03.07.2019 Drucksache 6/7462Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Juli 2019 Finanzierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes Die Kleine Anfrage 3881 vom 23. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut: Der öffentliche Gesundheitsdienst wird auf Kommunalebene durch die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis durchgeführt. Laut § 3 Abs. 2 der Thüringer Kom munalordnung sind durch das Land die notwendigen Mittel für diese Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie errechnen sich die Mittel, welche das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten für den öffent lichen Gesundheitsdienst zur Verfügung stellt? 2. Welcher Betrag stand jedem Landkreis beziehungsweise jeder kreisfreien Stadt im Jahr 2018 für den öf fentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen zusammen beantwortet. Sofern keine Sonderregelungen bestehen, erhalten die Kommunen für die Wahrnehmung der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, die auch den öffentlichen Gesundheitsdienst einschließen, gemäß § 23 Abs. 1 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) pauschale Zuweisungen pro Einwohner. Für das Jahr 2018 betrug die Pauschale je Einwohner für Landkreise 95 Euro und für kreisfreie Städte 127 Euro. Die Ermittlung der Einwohnerpauschalen für den Mehrbelastungsausgleich erfolgte unter Zugrundelegung der mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Gliederungsziffern, die Ausgaben und Einnah men für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises enthalten, anhand der Jahres rechnungsstatistik 2015. Hierbei wurde auch der Unterabschnitt 50 der Jahresrechnungsstatistik Gesund heitsverwaltung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu 100 Prozent berücksichtigt. Für alle ausgewählten Gliederungsziffern wurden die ungedeckten Zuschussbedarfe (Nettoausgaben ab züglich Nettoeinnahmen) des Verwaltungs und Vermögenshaushalts aller Kommunen innerhalb eines Ver waltungseinheitstyps (kreisfreie Städte, Landkreise, Große kreisangehörige Städte sowie Verwaltungsge K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7462 meinschaften, erfüllende Gemeinden und sonstige selbständige Gemeinden) ermittelt. Anschließend wurde hieraus eine Summe gebildet, die dann in einen Euro je EinwohnerWert umgerechnet wurde. Je Verwal tungseinheitsstyp wurde ein Korridor von 50 vom Hundert bis 110 vom Hundert gebildet, auf den die Spit zenwerte herabgesenkt oder angehoben wurden. Kommunen, die innerhalb des Korridors lagen, wurden mit ihrem tatsächlichen Wert berücksichtigt. Weiterhin wurden Gemeinkosten in Höhe des Anteils am Zuschussbedarf der Gesamtgemeinkosten, der dem Anteil der Personalausgaben der definierten Gliederungsziffern für den übertragenen Wirkungskreis an den Gesamtpersonalausgaben entsprach, angesetzt. Auch für die Gemeinkosten erfolgte eine Korridor bereinigung wie zuvor für die Zuschussbedarfe. Aus der Summe der korridorbereinigten Zuschussbedar fe für die Gliederungsziffern des übertragenen Wirkungskreises und der korridorbereinigten anteiligen Ge meinkostenzuschussbedarfe wurde ein Durchschnitt je Einwohner und Verwaltungseinheitstyp ermittelt. Die so ermittelten Werte wurden auf das Jahr 2018 fortgeschrieben. Die Fortschreibung erfolgte mit einem gewichteten Faktor. Hierbei wurde zu 70 Prozent die Entwicklung der Personalausgaben und zu 30 Pro zent der Verbraucherpreisanstieg berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zur Ermittlung der Einwohnerpau schalen nach § 23 Abs. 1 ThürFAG können der Drucksache 6/4497 (Anlage 1, S. 72 ff.) entnommen werden. Aufgrund des Charakters des Mehrbelastungsausgleichs nach § 23 Abs. 1 ThürFAG als Einwohnerpau schale und der zuvor dargelegten Berechnung als korridorbereinigte Summen verschiedenster Gliederungs nummern ist ein Herunterbrechen des Betrags auf eine einzelne Aufgabe in einer bestimmten Gebietskör perschaft nicht möglich. Maier Minister Finanzierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: