17.06.2019 Drucksache 6/7397Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Juli 2019 Kosten der Beteiligung von Landespolizisten an internationalen Polizeimissionen Die Kleine Anfrage 3847 vom 25. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Der Freistaat Thüringen beteiligt sich bereits seit dem Jahr 1996 an internationalen Polizeimissionen. Mit dieser Kleinen Anfrage soll geklärt werden, welche Kosten aufgrund der Beteiligung an diesen Missionen für den Freistaat Thüringen entstanden sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die jährlichen Kosten für den Freistaat Thüringen, die durch den Einsatz von Landespolizisten bei internationalen Polizeimissionen seit dem Jahr 2000 ent standen sind (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. In welcher Höhe wurden die nach Kenntnis der Landesregierung in Frage 1 abgefragten Kosten durch die jeweilige internationale Organisation (beispielsweise die Europäische Union im Falle von Frontex) erstattet (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. Juni 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Seit dem Jahr 1996 beteiligt sich der Freistaat Thüringen gemeinsam mit den übrigen Ländern und dem Bund an internationalen Polizeimissionen, das heißt mandatierten Friedensmissionen und bilateralen Po lizeiprojekten, sowie seit November 2015 an den von der "Europäischen Agentur für die Grenz und Küs tenwache" (Frontex) koordinierten Einsätzen an den EUAußengrenzen, durch die Entsendung von Poli zeivollzugsbeamten. Die in dem Zusammenhang entstehenden Kosten werden durch den Bund und die Länder gemäß den ver einbarten Bestimmungen in Nummer 7.2 der Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen in der jeweils gültigen Fassung getragen. Dabei trägt jedes Land insbesondere die Inlandsbesoldung für die vom ihm entsandten Polizeivollzugsbe amten (einschließlich darin enthaltener und im Ausland fortzuzahlender Zulagen), die Kosten für deren Heil fürsorge/Beihilfe und deren beamtenrechtliche Versorgung, die medizinischen Kosten im Inland (einschließ lich Vor und Nachuntersuchungen), die Kosten für Betreuungs/Inspektionsreisen durch Landesvertreter K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7397 (ausgenommen Mitglieder des Kriseninterventionsteams), die Sachkosten für die Grundausstattung der Po lizeivollzugsbeamten gemäß Ausstattungsnachweis und erforderliche Personaldokumente sowie die Kosten für die vom Land durchgeführten Personalauswahlverfahren. Die übrigen auslandsverwendungsbedingten Personal und Sachkosten werden vom Bund getragen. Jedoch ist eine Aussage darüber, wie hoch die jährlichen Kosten waren, die dem Freistaat Thüringen seit dem Jahr 2000 für den Einsatz seiner Polizisten in internationalen Polizeimissionen entstanden sind, nicht möglich. Die Gründe hierfür liegen in der kameralistischen Buchführung und dem Umstand, dass ein eigener Haus haltstitel für internationale Polizeimissionen nicht existiert, sondern sich die vom Land zu tragenden Personal und Sachkosten auf verschiedene Haushaltskapitel/titel verteilen, ohne dass eine Zuordnung der einzelnen Kosten zu internationalen Polizeimissionen erfolgt. Auch werden derartige Kosten statistisch nicht erfasst. Zu 2.: Zahlungen der Mandatgeber (VN, EU und OSZE) oder einsatzführender Organisationen außerhalb von in ternationalen Polizeimissionen (zum Beispiel Frontex) erfolgen abhängig von der jeweiligen Mission bezie hungsweise des Einsatzes in Form von Tagegeldern an den Bund, der diese an die Polizeivollzugsbeamten weiterleitet beziehungsweise mit deren Auslandsbesoldung verrechnet. Zudem werden unter Umständen Kosten für Heilfürsorge/Beihilfe und Versorgungskosten erstattet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Fra ge 1 verwiesen. Maier Minister Kosten der Beteiligung von Landespolizisten an internationalen Polizeimissionen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: