27.06.2019 Drucksache 6/7431Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Juli 2019 Bestehende Abschiebehindernisse für bestimmte Herkunftsländer im Jahr 2018 Die Kleine Anfrage 3861 vom 9. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut: Für verschiedene Herkunftsländer bestehen Abschiebungsverbote oder Ausreisehindernisse, wegen derer für die Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 60 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder eine Duldung nach § 60a AufenthG erteilt wird und von der Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen abzusehen ist. Für Afghanistan, Somalia, Eritrea, Äthiopien, Libyen, Irak und Nordirak wurden entsprechende Angaben für die Jahre 2013 bis 2017 durch die Landesregierung in der Antwort auf die Mündliche Anfrage in der Drucksache 6/6362 in der 131. Plenarsitzung am 8. November 2018 und in der Antwort der Landesregierung auf meine gestellte Zusatzfrage in der Drucksache 6/6458 gemacht. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele nach § 60a AufenthG geduldete Ausländerinnen und Ausländer aus Afghanistan, Somalia, Eritrea , Äthiopien, Libyen und Irak hielten sich zum Stichtag 31. Dezember 2018 in Thüringen auf (bitte nach Herkunftsländern aufgeschlüsselt beantworten)? 2. Welches sind die für die unter Frage 1 erfragten Personen bestehenden Duldungsgründe, die zur Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen/Erteilung einer Duldung führen (bitte nach den genannten Herkunftsländern aufgeschlüsselt beantworten)? 3. Wie viele Duldungen aus "sonstigen Gründen" (weil eine Rückführung in das Herkunftsland aufgrund der dort herrschenden instabilen Sicherheitslage nur schwer oder gar nicht möglich ist) führten für die genannten Herkunftsländer zur Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen/Erteilung einer Duldung (bitte nach den genannten Herkunftsländern aufgeschlüsselt beantworten)? 4. Wie viele Abschiebungen Geflüchteter aus Afghanistan, Somalia, Eritrea, Äthiopien, Libyen, Irak und Nordirak in ihre Herkunftsländer wurden im Jahr 2018 (bis zum Stichtag 31. Dezember) eingeleitet/durchgeführt (bitte nach Herkunftsländern aufgeschlüsselt beantworten)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Berninger (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7431 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 25. Juni 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Herkunftsland Anzahl Duldungsinhaber zum Stichtag 31. Dezember 2018 Afghanistan 311 Somalia 104 Eritrea 111 Äthiopien 21 Libyen 81 Irak 391 Zu 2.: Angaben zu den einzelnen Duldungsgründen können den nachstehenden Übersichten entnommen werden: Afghanistan: Duldungen Anzahl Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus medizinischen Gründen 2 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen 142 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (familiäre Bindungen zu Duldungsinhabern, fehlende Reisedokumente oder medizinische Gründe) 5 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 132 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 30 Gesamt: 311 Somalia: Duldungen Anzahl Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen 51 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (familiäre Bindungen zu Duldungsinhabern, fehlende Reisedokumente oder medizinische Gründe) 5 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 42 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 6 Gesamt: 104 Eritrea: Duldungen Anzahl Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 3 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus medizinischen Gründen 1 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen 37 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 64 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 6 Gesamt: 111 Äthiopien: Duldungen Anzahl Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen 3 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 12 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 6 Gesamt: 21 3 Drucksache 6/7431Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Libyen: Duldungen Anzahl Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen 33 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 47 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 1 Gesamt: 81 Irak: Duldung Anzahl Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 4 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus medizinischen Gründen 13 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen 223 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (familiäre Bindungen zu Duldungsinhabern, fehlende Reisedokumente oder medizinische Gründe) 12 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (gültig bis 05.09.2013) 1 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 110 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 28 Gesamt: 391 Zu 3.: Eine Duldung aus "sonstigen Gründen" wird vielfach deshalb erteilt, weil eine Rückführung in das Herkunftsland in tatsächlicher Hinsicht oder aufgrund der dort herrschenden politischen Situation und gegebenenfalls Gefährdungslage nur schwer oder gar nicht möglich ist. Hier obliegt es dem Bund, im Rahmen bilateraler Absprachen auf eine Verbesserung der Aufnahmebereitschaft hinzuwirken. Duldungen aufgrund der in tatsächlicher Hinsicht nicht möglichen Rückführungsmöglichkeit in das Herkunftsland oder aufgrund der dort herrschenden Situation und gegebenenfalls Gefährdungslage werden im Ausländerzentralregister nicht separat erfasst, sondern sind unter Duldungen aus "sonstigen Gründen" kumuliert dargestellt. Es wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Duldungen aus "sonstigen Gründen" Herkunftsland 2018 Afghanistan 142 Somalia 51 Eritrea 37 Äthiopien 3 Libyen 33 Irak 223 Zu 4.: Im Hinblick auf Rückführungen in die Herkunftsländer Somalia, Eritrea, Äthiopien, Libyen, Irak und Nordirak wurde im Jahr 2018 keine Abschiebung durchgeführt. Im Hinblick auf Afghanistan wurden im Jahr 2018 zwei Abschiebungen durchgeführt. Hierbei handelte es sich um einen Straftäter und einen Gefährder. Lauinger Minister Bestehende Abschiebehindernisse für bestimmte Herkunftsländer im Jahr 2018 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: