18.06.2019 Drucksache 6/7404Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Juli 2019 Fonds für die Opfer des NSU Die Kleine Anfrage 3858 vom 25. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen hat der Thüringer Landtag die Errichtung eines Entschädigungsfonds für die Opfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) beschlossen. Im Landeshaushaltsplan 2018/2019 wurden im Einzelplan 05 des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz unter dem Titel 681 03 dafür 1.446.000 Euro für das Jahr 2018 eingestellt. Das Freie Wort titelte am 18. März 2019: "Fonds für die Opfer des NSU ist fast aufgebraucht". Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde die Durchführungsbestimmung zum Entschädigungsfonds, wie sie in Drucksache 6/5967 als Entwurf dargelegt wurde, wortgleich angewendet? Wenn nein, welche Änderungen wurden vorgenommen? 2. Wann trat die Durchführungsbestimmung in Kraft und wann wird sie außer Kraft gesetzt? 3. Wurde von allen Hinterbliebenen der Mordopfer eine Entschädigung nach 4.1 der Durchführungsbestimmung in Anspruch genommen? Wenn nein, in wie vielen Fällen wurde dies nicht getan? 4. Wie verteilen sich die Entschädigungen auf die unter 4.2 in der Durchführungsbestimmung benannten Personenkreise? 5. Wie viele Personen nahmen jeweils Entschädigungsleistungen nach 5.2.1, 5.2.2 und 5.2.3 der Durchführungsbestimmung in Anspruch? 6. Welche Summe nach 6.2 der Durchführungsbestimmung wurde an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V. ausgereicht? 7. Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden abschlägig beschieden (bitte jeweils begründen)? 8. Wie viele Anträge gingen nicht fristgerecht ein und konnten daher nicht bearbeitet werden? 9. Wie wurden die Entschädigungsleistungen den Hinterbliebenen oder Geschädigten überbracht? 10. In welchem Verfahrensstand befindet sich die Amtshaftungsklage von Hinterbliebenen eines Opfers gegen den Freistaat Thüringen, die nach Ankündigung des Entschädigungsfonds vorerst ruht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7404 11. Wenn das in Frage 10 erfragte Verfahren bereits abgeschlossen wurde, mit welchem Ergebnis? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. Juni 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die bei den Entscheidungen angewendeten Durchführungsbestimmungen zum Entschädigungsfonds für die Opfer und Betroffenen von Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 4. Juli 2018 entsprechen dem in der Drucksache 6/5967 enthaltenen Entwurf mit der Maßgabe, dass in den Nummern 3.5 und 9 der Durchführungsbestimmungen die zunächst nicht feststehenden Datumsangaben eingefügt wurden (4. Oktober 2018 beziehungsweise 4. Juli 2018). Zu 2.: Die Durchführungsbestimmungen zum Entschädigungsfonds für die Opfer und Betroffenen von Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds traten am 4. Juli 2018 in Kraft und werden am 31. Dezember 2020 außer Kraft treten. Zu 3.: In neun der zehn von den Durchführungsbestimmungen erfassten Mordfälle wurde von den Hinterbliebenen eine Entschädigung nach Nummer 4.1 der Durchführungsbestimmungen in Anspruch genommen. In einem der Fälle wurde kein Antrag auf Entschädigung gestellt. Zu 4.: Insgesamt wurden an vier Ehegatten 200.000,00 Euro und an zwölf Kinder 500.000,01 Euro gezahlt. Zudem wurden an drei Eltern insgesamt 200.000,00 Euro gezahlt (vergleiche Nummer 4.3 der Durchführungsbestimmungen ). Bei den Entschädigungsleistungen an die Kinder war in einem Fall eine Summe von 50.000,00 Euro gemäß Nummer 4.2 Satz 5 der Durchführungsbestimmungen unter drei Kindern aufzuteilen. Die errechneten Anteile wurden jeweils auf 16.666,67 EUR gerundet, woraus sich im Ergebnis die Auszahlung von zusätzlich 0,01 Euro ergibt. Zu 5.: Entschädigungsleistungen nach den genannten Nummern der Durchführungsbestimmungen wurden an die folgende Zahl von Personen gezahlt: Nummer 5.2.1: 5 Nummer 5.2.2: 5 Nummer 5.2.3: 32 Zu 6.: Dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V. konnten nach Nummer 6.2 der Durchführungsbestimmungen 300.000,00 Euro ausgereicht werden. Zu 7.: Insgesamt wurden sieben Anträge abgelehnt. In zwei Fällen waren vorrangig Leistungsberechtigte im Sinne von Nummer 4.2 der Durchführungsbestimmungen vorhanden. Ein Antrag wurde von einer nicht nach Nummer 4 der Durchführungsbestimmungen leistungsberechtigten Person gestellt. Vier Fälle betrafen Anträge auf Leistungen an verletzte Personen, wobei jeweils keine unmittelbaren Körper- oder Gesundheitsschäden mit entsprechendem Krankheitswert (vergleiche Nummer 5.1 der Durchführungsbestimmungen) vorlagen. Zu 8.: Nach der in Nummer 3.5 der Durchführungsbestimmungen festgelegten Ausschlussfrist (4. Oktober 2018) gingen bei dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz keine Anträge auf Leistungen nach den Nummern 4 und 5 der Durchführungsbestimmungen ein. Zu 9.: Die Entschädigungsleistungen wurden auf die in den Anträgen bezeichneten Bankkonten überwiesen. 3 Drucksache 6/7404Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 10.: Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat mitgeteilt, dass jeweils eine Klage von Hinterbliebenen gegen den Freistaat Thüringen vor dem Landgericht Erfurt und vor dem Landgericht Nürnberg- Fürth anhängig ist. Beide Verfahren ruhen derzeit. Hinsichtlich des vor dem Landgericht Erfurt anhängigen Verfahrens wurden erste Gespräche mit dem Prozessbevollmächtigten der Antragsteller geführt und ein entsprechender Vergleichsvorschlag an diesen übersandt. Bezüglich des weiteren Verfahrens haben bisher keine Vergleichsverhandlungen stattgefunden. Zu 11.: Beide in der Antwort zu Frage 10 genannten Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Ursprünglich war bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth auf Antrag einer Hinterbliebenen ein weiteres Verfahren (Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe) gegen den Freistaat Thüringen anhängig. Die Antragstellerin nahm ihren Antrag am 5. September 2017 zurück, wodurch das Verfahren beendet wurde. Lauinger Minister Fonds für die Opfer des NSU Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: