21.06.2019 Drucksache 6/7410Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Juli 2019 Teilnahme Thüringer Neonazis an "Combat 18"-Veranstaltung in Mücka Die Kleine Anfrage 3806 vom 2. April 2019 hat folgenden Wortlaut: Am 23. März 2019 fand nach meiner Kenntnis in Mücka (Sachsen) eine "Combat 18"-Veranstaltung statt, zu welcher mehrere Bands, darunter "TreueOrden", angekündigt waren. Diese Band trat bereits am 11. August 2018 zu einem vermeintlichen "Abschiedskonzert" in Kirchheim auf, da ein baldiger Haftantritt eines verurteilten Bandmitglieds im sogenannten Ballstädt-Prozess erwartet wurde. Rund zwei Jahre nach dem Urteil ist das Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof noch nicht abgeschlossen und die Verurteilten befinden sich weiter auf freiem Fuß. Ein Verurteilter aus dem Ballstädt-Prozess trug während des Prozesses ein großflächiges "C18"-Tattoo auf seinem Hinterkopf. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Neonazis aus Thüringen nahmen nach Kenntnis der Landesregierung an der "Combat 18"-Veranstaltung teil und aus welchen Regionen Thüringens stammten diese? 2. Hat die Landesregierung weitere Kenntnis bezüglich der Gesamtteilnehmerzahl und aus welchen Bundesländern beziehungsweise Ländern kamen die Teilnehmer)? 3. Welche Bands und Redner sind nach Kenntnis der Landesregierung aufgetreten? 4. Welche weiteren Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die "Combat 18"-Veranstaltung vor? 5. Welche Schriftzüge, Embleme und Logos von "Combat 18" beziehungsweise "C18" wurden im 1. Quartal 2019 in Thüringen festgestellt (bitte nach Datum, Ort und Sachverhalt auflisten)? 6. Welche Angaben kann die Landesregierung zum jeweiligen Alter, zur Anzahl und zur jeweils örtlichen Herkunft der Mitglieder der Band "TreueOrden" vornehmen? 7. Welche Aktivitäten der Band "TreueOrden" wurden der Landesregierung seit dem "Abschiedskonzert" am 11. August 2018 bis heute bekannt (bitte einzeln auflisten)? 8. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über Verbindungen von Angeklagten beziehungsweise Verurteilten aus dem Ballstädt-Prozess zu "Combat 18"? 9. Wie bewertet die Landesregierung den angekündigten aber nach meiner Kenntnis nicht durchgeführten Auftritt von "TreueOrden" bei einer "Combat 18"-Veranstaltung? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7410 10. Liegen der Landesregierung Informationen vor, wonach Mitglieder von "Combat 18" in Thüringen in der Vergangenheit bei Schießübungen im In- oder Ausland beteiligt waren oder einen Umgang mit Schusswaffen oder Sprengstoff pflegten? Wenn ja, welche Angaben kann sie dazu machen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Juni 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen Einzelner , insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen. So ergab eine Abwägung mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten, dass bei der Beantwortung einzelner Fragen dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die angefragten Informationen sind im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des Amtes für Verfassungsschutz und insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten schutzbedürftig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten würde Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche Arbeitsweise und Erkenntnislage ermöglichen und somit die Aufgabenerfüllung gefährden. Zu 1.: Es ist bekannt, dass sich Einzelpersonen der rechtsextremistischen Szene aus Thüringen an der Veranstaltung beteiligt haben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2. bis 4.: Die Veranstaltung fand in Sachsen statt. Eine originäre Zuständigkeit der Thüringer Sicherheitsbehörden ist daher nicht gegeben. Auf dem Flyer zur Veranstaltung ist neben dem Schriftzug "Brigade 8" auch der für "Combat 18" typische Drache abgebildet, so dass davon auszugehen ist, dass es sich bei der Veranstaltung um eine gemeinsame Veranstaltung der Gruppierungen "Combat 18" und "Brigade 8" gehandelt hat. Laut dem Flyer wurden die Bands "Oldschool Rockers", "TreueOrden", "Oidoxie", "Nordglanz" sowie eine Überraschungsband für die Veranstaltung beworben. Redner wurden nicht angekündigt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Die typischen Schriftzüge für die Gruppierung "Combat 18" werden in der rechtsextremistischen Szene wiederholt auch öffentlichkeitswirksam, zum Beispiel auf Fahnen und T-Shirts verwendet. Es handelt sich bei "Combat 18" nicht um eine verbotene Gruppierung. Eine statistische Erfassung über die Verwendung der Symbolik erfolgt nicht. Zu 6.: Die Mitglieder der Band "TreueOrden" stammen aus dem Raum Gotha und Suhl sowie aus Sachsen-Anhalt . Nach vorliegenden Informationen gehören der Band fünf Mitglieder im Alter von 32, 34, 41, 42 und 43 Jahren an. Zu 7.: Die Band ist auf dem im Jahr 2019 veröffentlichen Tonträger "Combat 18 Deutschland" mit dem Titel "Niemand geht alleine" vertreten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 sowie die Vorbemerkung verwiesen. Zu 8.: Die Angeklagten beziehungsweise Verurteilten aus dem Ballstädt-Prozess sind langjährig in der rechtsextremistischen Szene aktive Personen, die über weitreichende Kontakte in die rechtsextremistische Szene 3 Drucksache 6/7410Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode in Deutschland sowie ins Ausland verfügen. Kennverhältnisse zu Mitgliedern der Gruppierung "Combat 18" sind vorhanden. Zu 9.: Die Band "TreueOrden" trat in der Vergangenheit bei zahlreichen Veranstaltungen, verschiedenster rechtsextremistischer Gruppierungen auf. Erkenntnisse für eine Zuordnung der Band zur Gruppierung "Combat 18" liegen nicht vor. Zu 10.: Es ist bekannt, dass es in der Vergangenheit Schießübungen von "Combat 18"-Mitgliedern im Ausland gab. An diesen Schießübungen waren auch vereinzelt Thüringer Rechtsextremisten beteiligt. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beobachten die Gruppierung "Combat 18 Deutschland" mit besonderer Aufmerksamkeit, insbesondere auch vor dem Hintergrund der durchaus gewalttätigen Historie der Gruppe in ihrer Anfangszeit in Großbritannien. Auch wird die Beobachtung intensiv fortgesetzt, um mögliche Radikalisierungstendenzen frühzeitig zu erkennen und die Strafverfolgungsbehörden rechtzeitig einzubinden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. In Vertretung Götze Staatssekretär Teilnahme Thüringer Neonazis an "Combat 18"-Veranstaltung in Mücka Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2. bis 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: