thüringen wurden seit dem Inkrafttreten des Konzepts "Regionale Wertschöpfungsketten in der Land- und Ernährungswirtschaft in Thüringen" zur Festigung bestehender und zum Aufbau neuer Wertschöpfungsketten im Bereich nachwachsender Rohstoffe gefördert und wie hoch waren die jeweiligen Fördersummen (bitte nach Jahresscheiben, jeweiliger Fördersumme und Sitz der Firma aufschlüsseln)? 2. Welche Behörden sind für die Antragsbearbeitung der Förderanträge zuständig? 3. Wie viele Behördenmitarbeiter sind für die Antragsbearbeitung der Förderanträge zuständig? 4. Wie hoch sind die Kosten pro Antrag, die durch die Beantragung bei den betroffenen Behörden verursacht werden (bitte nach Material- und Personalkosten aufschlüsseln)? 5. Wie viele Betriebe in Thüringen haben insgesamt seit dem Inkrafttreten des Konzepts Förderanträge gestellt und wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt (bitte nach Ablehnungsgrund und beantragter Summe aufschlüsseln)? 6. Welche Voraussetzungen sind als Antragsteller zu erfüllen, um in den Genuss des Förderprogramms zu kommen und wie lange kann die Förderung maximal dauern? 7. Wie viele Monate vergehen durchschnittlich von der Antragstellung bis zur Bewilligung beziehungsweise Ablehnung des Antrags? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7379 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Juni 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Konzept "Regionale Wertschöpfungsketten in der Land- und Ernährungswirtschaft in Thüringen" ist kein eigenständiges Förderprogramm, sondern wurde im Rahmen der Agrarstrategie erarbeitet. Es enthält acht Handlungsfelder, von denen die "Festigung bestehender und Aufbau neuer Wertschöpfungsketten im Bereich Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo)" eines ist. Für die Umsetzung des Konzepts wurden vier Instrumente benannt. Die Förderung ist eines dieser Instrumente und zielt im Sinne des Konzepts dabei auf eine Vernetzung beziehungsweise optimale Kombination sämtlicher Fördermöglichkeiten aus EU-, nationalen und Landesmitteln. Der Hanf verarbeitende Betrieb mit Sitz in Zeulenroda-Triebes ist der bisher einzige, der im Handlungsfeld NawaRo eine Zuwendung beantragt und erhalten hat. Die Zuwendung in Höhe von 49.000 Euro wurde für das Jahr 2019 ausgereicht. Zu 2.: Für die Antragsbearbeitung im Handlungsfeld NawaRo im Rahmen des Konzepts "Regionale Wertschöpfungsketten in der Land- und Ernährungswirtschaft in Thüringen" ist das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zuständig. Zu 3.. Für die Antragsbearbeitung ist eine Mitarbeiterin zuständig. Hinsichtlich der Entscheidung der Zuwendungsfähigkeit eines Antrags werden weitere Mitarbeiter fachlich beteiligt. Zu 4.: Unter Zugrundelegung der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung vom 3. Dezember 2001 (GVBI. S. 456), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. August 2016 (GVBI. S. 296), liegt der durchschnittliche Verwaltungsaufwand, der Material- und Sachkosten umfasst, bei etwa 496 Euro je Antrag (Stundenberechnungssatz für den gehobenen Dienst gemäß Nummer 1.4.1.2 der Anlage zu § 1 der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung 62 Euro; durchschnittlicher Bearbeitungsaufwand je Antrag acht Stunden). Zu 5.: Seit dem Inkrafttreten des Konzepts im April 2018 wurde ein Antrag gestellt und genehmigt; siehe auch die Antwort zu Frage 1. Zu 6: Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass das Vorhaben des Antragstellers mit dem Ansatz des Konzepts "Regionale Wertschöpfungsketten in der Land- und Ernährungswirtschaft in Thüringen" konform ist: Oberziel des Konzepts ist die Erhöhung der Wertschöpfung in Thüringen. Dies soll durch die Erhöhung der Effizienz und den Ausbau bestehender Wertschöpfungsketten sowie durch die Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten erreicht werden. Darüber hinaus gelten die Voraussetzungen der jeweils angewendeten Förderinstrumente, beispielsweise auch was die maximale Dauer der Förderung betrifft. Im benannten Förderfall lag eine Projektförderung aus reinen Landesmitteln auf De-minimis-Basis vor. Zu 7.: Die Ermittlung eines Durchschnittswertes ist nicht möglich, da bisher nur ein Antrag gestellt und bewilligt wurde. Keller Ministerin Festigung bestehender und der Aufbau neuer Wertschöpfungsketten im Bereich nachwachsender Rohstoffe in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.. Zu 4.: Zu 5.: Zu 6: Zu 7.: