14.06.2019 Drucksache 6/7383Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Juli 2019 Zusätzliche Nachfragegruppen auf einem angespannten Wohnungsmarkt in Thüringen Die Kleine Anfrage 3844 vom 25. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Auf dem deutschen und entsprechend auch dem Thüringer Wohnungsmarkt findet eine wachsende Anzahl von Menschen keine angemessene und zumutbare Unterbringungsmöglichkeit. Allein bei der wachsenden Zahl von alleinlebenden Menschen mittleren Alters müssen immer mehr mit einem Einkommen unterhalb der Schwelle zur Armutsgefährdung auskommen. Die wachsende Bevölkerungsgruppe, die dringend auf preiswerten Wohnraum des sozialen Wohnungsbaus angewiesen ist - Menschen mit niedrigen Einkommen , von Armut bedrohte Rentner, Obdachlose oder Studenten -, muss nicht nur oftmals um einen unzureichend großen, sondern durch abgelaufene Wohnungsbindungen auch noch um ein schrumpfendes Angebot an Wohnraum konkurrieren. Verschärft wurde diese bereits vorhandene Mangelsituation durch den massenhaften Zuzug von Flüchtlingen seit dem Jahr 2015. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war die Anzahl der nachziehenden Familienangehörigen von bereits anerkannten Schutzberechtigten in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018? 2. In welchem Umfang erfolgte nach Kenntnis der Landesregierung eine Aufnahme von Flüchtlingen über das "Resettlement"-Programm der Vereinten Nationen sowie über humanitäre Aufnahme-Programme in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 in Thüringen? 3. Wie hoch war die Anzahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen und der sogenannten latent Ausreisepflichtigen in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 in Thüringen? 4. In welchem Umfang erfolgte für die Gesamtzahl der von Thüringen aufgenommenen Flüchtlinge eine Unterbringung in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 in Sammelunterkünften und im sonstigen Wohnungsbestand? 5. In welchem Umfang erfolgte für die Gesamtzahl der in Thüringen befindlichen vollziehbar Ausreisepflichtigen und der sogenannten latent Ausreisepflichtigen eine Unterbringung in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 in Sammelunterkünften und im sonstigen Wohnungsbestand? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7383 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. Juni 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die im Ausländerzentralregister registrierten Fälle des Familiennachzugs zu einem Ausländer sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse entsprechend der Fragestellung vor. Zu 2.: Die der nachfolgenden Tabelle zu entnehmenden Zahlen beruhen auf statistischen Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die berücksichtigten Einreisen enthalten lediglich Fälle der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge organisierten (Sammel-)Einreisen, die regelmäßig über das Grenzdurchgangslager Friedland durchgeführt wurden. Im Rahmen der humanitären Aufnahmeprogramme nach den Aufnahmeanordnungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 30. Mai 2013 (5.000 Personen), 23. Dezember 2013 (5.000 Personen ) und 18. Juli 2014 (10.000 Personen) fanden daneben allerdings auch durch die Schutzbedürftigen eigenständig umgesetzte Einreisen statt. Statistische Erhebungen liegen hierzu nicht vor. Jahr Aufnahme über das Resettlement-Programm* Aufnahme über humanitäre Aufnahmeprogramme 2014 5 106 2015 17 61 2016 29 - 2017 9 72 2018 11 46 * Eine eigene Rechtsgrundlage für Resettlement-Flüchtlinge (§ 23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz -AufenthG-) besteht erst seit 1. August 2015. Davor war Rechtsgrundlage auch für diese Fälle § 23 Abs. 2 AufenthG. Weiterhin wurden auf Grundlage der Landesaufnahmeanordnung vom 10. September 2013 zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, seit 2013 bis zum Stichtag 30. April 2019 993 Einreisevisa erteilt. Die tatsächlich erfolgten Einreisen werden statistisch nicht separat erfasst. Zu 3.: Die der nachfolgenden Tabelle zu entnehmenden Zahlen Ausreisepflichtiger in Thüringen sind dem Ausländerzentralregister jeweils zum Stichtag 31.Dezember des betreffenden Jahres entnommen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse entsprechend der Fragestellung vor. Jahr Ausreispflichtige 2014 1.197 2015 3.312 2016 3.206 2017 3.431 2018 3.412 3 Drucksache 6/7383Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Die Unterbringung von Personen nach § 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen (ThürFlüAG) in Gemeinschaftsunterkünften und Einzelunterbringungen in den Jahren 2014 bis 2018 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Durchschnittlich untergebrachte Flüchtlinge in Thüringen gesamt davon in Einzelunterbringung in Prozent davon in Gemeinschaftsunterkünften in Prozent 2014 5.494 58 42 2015 11.700 61 39 2016 17.414 59 41 2017 9.635 50 50 2018 8.797 47 53 Zu 5.: Eine gesonderte statistische Erfassung der Unterbringung von vollziehbar Ausreisepflichtigen sowie "latent Ausreisepflichtigen" erfolgt nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Lauinger Minister 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7383 Anlage Familiennachzug 2014 2015 2016 2017 2018 nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3g AufenthG (Ehegattennachzug zu einem Inhaber einer Blauen Karte EU) 52 73 114 148 193 nach § 30 AufenthG (Ehegattennachzug) ohne § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a AufenthG 754 880 1.099 1.486 1.684 nach § 32 Abs. 1 AufenthG (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer AERL, NE oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) 182 655 1.162 1.897 2.144 nach § 32 Abs . 1 AufenthG (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer Blauen Karte EU) 54 61 112 205 316 nach § 32 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Kindesnachzug über 16 Jahre zu einem Inhaber AERL, NE oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU 26 39 49 63 70 nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (Kindesnachzug zu Asylberechtigten ) 47 36 18 5 2 nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (Kindesnachzug im Familienverband ) 273 137 73 35 18 nach § 32 Abs. 2a AufenthG (Kind eines langfristig Aufenthaltsberechtigten ) 4 4 1 1 1 nach § 32 Abs. 3 AufenthG (Kindesnachzug unter 16 Jahren) 271 128 65 41 31 nach § 32 Abs. 4 AufenthG (Kindesnachzug im Härtefall) 23 23 18 29 26 nach § 36 Abs. 1 AufenthG (Nachzug von Eltern) 2 9 44 138 151 nach § 36 Abs. 2 AufenthG (Nachzug sonstiger Familienangehörige ) 25 29 51 153 159 Quelle: Ausländerzentralregister Stand für die Jahre 2014 bis 2018: jeweils 31. Dezember Zusätzliche Nachfragegruppen auf einem angespannten Wohnungsmarkt in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Anlage