13.06.2019 Drucksache 6/7380Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Juli 2019 Wohnraumversorgung für Flüchtlinge in Thüringen seit dem Jahr 2014 Die Kleine Anfrage 3845 vom 25. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Wohnraumversorgung für Flüchtlinge stellt mit der wachsenden Zahl von anerkannten Flüchtlingen, Personen mit subsidiärem Schutz oder Abschiebeverbot (beziehungsweise abgelehnte Asylbewerber) eine zentrale Anforderung für die Versorgung mit Wohnraum dar, sofern nicht zentrale Unterkünfte vorrangig ge nutzt werden sollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Wohnungen konnten nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2014 für Flüchtlinge aktiviert werden (bitte nach Jahresscheiben, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 2. Wer sind nach Kenntnis der Landesregierung die Träger der Nutzbarmachung dieser Wohnräume (bit te nach Träger, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 3. Wie wird nach Kenntnis der Landesregierung die Bereitstellung und Modernisierung von leerstehenden Wohnungen seit dem Jahr 2014 finanziert, insbesondere aus welchen Wohnbauförderungsprogram men und in welcher Höhe (bitte nach Jahresscheiben, Einzelplänen, Haushaltsstellen und Haushaltsti teln aufschlüsseln)? 4. Wie viele Wohnungen sind durch landeseigenen Wohnraum für Flüchtlinge seit dem Jahr 2014 geschaf fen worden beziehungsweise werden in den nächsten fünf Jahren erwartet? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Juni 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 3.: Die Landesregierung hat immer Wert darauf gelegt, dass eine Förderung von Wohnraum unabhängig von der Herkunft der Wohnungssuchenden zu erfolgen hat. Gemäß der Nr. 8.3.4 der Verwaltungsvorschrift zum K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7380 Vollzug der Bindungen geförderter Wohnungen vom 1. April 2018 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 29/2018 S. 880 ff.) sind Ausländer, sofern nicht Asylbewerber, berechtigt, eine belegungsgebundene Wohnung zu beziehen, wenn sie sich berechtigt im Bundesgebiet aufhalten und der berechtigte Aufenthalt voraussicht lich noch längere Zeit beibehalten wird. Eine gesonderte Statistik hierüber wird nicht geführt. Insoweit wer den von Seiten der Landesregierung die Bereitstellung und die Modernisierung von leerstehenden Woh nungen explizit für Flüchtlinge nicht gefördert. Zu 4.: Landeseigener Wohnraum in Form von Wohnungen wird durch den Freistaat Thüringen zur vorläufigen Un terbringung von Personen nach § 1 Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz nicht vorgehalten und ist auch für die Zukunft nicht vorgesehen. Keller Ministerin Wohnraumversorgung für Flüchtlinge in Thüringen seit dem Jahr 2014 Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: