13.06.2019 Drucksache 6/7381Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Juli 2019 Planung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft durch die Landesregierung und Wohnungen für Landesbedienstete in Thüringen Die Kleine Anfrage 3850 vom 29. April 2019 hat folgenden Wortlaut: In der Vergangenheit konnten den Landesbediensteten im Rahmen der allgemeinen Wohnungsfürsorge Mietwohnungen vermittelt werden, deren Bau vom Land gefördert wurde. Eigentümer dieser Wohnungen waren meist Baugenossenschaften, die im Gegenzug dem Land das Erstbelegungsrecht für Landesbe dienstete einräumten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer ist für die Wohnraumbeschaffung der Landesbediensteten in Thüringen zuständig? 2. Wie viele Beschäftigte der Landesregierung haben ihren Wohnsitz nicht in Erfurt beziehungsweise in ei nem Radius von 60 Kilometern um Erfurt? 3. Wie viele Bedienstete der Landesregierung haben seit dem Jahr 2009 ihre Dienststellen um die Vermittlung von Wohnraum gebeten und welchen Erfolg hatten die Vermittlungsbemühungen der Landesregierung? 4. Über wie viele Wohnungen für Landesbedienstete verfügt der Freistaat Thüringen (bitte nach Gemein den, kreisfreien Städten und Landkreisen aufschlüsseln)? 5. Wie viele dieser in Frage 4 nachgefragten Wohnungen befinden sich im Eigentum des Landes? 6. Bei wie vielen dieser in Frage 4 nachgefragten Wohnungen handelt es sich um Belegungsrechte bei an deren Wohnungsunternehmen? 7. Bei wie vielen dieser in Frage 4 nachgefragten Wohnungen entfällt in den kommenden zehn Jahren der Belegungszweck als Landesbedienstetenwohnung? 8. Wie viele Landesbedienstetenwohnungen beziehungsweise entsprechende Belegungsrechte sollen in den nächsten zehn Jahren in Thüringen erworben werden? 9. Wie viele dieser in Frage 8 nachgefragten Wohnungen soll die angekündigte staatliche Wohnungsbau gesellschaft bis zum Jahr 2030 errichten? 10. Welche landeseigenen Grundstücke kommen für eine Bebauung mit Wohnungen für Landesbedienste te infrage (bitte aufgeschlüsselt nach Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7381 11. Welche Fördermöglichkeiten von Seiten des Landes bestehen für den Bau von Wohnungen für Landes bedienstete? 12. Welche Angebote hat die Stadt Erfurt der Landesregierung seit dem Jahr 2009 zur Verbesserung der Wohnungsversorgung für Bedienstete der Landesregierung unterbreitet? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Juni 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Freistaat Thüringen wird zurzeit keine Wohnungsfürsorge für Landesbedienstete vollzogen, deshalb ist diese Aufgabe keinem Ressort der Landesregierung übertragen worden. Zu 2.: Eine für die Beantwortung der Anfrage nutzbare Statistik zum Wohnsitz der Bediensteten außerhalb der Stadt Erfurt beziehungsweise im Umkreis von 60 Kilometern um die Landeshauptstadt wird nicht geführt. Angesichts eines Personalkörpers von rund 60.000 Bediensteten kann eine solche Auswertung mit Rück sicht auf die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung auch nicht vorgenommen werden. Zu 3.: Entsprechende Anfragen werden statistisch nicht erfasst. Eine belastbare Aussage kann daher nicht getrof fen werden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass vor dem Hintergrund einer nicht praktizierten Woh nungsfürsorge für Landesbedienstete solche Anfragen eher eine Ausnahme darstellen. Zu 4.: Da im Freistaat Thüringen keine Wohnungsfürsorge für Landesbedienstete durchgeführt wird, verfügt der Freistaat auch über keine Wohnungen für Landesbedienstete. Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 4. Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage 4. Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 4. Zu 8.: Es gibt zurzeit keine Überlegungen in der Landesregierung bezüglich einer Wiedereinführung einer Woh nungsfürsorge für Landesbedienstete in Thüringen. Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 8. Zu 10.: Gegenwärtig werden keine landeseigenen Grundstücke erfasst, die für eine Bebauung mit Wohnungen für Landesbedienstete in Frage kommen könnten. Zu 11.: Es gibt keine Förderprogramme zur Förderung der Schaffung oder des Erwerbs von Wohnungen für Lan desbedienstete. Zu 12.: Nach Kenntnis der Landesregierung liegen der Stadt Erfurt keine Informationen zu angefragter Thematik vor. Keller Ministerin Planung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft durch die Landesregierung und Wohnungen für Landesbedienstete in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: