29.12.2014 Drucksache 6/74Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Januar 2015 Zwangsvollstreckungen gegen Gemeinden in Thüringen Die Kleine Anfrage 39 vom 4. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Als zuständige Behörde für die Zulassung der Beitreibung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts erlässt das Thüringer Landesverwaltungsamt die hierzu erforderliche Zulassungsverfügung nach den Vorschriften des § 40 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz in Verbindung mit § 118 Abs. 2 Halbsatz 2 Thüringer Kommunalordnung. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchem konkreten Ergebnis wurden Zwangsvollstreckungen gegen Gemeinden in Thüringen vom 1. Januar bis 31. Oktober 2014 in Thüringen vollzogen (bitte getrennt nach den jeweiligen Gemeinden aufführen)? 2. Welche weiteren Zulassungsverfügungen nach den Vorschriften des § 40 Thüringer Verwaltungszustellungs - und Vollstreckungsgesetz in Verbindung mit § 118 Abs. 2 Halbsatz 2 Thüringer Kommunalordnung wurden im selben Zeitraum gegen welche Gemeinden mit welchem konkreten Ergebnis erlassen (bitte getrennt nach Gemeinden aufführen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 23. Dezember 2014 (Eingang: 29. Dezember 2014) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Als zuständige Behörde für die Zulassung der Beitreibung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts hat das Thüringer Landesverwaltungsamt in den Jahren 2013 und 2014 gegen Gemeinden der Landkreise - Nordhausen (Bleicherode, Hainrode, Nohra, Wolkramshausen und Kehmstedt), - Unstrut-Hainich-Kreis (Schlotheim, Obermehler und Marolterode) sowie - Saalfeld-Rudolstadt (Reichmannsdorf, Lichte, Bad Blankenburg und Schmiedefeld) Zulassungsverfügungen gemäß § 40 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz in Verbindung mit § 118 Abs. 2 Halbsatz 2 Thüringer Kommunalordnung erlassen. Auf Grundlage der Zulassungsverfügung vom 16. April 2013 wurde seitens des Landkreises Nordhausen in Höhe von 27.450,50 Euro in das unbewegliche Vermögen der Stadt Bleicherode vollstreckt. Die restliche Forderung in Höhe von 1.127.030,20 Euro wurde von der Stadt Bleicherode beglichen, so dass der Landkreis die Pfändungs- und Einzugsverfügung am 20. Januar 2014 zurücknahm. Bei den Gemeinden Hain- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/74 rode, Nohra und Wolkramshausen haben sich alle am 16. April 2013 erteilten Zulassungsverfügungen mit dem Abschluss von Zahlungsvereinbarungen zwischen den genannten Gemeinden und dem Landkreis Nordhausen erledigt. Ob bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gemeinde Kehmstedt eingeleitet wurden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, ist der Rechtsaufsicht nicht bekannt. Im Übrigen wird hierzu auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Nach Kenntnisstand der Rechtsaufsicht wurden noch in den Monaten Januar und Februar 2014 Vollstreckungsmaßnahmen aus der Zulassungsverfügung vom 12. Juli 2013 durch den Landkreis Unstrut-HainichKreis gegen die Stadt Schlotheim wegen rückständiger Kreisumlage durchgeführt. Ab dem Monat Februar konnte die rückständige Kreisumlage durch die Stadt gegenüber dem Landkreis ausgeglichen werden. Bezüglich der Gemeinden Obermehler und Marolterode sind der Rechtsaufsicht keine Vollstreckungsmaßnahmen im Jahr 2014 bekannt. Die rückständige Kreisumlage wurde im Jahr 2013 vollständig von den beiden Gemeinden ausgeglichen. Ergebnisse von Vollstreckungsmaßnahmen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sind der Rechtsaufsicht nicht bekannt. Zu 2.: Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Oktober 2014 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt weitere Zulassungsverfügungen gemäß § 40 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz in Verbindung mit § 118 Abs. 2 Halbsatz 2 Thüringer Kommunalordnung erlassen. Diese erfolgten am 27. Februar 2014 auf Antrag des Gewässerunterhaltungsverbandes "Bode-Wipperaue" sowie am 16. April 2014 und am 16. September 2014 jeweils auf Antrag des Abwasserzweckverbandes "Bode Wipper" gegen die Gemeinde Kehmstedt. Das Ergebnis ist der Rechtsaufsicht nicht bekannt. Dr. Poppenhäger Minister