14.06.2019 Drucksache 6/7384Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Juli 2019 Belegung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsheimen in Thüringen Die Kleine Anfrage 3846 vom 24. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Nach verschiedenen Medienberichten werden bundesweit immer weniger Abschiebungen durchgeführt. Die vorgehaltenen Unterbringungsmöglichkeiten stellen für die Träger einen erheblichen Kostenfaktor dar. Entscheidungen über die weiterhin vorgehaltenen Unterbringungsmöglichkeiten setzen deshalb verlässliche Vorgaben über die zukünftige Aufnahmepolitik voraus. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Größenordnung hat die durch den Zuzug dem Freistaat Thüringen zugewiesene Zahl an Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsheimen Ende des Jahres 2018? 2. Welche Gruppen sind darüber hinaus noch in diesen Einrichtungen aus den Vorjahren untergebracht, also zum Beispiel alleinstehende Erwachsene, vollziehbar Ausreisepflichtige, sogenannte latent Ausreisepflichtige ? 3. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Landesregierung Flüchtlinge in Sozialwohnungen auf der Basis von Wohnberechtigungsscheinen untergebracht? 4. In welchem Umfang wurde nach Kenntnis der Landesregierung von den örtlichen Behörden bei der Wohnungsvergabe gegebenenfalls von der Möglichkeit der sozialen Dringlichkeit Gebrauch gemacht, um Flüchtlinge vorrangig in Sozialwohnungen unterzubringen? 5. Ist der Landesregierung bekannt, in welchem Umfang seit dem Jahr 2014 von den Gemeinden von der Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts für kommunale Wohnungen Gebrauch gemacht wurde, um Flüchtlinge unterzubringen (bitte nach Jahresscheiben, Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Juni 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Jahr 2018 hat der Freistaat Thüringen insgesamt 3.768 Asylsuchende aufgenommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren insgesamt 387 Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaats Thüringen und 5.845 Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte untergebracht. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7384 Zu 2.: In den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte sind auch aus Vorjahren Personen , die dem Anwendungsbereich des § 1 Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz unterfallen sowie insbesondere auch Flüchtlinge mit Schutzstatus untergebracht. Zu 3.: Nach Mitteilung des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurden in den Landkreisen und kreisfreien Städten insgesamt 241 Wohneinheiten auf Basis von Wohnberechtigungsscheinen an Flüchtlinge vergeben. Zu 4.: Nach Mitteilung des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurde in einem Landkreis von der Möglichkeit der sozialen Dringlichkeit Gebrauch gemacht. Zu 5.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Lauinger Minister Belegung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsheimen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: