18.06.2019 Drucksache 6/7403Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Juli 2019 Masernschutzimpfungen im Ilm-Kreis Die Kleine Anfrage 3837 vom 24. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Impfungen bieten einen zuverlässigen Schutz gegen potenziell lebensbedrohliche Erkrankungen. Mit einer Impfung schützen sich Menschen nicht nur selbst, sondern auch ihre Mitmenschen. Um die sogenannte Herdenimmunität zu erreichen, ist es notwendig, dass 95 Prozent der Menschen gegen eine Krankheit geimpft sind. Die neuerliche Häufung von Masernfällen in Deutschland hat auch in Thüringen wieder zu einer Diskussion über die Einführung einer Impfpflicht gegen Masern geführt. Da Masernviren nicht an Länder - oder Gemeindegrenzen Halt machen, ist jeder Masernfall eine potentielle Gefahr für Menschen mit unzureichendem Impfschutz. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Erwachsene (Menschen über 18 Jahre), wie viele Kinder und Jugendliche leben im Ilm-Kreis (bitte aufgeschlüsselt in Tabellenform je Altersgruppe: 0 bis 6 Jahre, 7 bis 14 Jahre, 15 bis 18 Jahre, 19 bis 30 Jahre, 40 bis 60 Jahre, über 60 Jahre)? 2. Wie hoch ist die aktuelle Masernimpfquote im Ilm-Kreis? 3. Wie viele Erwachsene (Menschen über 18 Jahre), wie viele Kinder und Jugendliche sind seit dem Jahr 2015 an Masern im Ilm-Kreis erkrankt (bitte aufgeschlüsselt je Altersgruppe: 0 bis 6 Jahre, 7 bis 14 Jahre , 15 bis 18 Jahre, 19 bis 30 Jahre, 40 bis 60 Jahre, über 60 Jahre)? 4. Wie hoch ist die Impfquote der ersten Masernschutzimpfung unter den Erwachsenen (Menschen älter als 18 Jahre) im Ilm-Kreis (bitte aufgeschlüsselt je Altersgruppe: 19 bis 30 Jahre, 40 bis 60 Jahre, über 60 Jahre)? 5. Wie hoch ist die Impfquote der ersten Masernschutzimpfung unter Kindern und Jugendlichen im Ilm- Kreis (bitte aufgeschlüsselt nach Kindern unter 7 Jahre und Kindern über 7 Jahre)? 6. Wie hoch ist die Impfquote der zweiten Masernschutzimpfung unter den Erwachsenen (Menschen älter als 18 Jahre) im Ilm-Kreis (bitte aufgeschlüsselt je Altersgruppe: 19 bis 30 Jahre, 40 bis 60 Jahre, über 60 Jahre)? 7. Wie hoch ist die Impfquote der zweiten Masernschutzimpfung unter Kindern und Jugendlichen im Ilm- Kreis (bitte aufgeschlüsselt nach Kindern unter 7 Jahre und Kindern über 7 Jahre)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Mühlbauer (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7403 8. Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Landesregierung für das Fehlen der jeweiligen Schutzimpfungen vor? 9. Gibt es Schätzungen oder gesicherte Zahlen zu Impfgegnern im Ilm-Kreis, die Schutzimpfungen aus ideologischen Gründen ablehnen? 10. Welche Maßnahmen können nach Einschätzung der Landesregierung getroffen werden, um die Impfquoten im Ilm-Kreis (vor allem unter Erwachsenen) zu erhöhen? 11. Wie viele Menschen sind im Zuge einer Masernerkrankung seit Einführung der Meldepflicht von Masern im Jahr 2001 im Ilm-Kreis gestorben (bitte aufgeschlüsselt je Altersgruppe: 0 bis 6 Jahre, 7 bis 14 Jahre , 15 bis 18 Jahre, 19 bis 30 Jahre, 40 bis 60 Jahre, über 60 Jahre)? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. Juni 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Angaben in Tabelle 1 verwiesen. Tabelle 1: Bevölkerung am 31. Dezember 2017 nach Altersgruppen (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik) Landkreis Bevölkerung insgesamt im Alter von … bis einschließlich … Jahren 0-6 7-14 15-18 19-30 31-39 40-60 über 60 Ilm-Kreis 108.830 6.405 7.022 3.413 12.932 12.056 32.437 34.565 Zu 2.: Der Thüringer Landesregierung liegen aus den Abrechnungsdaten im Rahmen der KV-Impfsurveillance des Robert Koch-Instituts berechnete Impfquoten sowie die vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes Ilm-Kreis ermittelten Impfquoten (Tabelle 2) vor. Die vom Robert Koch-Institut ermittelten Masern-Impfquoten für Kinder des Geburtsjahrgangs 2014 aus dem Ilm-Kreis im Alter von 24 Monaten ergeben Werte von 92,8 Prozent für die erste Impfdosis und 63,9 Prozent für die zweite Impfdosis1. Impfquoten für weitere Altersgruppen liegen der Thüringer Landesregierung nicht vor. Unterschiede in beiden Erhebungen in Bezug auf die Altersgruppe der Kita-Kinder sind darin begründet, dass in die Untersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes nur Kinder einbezogen werden, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden. Bei der KV-Impfsurveillance werden alle gesetzlich krankenversicherten Kinder im Alter von 24 Monaten berücksichtigt, während die vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst untersuchten Altersgruppen bei der vorschulischen Untersuchung nicht genau festgelegt sind. Zudem lag bei den Untersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes nicht von allen Kindern ein Impfheft vor (Tabelle 2). Tabelle 2: Bei den Regeluntersuchungen des Kinder-und Jugendärztlichen Dienstes im Ilm-Kreis ermittelte Impfquoten im Schuljahr 2017/2018. Angaben in Prozent (Quelle: Thüringer Landesverwaltungsamt) Impfheft Kita Einschulung Klassenstufe 4 Klassenstufe 8 Impfheft vorgelegt 88,4 94,3 90,6 92,1 1. Impfdosis* 98,7 98,3 98,7 99,3 2. Impfdosis* 92,1 93,1 96,4 96,9 * Bezogen auf den Anteil der Kinder mit vorgelegtem Impfheft Zu 3.: Im Jahr 2015 sind im Ilm-Kreis zwei ungeimpfte Geschwisterkinder im Alter von zwei und vier Jahren an Masern erkrankt. Seitdem gab es keine weiteren Masernfälle im Ilm-Kreis. Zu 4. bis 7.: Die Fragen werden zusammen beantwortet. Bezüglich der verfügbaren Impfquoten bei Kindern wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Für andere Altersgruppen liegen keine Impfquoten vor. 3 Drucksache 6/7403Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8. und 9.: Die Fragen werden zusammen beantwortet. Angaben zu Gründen für das Fehlen von Schutzimpfungen bei bestimmten Bevölkerungsgruppen sowie zur Anzahl von Impfgegnern im Ilm-Kreis liegen der Thüringer Landesregierung nicht vor. Zu 10.: Die Impfentscheidung ist eine individuelle Entscheidung für den Schutz der eigenen Gesundheit und nicht zuletzt auch für den Schutz der Gesundheit Dritter. Der Gesetzgeber appelliert daher in § 1 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen bei der Prävention übertragbarer Krankheiten . Zur langfristigen Erhöhung der Impfquoten - nicht nur im Ilm-Kreis - bedarf es einer breiten Akzeptanz und einer grundsätzlich positiven Einstellung der Bevölkerung zum Thema Impfen. Um die Impfentscheidung eines jeden Einzelnen positiv zu beeinflussen, ist es erforderlich, fachlich fundiertes Wissen über die Bedeutung von Schutzimpfungen als effektive und sichere Maßnahme des Gesundheitsschutzes zu vermitteln . Die Thüringer Landesregierung hat deshalb im Jahr 2017 in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Projekts Impfen 60+ (Universität Erfurt, Robert Koch-Institut, Universitätsklinikum Jena, Lindgrün GmbH) das neue Thüringer Impfportal gestartet. Unter dem Link2 werden hier wissenschaftlich fundierte Informationen rund um das Thema "Impfen" altersgruppenspezifisch, transparent und leicht verständlich zur Verfügung gestellt. Weitere mögliche Maßnahmen mit dem Ziel einer nachhaltigen Erhöhung der Impfquoten werden derzeit innerhalb der Thüringer Landesregierung vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung vorgelegten Referentenentwurfs zur Einführung einer Masern-Impfpflicht diskutiert. Bei diesen Maßnahmen muss es darum gehen, das Wissen in der Bevölkerung zum Thema "Impfen" zu erhöhen und Impfhindernisse abzubauen. Grundsätzlich besteht zudem die Möglichkeit, dass das für den Ilm-Kreis zuständige Gesundheitsamt unter Berücksichtigung der eigenen finanziellen und personellen Ressourcen in eigener Verantwortung Impfaktionen oder -kampagnen organisiert. Zu 11.: Die Masern wurden erst mit Einführung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2001 meldepflichtig. Seit 2001 wurden weder im Ilm-Kreis noch in anderen Regionen Thüringens Todesfälle an Masern registriert. Werner Ministerin Endnote: 1 aktuellste Daten, Quelle: www.vacmap.de 2 www.thüringen-impft.de Masernschutzimpfungen im Ilm-Kreis Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. bis 7.: Zu 8. und 9.: Zu 10.: Zu 11.: Endnote: