17.06.2019 - Neufassung - Drucksache 6/7396Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. Juli 2019 Einnahmen von Hochschulgebühren und Entgelten nach dem Thüringer Hochschulgebühren - und Entgeltgesetz Die Kleine Anfrage 3831 vom 4. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringer Hochschulen haben auf Grundlage des Thüringer Hochschulgebühren- und Entgeltgesetzes (ThürHGEG) die Möglichkeit, Gebühren, Auslagen und Entgelte zu erheben. Damit werden neben vorgegebenen Gebühren, etwa bei Überschreitung der Regelstudienzeit, auch andere Gebühren und Entgelte erhoben wie beispielsweise zu Weiterbildung am Studienkolleg, für Einstufungsprüfungen, Gasthörerinnen und Gasthörern oder im Rahmen des Seniorenstudiums. Das Gesetz wurde im Rahmen der Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes im Mai 2018 geändert. Neben Klarstellungen und Ergänzungen wurde vor allem die Mitwirkung der Studierenden an den Entscheidungen aus Gebühren und Entgelten, die der Verbesserung der Studienbedingungen zu Gute kommen müssen, gestärkt. Diese müssen seit Inkrafttreten des Gesetzes in einem entsprechenden Gremium, in dem die Gruppe der Studierenden über die Mehrheit der Stimmen verfügt und das im Einvernehmen mit dem Präsidium über die Verwendung der Einnahmen entscheidet, beteiligt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welche Höhe beliefen sich die Einnahmen der Thüringer Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2018 aus Gebühren und Entgelten (bitte soweit möglich nach Art der Gebühren und Entgelte, Jahresscheiben und einzelner Hochschule aufschlüsseln)? 2. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2014 bis 2018 die Erhebung von Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung aufgrund einer unbilligen Härte nach § 4 Abs. 6 ThürHGEG beantragt und in wie vielen Fällen wurde tatsächlich von der Erhebung abgesehen (bitte nach Thüringer Hochschulen und Jahresscheiben aufschlüsseln)? 3. In wie vielen Fällen wurden seit Inkrafttreten der Änderungen des Thüringer Hochschulgebühren- und Entgeltgesetzes am 24. Mai 2018 Gebühren nach § 8 Abs. 1 Satz 2 und § 10 Abs. 1 Satz 2 ThürHGEG erfasst (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)? 4. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2014 bis 2018 zur Exmatrikulation von Studierenden, weil diese Gebühren oder Entgelte nicht gezahlt haben (bitte nach Gebühren- und Entgelttatbestand, Thüringer Hochschulen und Jahresscheiben aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Schaft (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7396 5. Kam es nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 zu Klagen gegen von Thüringer Hochschulen erhobene Gebühren und Entgelte? Wenn ja, in wie vielen Fällen und wie war der Klageausgang ? 6. Wie verwendeten die Thüringer Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2018 die aus den Gebühren nach den §§ 4, 6 und 10 ThürHGEG zufließenden Einnahmen, deren Verwendung in § 3 ThürHGEG geregelt ist (bitte nach Thüringer Hochschulen aufschlüsseln)? 7. Haben alle Thüringer Hochschulen nach lnkraftreten des geänderten Thüringer Hochschulgebühren- und Entgeltgesetzes am 24. Mai 2018 entsprechende Entscheidungsgremien nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Thür- HGEG eingerichtet und wenn ja, wann wurden diese Gremien eingerichtet und wenn nein, warum nicht (bitte nach Thüringer Hochschulen aufschlüsseln)? 8. Wie bewertet die Landesregierung die Verwendung von Einnahmen nach den §§ 4 und 10 ThürHGEG, wenn an einer Thüringer Hochschule trotz des Inkrafttretens des Gesetzes zum 24. Mai 2018 in den Satzungen der Thüringer Hochschule die Regelungen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes noch nicht umgesetzt wurden? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. Juni 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bezüglich der Höhe der Einnahmen der Thüringer Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2018 aus Gebühren und Entgelten - aufgeschlüsselt nach Art der Gebühren und Entgelte, Jahresscheiben und einzelner Hochschule - wurden die Zuarbeiten der Hochschulen in den Anlagen A und B zu Frage 1 zusammengefasst. Zu 2.: Die als Anlage zu Frage 2 beigefügte Übersicht weist die Zahl der Anträge sowie die Zahl der positiven Entscheidungen für den Erlass von Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung aufgrund einer unbilligen Härte durch die Thüringer Hochschulen aus. Zu 3.: Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 ThürHGEG können Gebühren für Gasthörer und nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Thür- HGEG Gebühren für ein Seniorenstudium erlassen werden. Die Anlage zu Frage 3 enthält die Zahl der Anträge und der positiven Entscheidungen zum Erlass von Gebühren nach § 8 Abs. 1 Satz 2 beziehungsweise § 10 Abs. 1 Satz 2 ThürHGEG. Zu 4.: Die Gründe für eine Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung werden statistisch nicht erfasst. Inwiefern eine Exmatrikulation tatsächlich und ausschließlich aufgrund einer Gebühren-Nichtzahlung erfolgt ist, kann nicht ermittelt werden. Einer Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung können verschiedenste Gründe seitens des Studierenden zugrunde liegen, die den Hochschulen nicht bekannt gegeben werden müssen. Zu 5.: Im angegebenen Zeitraum gab es zwei Klageverfahren an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Ein Verfahren endete durch Klagerücknahme. In dem anderen Verfahren wurde die Klage zugunsten der Friedrich- Schiller-Universität Jena durch das Verwaltungsgericht erstinstanzlich abgewiesen. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig; die Berufung ist vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig. Zu 6.: Die Verwendung der aus den Gebühren nach den §§ 4, 6 und 10 ThürHGEG den Hochschulen zufließenden Einnahmen in den Jahren 2014 bis 2018, deren Verwendung in § 3 ThürHGEG geregelt ist, ist in der Anlage zu Frage 6 aufgeführt. Zu 7.: An der Technischen Universität Ilmenau wurde das Entscheidungsgremium nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Thür- HGEG bereits eingerichtet. An den übrigen Thüringer Hochschulen ist der Erlass von entsprechenden Sat- 3 Drucksache 6/7396Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode zungen zur Einrichtung der Gremien vorgesehen beziehungsweise liegt im Entwurf vor und befindet sich im Gremiendurchlauf. An den einzelnen Hochschulen stellt sich die Situation wie folgt dar: Die Universität Erfurt beabsichtigt in der nächsten Senatssitzung eine Satzung zu beschließen, auf deren Grundlage ein Gremium eingerichtet wird, welches sich aus Mitgliedern des vom Senat eingesetzten Haushaltsausschusses zusammensetzt. An der Technischen Universität Ilmenau wurde das Entscheidungsgremium nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Thür- HGEG auf Grundlage der am 8. Januar 2019 durch den Senat beschlossenen und am 10. Januar 2019 durch den Rektor genehmigten Satzung zur Entscheidung über die Verwendung von Einnahmen aus den Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung und Seniorenstudium eingerichtet und hat am 21. Februar 2019 über die Verteilung der Einnahmen aus Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung für das laufende Haushaltsjahr befunden. Das Rektorat ist dem Ergebnis des Gremiums in seiner Entscheidung gefolgt (§ 3 Abs. 2 ThürHGEG). An der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist zunächst die Allgemeine Gebührenordnung der Friedrich-Schiller -Universität Jena anzupassen. Die Anpassung ist derzeit in Vorbereitung und soll noch im Sommersemester 2019 die Gremien erreichen und - vorbehaltlich der ministeriellen Genehmigung - abgeschlossen werden. Die Einrichtung eines Entscheidungsgremiums nach § 3 Abs. 2 Satz 2 ThürHGEG ist im Rahmen der Anpassung der Gebührenordnung vorgesehen. Das neue Entscheidungsgremium nach § 3 Abs. 2 Satz 2 ThürHGEG an der Bauhaus-Universität Weimar ist noch nicht eingesetzt. Die entsprechende Satzung liegt im Entwurf vor und befindet sich im Gremiendurchlauf. Die Hochschule für Musik "Franz Liszt" Weimar hat bislang noch kein Entscheidungsgremium nach § 3 Abs. 2 Satz 2 ThürHGEG eingerichtet. Die Satzung soll alsbald erarbeitet und erlassen werden. Unabhängig davon wurde bereits am 24. Juni 2011 eine Vereinbarung zwischen Hochschulleitung und Studierendenrat getroffen, die die Verwendung und die Vergabe der Einnahmen aus Langzeitstudiengebühren regelt. Auf Basis dieser Regelung wurden bislang über die Verwendung der Einnahmen aus Langzeitstudiengebühren einvernehmlich entschieden. Die Fachhochschule Erfurt wird in den nächsten Wochen die finale Fassung der Satzung zu § 3 Abs. 2 ThürHGEG erlassen und dann unmittelbar das Gremium besetzen und tagen. Bis dahin werden die Gebühren entsprechend der Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 1 ThürHGEG verwendet. Die Studierendenvertreter erhalten im Rahmen der Senatssitzungen Auskunft über die Verwendung der Mittel und sind dort am Verfahren beteiligt. Das gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 ThürHGEG vorgesehene Gremium wurde an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena bislang noch nicht eingerichtet. Hierzu finden noch Abstimmungen innerhalb der Hochschule zur Auswahl und Besetzung der Mitglieder sowie zu den Grundzügen der Arbeitsweise des Gremiums statt. Die Ernst- Abbe-Hochschule Jena plant, die Tätigkeit des Gremiums spätestens zum Beginn des Wintersemesters 2019/2020 aufnehmen zu lassen. Die studentischen Belange in Bezug auf den Mitteleinsatz der Gebühren nach § 4 (ein Seniorenstudium existiert an der Hochschule nicht) werden bis zu diesem Zeitpunkt durch die Arbeit des Studienausschusses der Hochschule und dessen studentischen Mitglieder berücksichtigt. An der Hochschule Nordhausen wird die Einrichtung eines entsprechenden Gremiums derzeit vorbereitet. Bisher erfolgt die Verwendung und Verausgabung von Langzeitstudiengebühren seit Jahren in Zusammenarbeit mit dem Studierendenrat und der Hochschulverwaltung. An der Hochschule Schmalkalden wurde bislang noch kein Gremium im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 Thür- HGEG implementiert. Ein diesbezüglicher Satzungsentwurf gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 ThürHGEG ist zwischenzeitlich erarbeitet worden, der dem Senat der Hochschule im Sommersemester 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt wird. An der Dualen Hochschule Gera-Eisenach wurde mangels Gebühreneinnahmen nach den §§ 4 und 10 ThürHGEG noch kein Gremium nach § 3 ThürHGEG eingerichtet. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7396 Zu 8.: Aus Sicht der Landesregierung ist der zeitliche Ablauf der Umsetzung von § 3 Abs. 2 Satz 2 ThürHGEG nicht zu beanstanden. Die Hochschulen haben aufgrund der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes bis zum 30. September 2019 zahlreiche Satzungen anzupassen sowie Wahlen vorzubereiten und durchzuführen . Daher ist es unvermeidbar, in diesem Prozess Prioritäten zu setzen. So waren als zentraler Umsetzungsschritt zuerst die Grundordnungen anzupassen, die Wahlordnungen zu ändern und die Gremienwahlen vorzubereiten. Im Übrigen ist auch in der Zwischenzeit der gesetzgeberische Zweck des § 3 Abs. 2 ThürHGEG, die Mitwirkung der Studierenden an der Verwendung derjenigen Einnahmen zu gewährleisten, die nach der Zweckbindung der Verbesserung der Studienbedingungen zugutekommen müssen, gewahrt: Die Studierenden haben auch jetzt schon an allen Hochschulen Mitspracherechte bei der Verwendung der Mittel aus Einnahmen von Gebühren und Entgelten. Dies geschieht im Rahmen von Ausschüssen beziehungsweise von gesonderten Abstimmungen zwischen der Hochschulleitung und dem Studierendenrat. Tiefensee Minister Anlagen* Endnote: * Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit Anlagen erhielten jeweils vorab der Fragesteller und die Fraktionen. In der Landtagsbibliothek liegt diese Drucksache mit Anlagen zur Einsichtnahme bereit. Des Weiteren kann sie unter der oben genannten Drucksachennummer im Abgeordneteninformationssystem sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage A zu Frage 1 Beträge in Euro Jahr Gebührenart 2014 2015 2016 2017 2018 a) Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung 2.494.547 2.428.597 2.519.361 2.466.254 2.458.020 b) Gebühren oder Entgelte in der Weiterbildung 3.965.501 4.678.997 4.986.949 4.887.649 4.440.344 c) Gebühren für die Abnahme von Einstufungsprüfungen nach § 54 Abs. 10 Satz 3 ThürHG 0 0 0 0 0 d) Gebühren für Externenprüfungen am Studienkolleg 0 0 0 0 14.060 e) Gebühren für Promotions- und Habilitationsprüfungen nach §§ 61 und 62 ThürHG 74.453 226.279 239.915 179.245 213.331 f) Gebühren für die Abnahme von Zugangsprüfungen nach § 67 Abs. 5 ThürHG 0 0 0 0 0 g) Gebühren bei Spracheingangsprüfungen 47.024 46.554 46.108 48.970 39.916 h) Gebühren für Eignungsprüfungen nach § 68 Abs. 1 ThürHG und Eignungsfeststellungsverfahren nach § 69 ThürHG 48.266 61.587 58.019 100.916 110.904 i) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 2 ThürHG 0 0 0 330 0 j) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 3 ThürHG 0 0 0 3.600 1.500 k) Gebühren für die Durchführung von Studierfähigkeitstests 0 0 0 0 0 l) Gebühren und Entgelte für Lehr- und andere Angebote, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung sind 363.755 430.085 387.276 466.371 364.308 m) Säumnisgebühren bei verspäteter Rückmeldung 161.315 163.028 160.078 156.724 161.776 n) Gasthörergebühren 21.559 22.534 21.582 20.739 22.672 o) Gebühren für ein Seniorenstudium 1.750 1.500 500 750 2.250 p) Entgelte für Studienmaterialien 179.094 278.331 207.196 194.607 200.678 q) Praktikumsgebühren 60.897 77.363 83.485 106.204 94.857 r) Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen 853.335 1.053.124 856.118 668.359 759.854 s) Gebühren für weitere Verwaltungsdienstleistungen 295.975 391.699 381.037 290.284 373.911 Gesamtbetrag für alle Thüringer Hochschulen 8.567.469 9.859.678 9.947.625 9.591.003 9.258.381 Auf welche Höhe beliefen sich die Einnahmen der Thüringer Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2018 aus Gebühren und Entgelten (bitte soweit möglich nach Art der Gebühren und Entgelte, Jahresscheiben und einzelner Hochschule aufschlüsseln)? A-Universität Erfurt Beträge in Euro Jahr Gebührenart 2014 2015 2016 2017 2018 a) Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung 131.500 148.500 148.750 152.500 153.750 b) Gebühren oder Entgelte in der Weiterbildung 379.184 355.851 343.148 331.202 326.145 c) Gebühren für die Abnahme von Einstufungsprüfungen nach § 54 Abs. 10 Satz 3 ThürHG d) Gebühren für Externenprüfungen am Studienkolleg e) Gebühren für Promotions- und Habilitationsprüfungen nach §§ 61 und 62 ThürHG 5.400 3.091 3.900 3.375 3.400 f) Gebühren für die Abnahme von Zugangsprüfungen nach § 67 Abs. 5 ThürHG g) Gebühren bei Spracheingangsprüfungen 1.712 1.836 1.820 h) Gebühren für Eignungsprüfungen nach § 68 Abs. 1 ThürHG und Eignungsfeststellungsverfahren nach § 69 ThürHG i) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 2 ThürHG j) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 3 ThürHG k) Gebühren für die Durchführung von Studierfähigkeitstests l) Gebühren und Entgelte für Lehr- und andere Angebote, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung sind m) Säumnisgebühren bei verspäteter Rückmeldung 20.660 18.540 24.380 16.580 26.020 n) Gasthörergebühren 5.600 4.500 4.900 3.650 4.150 o) Gebühren für ein Seniorenstudium 250 1.750 p) Entgelte für Studienmaterialien q) Praktikumsgebühren r) Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen 113.462 109.019 103.536 83.871 80.419 s) Gebühren für weitere Verwaltungsdienstleistungen 12.060 50.696 46.943 49.161 46.890 Gesamt 667.866 690.197 677.269 642.425 644.344 Auf welche Höhe beliefen sich die Einnahmen der Thüringer Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2018 aus Gebühren und Entgelten (bitte soweit möglich nach Art der Gebühren und Entgelte, Jahresscheiben und einzelner Hochschule aufschlüsseln)? A-TU Ilmenau Beträge in Euro Jahr Gebührenart 2014 2015 2016 2017 2.018 a) Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung 500.947 504.947 517.550 497.662 485.262 b) Gebühren oder Entgelte in der Weiterbildung 34.250 34.250 18.000 11.500 13.000 c) Gebühren für die Abnahme von Einstufungsprüfungen nach § 54 Abs. 10 Satz 3 ThürHG d) Gebühren für Externenprüfungen am Studienkolleg e) Gebühren für Promotions- und Habilitationsprüfungen nach §§ 61 und 62 ThürHG 8.600 7.800 10.620 9.790 9.900 f) Gebühren für die Abnahme von Zugangsprüfungen nach § 67 Abs. 5 ThürHG g) Gebühren bei Spracheingangsprüfungen 33.804 29.314 25.031 24.919 19.501 h) Gebühren für Eignungsprüfungen nach § 68 Abs. 1 ThürHG und Eignungsfeststellungsverfahren nach § 69 ThürHG i) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 2 ThürHG j) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 3 ThürHG k) Gebühren für die Durchführung von Studierfähigkeitstests l) Gebühren und Entgelte für Lehr- und andere Angebote, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung sind 190.631 278.584 241.215 299.152 226.929 m) Säumnisgebühren bei verspäteter Rückmeldung 15.519 18.065 18.052 23.319 24.210 n) Gasthörergebühren 600 1.350 1.450 300 750 o) Gebühren für ein Seniorenstudium p) Entgelte für Studienmaterialien q) Praktikumsgebühren r) Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen 576.465 779.783 603.396 470.314 582.189 s) Gebühren für weitere Verwaltungsdienstleistungen 80.182 118.626 95.989 113.746 103.703 Gesamt 1.440.998 1.772.719 1.531.303 1.450.702 1.465.443 Auf welche Höhe beliefen sich die Einnahmen der Thüringer Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2018 aus Gebühren und Entgelten (bitte soweit möglich nach Art der Gebühren und Entgelte, Jahresscheiben und einzelner Hochschule aufschlüsseln)? A-FSU Jena Beträge in Euro Jahr Gebührenart 2014 2015 2016 2017 2018 a) Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung 790.209 711.120 692.962 686.538 638.240 b) Gebühren oder Entgelte in der Weiterbildung 667.408 702.712 905.156 745.764 549.656 c) Gebühren für die Abnahme von Einstufungsprüfungen nach § 54 Abs. 10 Satz 3 ThürHG d) Gebühren für Externenprüfungen am Studienkolleg e) Gebühren für Promotions- und Habilitationsprüfungen nach §§ 61 und 62 ThürHG 54.513 209.958 220.965 162.320 194.081 f) Gebühren für die Abnahme von Zugangsprüfungen nach § 67 Abs. 5 ThürHG g) Gebühren bei Spracheingangsprüfungen 13.220 17.240 19.365 22.215 18.595 h) Gebühren für Eignungsprüfungen nach § 68 Abs. 1 ThürHG und Eignungsfeststellungsverfahren nach § 69 ThürHG 4.880 6.150 6.425 6.350 i) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 2 ThürHG j) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 3 ThürHG k) Gebühren für die Durchführung von Studierfähigkeitstests l) Gebühren und Entgelte für Lehr- und andere Angebote, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung sind m) Säumnisgebühren bei verspäteter Rückmeldung 82.011 83.173 75.576 71.224 68.725 n) Gasthörergebühren 10.600 10.775 10.050 10.850 10.575 o) Gebühren für ein Seniorenstudium 1.750 1.500 500 500 500 p) Entgelte für Studienmaterialien q) Praktikumsgebühren 60.897 77.363 83.485 106.204 94.857 r) Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen 31.346 24.441 18.685 20.233 20.192 s) Gebühren für weitere Verwaltungsdienstleistungen 135.629 137.874 137.309 13.467 121.611 Gesamt 1.847.583 1.981.036 2.170.204 1.845.740 1.723.384 Auf welche Höhe beliefen sich die Einnahmen der Thüringer Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2018 aus Gebühren und Entgelten (bitte soweit möglich nach Art der Gebühren und Entgelte, Jahresscheiben und einzelner Hochschule aufschlüsseln)? A-BU Weimar Beträge in Euro Jahr Gebührenart 2014 2015 2016 2017 2018 a) Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung 136.450 150.354 161.500 113.500 123.996 b) Gebühren oder Entgelte in der Weiterbildung 129.243 252.010 243.894 304.851 231.859 c) Gebühren für die Abnahme von Einstufungsprüfungen nach § 54 Abs. 10 Satz 3 ThürHG d) Gebühren für Externenprüfungen am Studienkolleg e) Gebühren für Promotions- und Habilitationsprüfungen nach §§ 61 und 62 ThürHG 4.700 5.300 4.300 3.500 5.300 f) Gebühren für die Abnahme von Zugangsprüfungen nach § 67 Abs. 5 ThürHG g) Gebühren bei Spracheingangsprüfungen h) Gebühren für Eignungsprüfungen nach § 68 Abs. 1 ThürHG und Eignungsfeststellungsverfahren nach § 69 ThürHG i) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 2 ThürHG j) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 3 ThürHG k) Gebühren für die Durchführung von Studierfähigkeitstests l) Gebühren und Entgelte für Lehr- und andere Angebote, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung sind 82.290 97.995 75.889 105.979 80.008 m) Säumnisgebühren bei verspäteter Rückmeldung 13.737 11.612 10.629 9.828 7.804 n) Gasthörergebühren 392 792 550 1.634 811 o) Gebühren für ein Seniorenstudium p) Entgelte für Studienmaterialien 114.386 196.764 130.055 124.344 137.339 q) Praktikumsgebühren r) Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen s) Gebühren für weitere Verwaltungsdienstleistungen Gesamt 481.198 714.827 626.818 663.637 587.117 Auf welche Höhe beliefen sich die Einnahmen der Thüringer Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2018 aus Gebühren und Entgelten (bitte soweit möglich nach Art der Gebühren und Entgelte, Jahresscheiben und einzelner Hochschule aufschlüsseln)? A-HfM Weimar Beträge in Euro Jahr Gebührenart 2014 2015 2016 2017 2018 a) Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung 26.765 16.265 36.833 28.500 32.343 b) Gebühren oder Entgelte in der Weiterbildung 17.338 16.790 12.303 3.089 4.198 c) Gebühren für die Abnahme von Einstufungsprüfungen nach § 54 Abs. 10 Satz 3 ThürHG d) Gebühren für Externenprüfungen am Studienkolleg e) Gebühren für Promotions- und Habilitationsprüfungen nach §§ 61 und 62 ThürHG 1.240 130 130 260 650 f) Gebühren für die Abnahme von Zugangsprüfungen nach § 67 Abs. 5 ThürHG g) Gebühren bei Spracheingangsprüfungen h) Gebühren für Eignungsprüfungen nach § 68 Abs. 1 ThürHG und Eignungsfeststellungsverfahren nach § 69 ThürHG 48.266 56.707 51.869 94.491 104.554 i) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 2 ThürHG j) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 3 ThürHG k) Gebühren für die Durchführung von Studierfähigkeitstests l) Gebühren und Entgelte für Lehr- und andere Angebote, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung sind m) Säumnisgebühren bei verspäteter Rückmeldung 2.185 1.824 2.903 2.999 3.514 n) Gasthörergebühren 1.287 1.232 1.117 1.000 825 o) Gebühren für ein Seniorenstudium p) Entgelte für Studienmaterialien q) Praktikumsgebühren r) Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen s) Gebühren für weitere Verwaltungsdienstleistungen 5.675 1.984 8.556 5.575 6.227 Gesamt 102.756 94.932 113.710 135.914 152.311 Auf welche Höhe beliefen sich die Einnahmen der Thüringer Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2018 aus Gebühren und Entgelten (bitte soweit möglich nach Art der Gebühren und Entgelte, Jahresscheiben und einzelner Hochschule aufschlüsseln)? A-FH Erfurt Beträge in Euro Jahr Gebührenart 2014 2015 2016 2017 2018 a) Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung 178.427 176.106 204.360 219.499 226.629 b) Gebühren oder Entgelte in der Weiterbildung 497.204 642.042 557.661 448.618 392.790 c) Gebühren für die Abnahme von Einstufungsprüfungen nach § 54 Abs. 10 Satz 3 ThürHG d) Gebühren für Externenprüfungen am Studienkolleg e) Gebühren für Promotions- und Habilitationsprüfungen nach §§ 61 und 62 ThürHG f) Gebühren für die Abnahme von Zugangsprüfungen nach § 67 Abs. 5 ThürHG g) Gebühren bei Spracheingangsprüfungen h) Gebühren für Eignungsprüfungen nach § 68 Abs. 1 ThürHG und Eignungsfeststellungsverfahren nach § 69 ThürHG i) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 2 ThürHG j) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 3 ThürHG k) Gebühren für die Durchführung von Studierfähigkeitstests l) Gebühren und Entgelte für Lehr- und andere Angebote, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung sind m) Säumnisgebühren bei verspäteter Rückmeldung 4.904 7.896 5.870 9.145 10.300 n) Gasthörergebühren 2.000 2.700 2.200 2.100 4.516 o) Gebühren für ein Seniorenstudium p) Entgelte für Studienmaterialien q) Praktikumsgebühren r) Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen s) Gebühren für weitere Verwaltungsdienstleistungen 4.300 4.120 32.955 31.641 29.797 Gesamt 686.834 832.865 803.047 711.003 664.032 Auf welche Höhe beliefen sich die Einnahmen der Thüringer Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2018 aus Gebühren und Entgelten (bitte soweit möglich nach Art der Gebühren und Entgelte, Jahresscheiben und einzelner Hochschule aufschlüsseln)? A-EAH Jena Beträge in Euro Jahr Gebührenart 2014 2015 2016 2017 2018 a) Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung 365.275 345.250 333.750 323.250 347.250 b) Gebühren oder Entgelte in der Weiterbildung 422.911 570.088 543.741 550.001 622.196 c) Gebühren für die Abnahme von Einstufungsprüfungen nach § 54 Abs. 10 Satz 3 ThürHG d) Gebühren für Externenprüfungen am Studienkolleg e) Gebühren für Promotions- und Habilitationsprüfungen nach §§ 61 und 62 ThürHG f) Gebühren für die Abnahme von Zugangsprüfungen nach § 67 Abs. 5 ThürHG g) Gebühren bei Spracheingangsprüfungen h) Gebühren für Eignungsprüfungen nach § 68 Abs. 1 ThürHG und Eignungsfeststellungsverfahren nach § 69 ThürHG i) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 2 ThürHG j) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 3 ThürHG k) Gebühren für die Durchführung von Studierfähigkeitstests l) Gebühren und Entgelte für Lehr- und andere Angebote, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung sind m) Säumnisgebühren bei verspäteter Rückmeldung 15.450 13.525 12.775 12.481 10.600 n) Gasthörergebühren 500 650 650 350 800 o) Gebühren für ein Seniorenstudium p) Entgelte für Studienmaterialien 64.708 81.567 77.141 70.263 63.339 q) Praktikumsgebühren r) Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen 123.897 132.097 122.128 85.571 67.582 s) Gebühren für weitere Verwaltungsdienstleistungen 48.364 67.465 48.041 47.200 50.471 Gesamt 1.041.106 1.210.641 1.138.226 1.089.115 1.162.238 Auf welche Höhe beliefen sich die Einnahmen der Thüringer Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2018 aus Gebühren und Entgelten (bitte soweit möglich nach Art der Gebühren und Entgelte, Jahresscheiben und einzelner Hochschule aufschlüsseln)? A-HS Nordhausen Beträge in Euro Jahr Gebührenart 2014 2015 2016 2017 2018 a) Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung 159.975 168.055 195.155 200.305 203.550 b) Gebühren oder Entgelte in der Weiterbildung 85.805 134.435 176.722 221.495 202.816 c) Gebühren für die Abnahme von Einstufungsprüfungen nach § 54 Abs. 10 Satz 3 ThürHG d) Gebühren für Externenprüfungen am Studienkolleg 14.060 e) Gebühren für Promotions- und Habilitationsprüfungen nach §§ 61 und 62 ThürHG f) Gebühren für die Abnahme von Zugangsprüfungen nach § 67 Abs. 5 ThürHG g) Gebühren bei Spracheingangsprüfungen h) Gebühren für Eignungsprüfungen nach § 68 Abs. 1 ThürHG und Eignungsfeststellungsverfahren nach § 69 ThürHG i) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 2 ThürHG j) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 3 ThürHG k) Gebühren für die Durchführung von Studierfähigkeitstests l) Gebühren und Entgelte für Lehr- und andere Angebote, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung sind m) Säumnisgebühren bei verspäteter Rückmeldung 4.899 6.953 7.983 9.448 8.783 n) Gasthörergebühren 220 175 155 225 185 o) Gebühren für ein Seniorenstudium p) Entgelte für Studienmaterialien q) Praktikumsgebühren r) Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen s) Gebühren für weitere Verwaltungsdienstleistungen 8.631 9.472 10.070 10.433 9.064 Gesamt 259.530 319.090 390.085 441.906 438.458 Auf welche Höhe beliefen sich die Einnahmen der Thüringer Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2018 aus Gebühren und Entgelten (bitte soweit möglich nach Art der Gebühren und Entgelte, Jahresscheiben und einzelner Hochschule aufschlüsseln)? A-HS Schmalkalden Beträge in Euro Jahr Gebührenart 2014 2015 2016 2017 2018 a) Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung 205.000 208.000 228.500 244.500 247.000 b) Gebühren oder Entgelte in der Weiterbildung 1.732.158 1.970.818 2.157.449 2.208.332 2.045.514 c) Gebühren für die Abnahme von Einstufungsprüfungen nach § 54 Abs. 10 Satz 3 ThürHG d) Gebühren für Externenprüfungen am Studienkolleg e) Gebühren für Promotions- und Habilitationsprüfungen nach §§ 61 und 62 ThürHG f) Gebühren für die Abnahme von Zugangsprüfungen nach § 67 Abs. 5 ThürHG g) Gebühren bei Spracheingangsprüfungen h) Gebühren für Eignungsprüfungen nach § 68 Abs. 1 ThürHG und Eignungsfeststellungsverfahren nach § 69 ThürHG i) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 2 ThürHG j) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 3 ThürHG 3.600 1.500 k) Gebühren für die Durchführung von Studierfähigkeitstests l) Gebühren und Entgelte für Lehr- und andere Angebote, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung sind 90.834 53.506 70.172 61.240 57.371 m) Säumnisgebühren bei verspäteter Rückmeldung 1.950 1.440 1.910 1.700 1.820 n) Gasthörergebühren 360 360 510 630 60 o) Gebühren für ein Seniorenstudium p) Entgelte für Studienmaterialien q) Praktikumsgebühren r) Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen 8.164 7.784 7.754 7.539 7.710 s) Gebühren für weitere Verwaltungsdienstleistungen 1.133 1.463 1.035 1.306 1.099 Gesamt 2.039.599 2.243.371 2.467.330 2.528.847 2.362.074 Auf welche Höhe beliefen sich die Einnahmen der Thüringer Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2018 aus Gebühren und Entgelten (bitte soweit möglich nach Art der Gebühren und Entgelte, Jahresscheiben und einzelner Hochschule aufschlüsseln)? A-DHGE Beträge in Euro Jahr Gebührenart 2014 2015 2016 2017 2018 a) Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung b) Gebühren oder Entgelte in der Weiterbildung 28.874 62.797 52.169 c) Gebühren für die Abnahme von Einstufungsprüfungen nach § 54 Abs. 10 Satz 3 ThürHG d) Gebühren für Externenprüfungen am Studienkolleg e) Gebühren für Promotions- und Habilitationsprüfungen nach §§ 61 und 62 ThürHG f) Gebühren für die Abnahme von Zugangsprüfungen nach § 67 Abs. 5 ThürHG g) Gebühren bei Spracheingangsprüfungen h) Gebühren für Eignungsprüfungen nach § 68 Abs. 1 ThürHG und Eignungsfeststellungsverfahren nach § 69 ThürHG i) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 2 ThürHG 330 j) Gebühren für die Abnahme von Eingangsprüfungen nach § 70 Abs. 3 ThürHG k) Gebühren für die Durchführung von Studierfähigkeitstests l) Gebühren und Entgelte für Lehr- und andere Angebote, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung sind m) Säumnisgebühren bei verspäteter Rückmeldung n) Gasthörergebühren o) Gebühren für ein Seniorenstudium p) Entgelte für Studienmaterialien q) Praktikumsgebühren r) Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen 619 831 1.762 s) Gebühren für weitere Verwaltungsdienstleistungen 139 17.757 5.049 Gesamt 29.632 81.715 58.980 Auf welche Höhe beliefen sich die Einnahmen der Thüringer Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2018 aus Gebühren und Entgelten (bitte soweit möglich nach Art der Gebühren und Entgelte, Jahresscheiben und einzelner Hochschule aufschlüsseln)? Anlage B zu Frage 1 Beträge in Euro Jahr Hochschule 2014 2015 2016 2017 2018 Universität Erfurt 667.866 690.197 677.269 642.425 644.344 TU Ilmenau 1.440.998 1.772.719 1.531.303 1.450.702 1.465.443 FSU Jena 1.847.583 1.981.036 2.170.204 1.845.740 1.723.384 Bauhaus-Universität Weimar 481.198 714.827 626.818 663.637 587.117 Hochschule für Musik Weimar 102.756 94.932 113.710 135.914 152.311 Fachhochschule Erfurt 686.834 832.865 803.047 711.003 664.032 Ernst-Abbe-Hochschule Jena 1.041.106 1.210.641 1.138.226 1.089.115 1.162.238 Hochschule Nordhausen 259.530 319.090 390.085 441.906 438.458 Hochschule Schmalkalden 2.039.599 2.243.371 2.467.330 2.528.847 2.362.074 Duale Hochschule Gera-Eisenach 0 0 29.632 81.715 58.980 Gesamtbetrag für alle Thüringer Hochschulen 8.567.469 9.859.678 9.947.625 9.591.003 9.258.381 Auf welche Höhe beliefen sich die Einnahmen der Thüringer Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2018 aus Gebühren und Entgelten (bitte soweit möglich nach Art der Gebühren und Entgelte, Jahresscheiben und einzelner Hochschule aufschlüsseln)? Anlage zu Frage 2 Hochschule Anträge nach § 4 Abs. 6 THürHGEG Erlass der Gebühr Erlass der Gebühr in % Anträge nach § 4 Abs. 6 THürHGEG Erlass der Gebühr Erlass der Gebühr in % Anträge nach § 4 Abs. 6 THürHGEG Erlass der Gebühr Erlass der Gebühr in % Anträge nach § 4 Abs. 6 THürHGEG Erlass der Gebühr Erlass der Gebühr in % Anträge nach § 4 Abs. 6 THürHGEG Erlass der Gebühr Erlass der Gebühr in % Universität Erfurt 22 20 91% 13 11 85% 23 20 87% 25 22 88% 20 17 85% TU Ilmenau 137 127 93% 158 133 84% 147 124 84% 223 207 93% 219 209 95% FSU Jena 384 301 78% 336 261 78% 331 240 73% 166 117 70% 202 154 76% Bauhaus-Universität Weimar 128 120 94% 141 130 92% 123 118 96% 143 139 97% 137 133 97% Hochschule für Musik Weimar k.A. * 0 0% k.A. 0 0% k.A. 4 0% k.A. 1 0% k.A. 4 0% Fachhochschule Erfurt keine Angaben möglich * keine Angaben möglich keine Angaben möglich keine Angaben möglich keine Angaben möglich Ernst-Abbe-Hochschule Jena 55 51 93% 57 54 95% 58 55 95% 47 45 96% 52 49 94% Hochschule Nordhausen 76 69 91% 68 66 97% 58 49 84% 43 41 95% 53 48 91% Hochschule Schmalkalden 23 21 91% 19 17 89% 17 15 88% 19 19 100% 19 18 95% Duale Hochschule Gera-Eisenach 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamtzahl Thüringer Hochschulen 825 709 86% 792 672 85% 757 625 83% 666 591 89% 702 632 90% * Daten werden nicht gesondert erhoben. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2014 bis 2018 die Erhebung von Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung aufgrund einer unbilligen Härte nach § 4 Abs. 6 ThürHGEG beantragt und in wie vielen Fällen wurde tatsächlich von der Erhebung abgesehen (bitte nach Hochschulen und Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2014 2015 2016 2017 2018 Anlage zu Frage 3 Hochschule Anträge Erlass der Gebühr Erlass der Gebühr in % Anträge Erlass der Gebühr Erlass der Gebühr in % Universität Erfurt 0 0 0% 0 0 0% TU Ilmenau 0 0 0% 0 0 0% FSU Jena 0 0 0% 0 0 0% Bauhaus-Universität Weimar 0 0 0% 0 0 0% Hochschule für Musik Weimar 0 0 0% 0 0 0% Fachhochschule Erfurt 0 0 0% 0 0 0% Ernst-Abbe-Hochschule Jena 59 3 5% 0 0 0% Hochschule Nordhausen 2 2 100% 2 2 100% Hochschule Schmalkalden 0 0 0% 0 0 0% Duale Hochschule Gera-Eisenach 0 0 0% 0 0 0% Gesamtzahl Thüringer Hochschulen 61 5 8% 2 2 100% In wie vielen Fällen wurden seit Inkrafttreten der Änderungen des ThürHGEG am 24. Mai 2018 Gebühren nach § 8 Abs. 1 Satz 2 und § 10 Abs. 1 Satz 2 erlassen (bitte nach Hochschulen)? § 8 Abs. 1 Satz 2 § 10 Abs. 1 Satz2 Anlage zu Frage 6 Hochschule § 4 Die erhobenen Mittel aus § 4 ThürHGEG gehen in den Gesamthaushalt der Hochschule ein und werden für Aufgaben im Bereich Studium und Lehre verwendet. § 6 § 10 § 4 Verwendung der Einnahmen i.R. der Qualitätssicherung (z.B. Finanzierung von Lehrbeauftragten, studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften für die Fakultäten, Unterstützung der praktischen Ausbildung der Studierenden, Ausstattung von Praktika) § 6 Deckung der zusätzlich durch das weiterbildende Studium Lichttechnik entstehenden Kosten (Personal, Lehraufträge, Sachmittel) § 10 Keine Einnahmen im Berichtszeitraum § 4 Die aus den Gebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit erzielten Einnahmen werden im Haushalt der Universität geführt und insbesondere zur Finanzierung umfassender Tutoren- und Betreuungsprogramme sowie zur ergänzenden Ausstattung von Seminarräumen und Hörsälen sowie zur Finanzierung erweiterten Beratungangeboten eingesetzt. § 6 Die Einnahmen aus dem Weiterbildungsstudium werden insbesondere für die Finanzierung der Weiterbildungsangebote selbst (der mit den Angeboten in Verbindung stehenden Aufwendungen) sowie zur (Mit)Finanzierung der durch die Weiterbilungsstudienangebote verursachten administrativen Kosten verwendet. § 10 Die Einnahmen aus dem Seniorenstudium werden analog zu § 4 verwendet. § 4 Insb. für Stipendien der Bauhaus Research School § 6 Die Einnahmen verbleiben bei den jeweiligen Studiengängen. § 10 Keine Einnahmen § 4 Unterstützung studentischer Projekte, Tutorien und Mentoren-Programme, Verbesserung der PC-Ausstattung in der Bibliothek, Ersatz- und Neubeschaffung von Präsentationstechnik in den Hörsälen, Ersatz- und Neubeschaffung von Übeinstrumenten § 6 Gebühren werden kostendeckend erhoben. § 10 § 4 Für Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen, insb. zur Finanzierung von Tutorien, Brückenkursen, der Ausstattung der Bibiliothek sowie der Lehr- und Laborgebäude § 6 Für im Zusammenhang mit den Weiterbildungsveranstaltungen entstandene Kosten § 10 Keine Einnahmen nach § 10 Wie verwendeten die Hochschulen in den Jahren 2014 bis 2018 die aus den Gebühren nach den §§ 4, 6 und 10 ThürHGEG zufließenden Einnahmen, deren Verwendung in § 3 ThürHGEG geregelt ist (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)? Einnahmen aufgrund §§ 6 und 10 ThürHGEG kommen, abzüglich eines Verwaltungskostenanteils, direkt den Studienprogrammen zu, für die sie erhoben wurden. Technische Universität Ilmenau Fachhochschule Erfurt Friedrich-Schiller-Universität Jena Bauhaus-Universität Weimar Hochschule für Musik "Franz Liszt" Weimar Verwendung der Einnahmen aus den Gebühren nach den §§ 4, 6 und 10 ThürHGEG Universität Erfurt Anlage zu Frage 6 Hochschule Verwendung der Einnahmen aus den Gebühren nach den §§ 4, 6 und 10 ThürHGEG § 4 Verwendung für zentrale Studienberatung § 6 Verwendung der Entgelte zur Deckung der Steuern, direkten und indirekten Kosten der Lehrangebote § 10 Kein Seniorenstudium an der EAH Jena § 4 Die Mittel werden für zusätzliche Investitionen und Lehrangebote verwendet. § 6 § 10 Keine Einnahmen § 4 Zuführung zum Zentralhaushalt zur Aufgabenerfüllung nach § 3 ThürHGEG: Personal- und Sachmittel für die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Lehraufträge zur Ergänzung des Studienangebotes, Erweiterung und Aktualisierung des Buch- und Medienbestandes, Literaturbeschaffung auf studentischen Antrag § 6 Anteilige Kostendeckung der Studiengänge, insbesondere Zahlungen an Kooperationspartner nach § 6 Abs. 2 ThürHGEG, Erstellung Lehrmaterialien, Personal- und Sachmittel für Kursbetreuung, Aufwendungen in Zusammenhang mit Gewinnung neuer Studierender § 10 Keine Einnahmen § 4 § 6 Zur Kostendeckung der Weiterbildungsangebote § 10 Hochschule Schmalkalden Duale Hochschule Gera- Eisenach Hochschule Nordhausen Ernst-Abbe-Hochschule Jena Einnahmen von Hochschulgebühren und Entgelten nach dem Thüringer Hochschulgebühren- und Entgeltgesetz Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Endnote: