04.07.2019 Drucksache 6/7465Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Juli 2019 Schulbauförderung in Thüringen Die Kleine Anfrage 3887 vom 24. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut: Mit der Schulbauförderung unterstützt der Freistaat Thüringen die staatlichen und die freien Schulträger bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben. Neben pauschalen Zuweisungen für staatliche Schulträger stehen mehrere Projektförderprogramme zur Verfügung. Mit diesen können insbesondere Sanierungsvorhaben sowie Umbauten, Erweiterungen und der Neubau von Schulgebäuden unterstützt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Für welche Projekte hat die Landesregierung in den vergangenen drei Jahren Fördermittel nach der Schulbauförderrichtlinie bewilligt und ausgezahlt (bitte den konkreten Fördergegenstand nebst Förderhöhe bezeichnen sowie nach Schulträger und Schule aufgliedern, bei mehrjährigen Projekten bitte Gesamtmaßnahme darstellen)? 2. Für wie viele Projekte wurden in den vergangenen drei Jahren Anträge auf Fördermittel gestellt, die nicht bewilligt wurden (bitte die nicht bewilligten Anträge auf Fördermittel aufgegliedert nach Schulträger und Schule und soweit möglich Grund der Nichtbewilligung auflisten)? 3. Für welche Projekte liegen derzeit Anmeldungen beziehungsweise Anträge vor, die noch nicht bewilligt wurden (bitte das konkrete Projekt nebst beantragter Fördermittel bezeichnen sowie nach Schulträger und Schule aufgliedern)? 4. Für wie viele der vorgenannten angemeldeten beziehungsweise beantragten Projekte werden aller Voraussicht nach keine Fördermittel nach der Schulbauförderrichtlinie bewilligt werden? 5. Wie wird sich die Zahl der Projektanmeldungen beziehungsweise -anträge in den kommenden fünf Jahren , soweit prognostizierbar, entwickeln? 6. Wie stellt sich das Antrags- und Bewilligungsverfahren für den Erhalt von Fördermitteln nach der Schulbauförderrichtlinie dar? 7. Wie stellt sich die Verfahrensdauer zwischen Vorhabenanmeldung, Bewilligung und Auszahlung dar (bitte die durchschnittliche Verfahrensdauer sowie das Vorhaben mit der kürzesten und längsten Verfahrensdauer angeben)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7465 8. Wie stellt sich der Investitionsbedarf an den Thüringer Schulen in den nächsten fünf Jahren dar (bitte soweit möglich nach Schulträger und Schularten aufgliedern)? 9. In welcher Höhe stehen staatlichen Schulträgern in Thüringen Mittel zur Schulbauförderung aus dem Bundesprogramm "Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen" in den kommenden Jahren zur Verfügung? Das Thüringer Ministerium für Infrastrukur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wird auf die beiliegende Übersicht (Anlage 1) verwiesen. Zu 2.: Aufgrund des zweistufigen Verfahrens in der Schulbauförderung gibt es nur sehr selten Anträge, die nicht bewilligt werden können. Dies betraf in den vergangenen drei Jahren ein Vorhaben der IBKM an der Freien Gemeinschaftsschule "Armin Müller Stahl" in Sondershausen, Ortsteil Jecha. Das Vorhaben "Erweiterungsbau als CO2-neutrales und barrierefreies Schulgebäude mit Umnutzung der Turnhalle zum Speiseraum" war in die Programmaufstellung 2018 des Ersatzschulprogramms aufgenommen worden. Eine Bewilligung konnte nicht erfolgen, weil der Schulträger ohne Beantragung eines vorzeitigen Baubeginns bereits mit dem Bau begonnen hatte und er daraufhin den Zuwendungsantrag zurückzog. In den vergangenen drei Jahren gab es für vier Bewilligungsjahre insgesamt 162 Anmeldungen, die nicht berücksichtigt und somit auch nicht bewilligt werden konnten. Von den Schulträgern wurden teilweise mehrere Projekte mit gestufter Prioritätensetzung gleichzeitig angemeldet. Die Vorhaben sind in der beiliegenden Übersicht (Anlage 2) aufgelistet. Zu 3.: Für die Programme der Schulbauförderung (Schulinvestitionsprogramm und Ersatzschulprogramm) konnten bis zum 30. Juni 2019 Vorhabenanmeldungen für das Bewilligungsjahr 2020 abgegeben werden. Bislang (Stand: 19. Juni 2019) sind Anmeldungen für elf Vorhaben eingegangen, siehe Anlage 3. Für das Bewilligungsjahr 2019 liegen zudem insgesamt 30 Zuwendungsanträge für die Programme der Schulbauförderung (Schulinvestitionsprogramm, Ersatzschulprogramm und Bundesprogramm "Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen") vor, fünf weitere Anträge werden noch erwartet. Details können Anlage 4 entnommen werden. Zu 4.: Die Schulträger können nach der Schulbauförderrichtlinie bis zum 30. Juni 2019 Vorhabenanmeldungen für das Bewilligungsjahr 2020 vorlegen. Die Sichtung und Bewertung der Vorhabenanmeldungen sowie die Erarbeitung der Programmaufstellung für das Bewilligungsjahr 2020 können erst nach diesem Termin im Kontext aller Vorhabenanmeldungen für das Jahr 2020 erfolgen (siehe Antworten zu Fragen 6 und 7). Daher kann derzeit keine Aussage zur Berücksichtigung beziehungsweise Nichtberücksichtigung einzelner vorliegender Vorhabenanmeldungen getroffen werden. Bezüglich der im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vorliegenden Zuwendungsanträge für das Jahr 2019 wird davon ausgegangen, dass diese entsprechend der Programmaufstellung 2019 bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen und Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen bewilligt werden können. Zu 5.: Die Entscheidungen über die Durchführung von Investitionen an Schulen sowie eine in diesem Zusammenhang erforderliche Anmeldung eines Förderbedarfs werden von den Schulträgern in eigener Zuständigkeit getroffen. Neben dem Investitionsbedarf sind diese Entscheidungen in erheblichem Umfang von der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Schulträger abhängig, sodass eine Prognose zur Anzahl zukünftiger Projektanmeldungen nicht möglich ist. Aufgrund des auch weiterhin bestehenden erheblichen Investitionsbedarfs im Schulbereich und der Erfahrungen aus den Anmeldeverfahren zurückliegender Haushaltsjahre wird jedoch davon ausgegangen, dass 3 Drucksache 6/7465Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode sich die Anzahl der Projektanmeldungen auch in den folgenden fünf Jahren im mittleren zweistelligen Bereich bewegen wird. Zu 6.: Das Zuwendungsverfahren für alle Programme der Schulbauförderung ist nach der Schulbauförderrichtlinie als zweistufiges Verfahren geregelt. Dem eigentlichen Antrags und Bewilligungsverfahren ist somit ein Anmeldeverfahren vorgelagert. Im Einzelnen stellt sich das Zuwendungsverfahren wie folgt dar: Stufe 1 - Anmeldeverfahren beim Thüringer Ministerium für Infrastrukur und Landwirtschaft - Die Schulträger reichen hierzu bis zum 30. Juni eines Jahres Vorhabenanmeldungen für Schulbauvorhaben ein, bei denen im Folgejahr eine Fördermittelbewilligung erfolgen soll (zum Beispiel Vorhabenanmeldung bis 30. Juni 2019 für das Bewilligungsjahr 2020). Der Umfang der Anmeldeunterlagen ist in der Schulbauförderrichtlinie geregelt. - Die Prüfung der Vorhabenanmeldungen sowie deren Bewertung erfolgt anhand der Fördervoraussetzungen laut Schulbauförderrichtlinie und in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. - Im Ergebnis der Prüfung erfolgt durch das Thüringer Ministerium für Infrastrukur und Landwirtschaft eine Programmaufstellung für das Folgejahr. Diese wird ebenfalls mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport abgestimmt und nachfolgend den Schulträgern sowie dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr mitgeteilt. Stufe 2 - Antrags- und Bewilligungsverfahren beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Unmittelbar nach Programmaufstellung fordert das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr die betreffenden Schulträger zur Abgabe eines Zuwendungsantrags für die in der Programmaufstellung berücksichtigten Schulbauvorhaben auf. Der Umfang der Antragsunterlagen ist in der Schulbauförderrichtlinie geregelt. - Die zuwendungsrechtliche und gegebenenfalls baufachliche Prüfung der Zuwendungsanträge erfolgt im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr. - Nach Abschluss der Prüfungen wird bei Vorlage der Bewilligungsvoraussetzungen durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr ein Zuwendungsbescheid erteilt. Zu 7.: Von der Vorhabenanmeldung bis zur Bewilligung ist ein Zeitraum von neun Monaten bis maximal 1,5 Jahren anzusetzen. Die Vorhabenanmeldungen werden zum 30. Juni eines Jahres auf der Grundlage von Vorplanungen (Leistungsphase 2 laut Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abgegeben. Die Programmaufstellung für das Folgejahr erfolgt circa zum Jahreswechsel. Danach haben die Schulträger drei Monate Zeit für die Erarbeitung der konkreten Projektplanung, welche Grundlage der Antragsstellung ist. Diese Zeit reicht häufig nicht aus, sodass regelmäßig Anträge später eingereicht werden. Die Bewilligung der vorliegenden Anträge erfolgt nach Abschluss der baufachlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfung, sodass die Zuwendungsbescheide erfahrungsgemäß Schritt für Schritt im Zeitraum September bis Dezember erteilt werden. Erste Auszahlungen (zum Beispiel für Planungsleistungen) können bereits unmittelbar nach der Bewilligung erfolgen. Die weiteren Fördermittelauszahlungen erfolgen dann in Abhängigkeit vom jeweiligen Baufortschritt im Bewilligungsjahr und den zwei bis drei darauf folgenden Jahren. Zu 8.: Eine Bezifferung des bestehenden Investitionsbedarfs an freien und staatlichen Schulen ist grundsätzlich nur schwer möglich, da die Beurteilung der Notwendigkeit von Investitionen durch die Schulträger in eigener Zuständigkeit erfolgt. In diese Investitionsentscheidungen fließen neben dem baulichen Zustand der Schulgebäude auch die regional sehr unterschiedliche demografische Entwicklung und die daran orientierten Entscheidungen zur Anpassung des Schulnetzes (Verlagerung, Schließung oder Zusammenlegung beziehungsweise Erweiterung 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7465 von Schulen) ein. Zudem hängt der tatsächliche Investitionsbedarf an einem Schulstandort letztendlich von der gewählten baulichen Umsetzungsvariante ab und wird den Schulträgern zumeist erst nach Erarbeitung konkreter Planungsunterlagen bekannt. Die kommunalen Spitzenverbände diskutieren das Thema des Investitionsbedarfs bereits seit einigen Jahren und weisen darauf hin, dass die staatlichen Schulträger diese Investitionen ohne erhebliche Landesförderung nicht bewältigen können. In den Jahren 2016 und 2017 erfolgten durch das Thüringer Ministerium für Infrastrukur und Landwirtschaft daher Abfragen zum Investitionsbedarf an den staatlichen Schulen. Gemeldet wurde ein mittelfristiger Investitionsbedarf von knapp 800 Millionen Euro, jedoch haben sich nur 85 Prozent der Schulträger an der Abfrage beteiligt. Eine Erfassung des Investitionsbedarfs der freien Schulträger fand nicht statt. Somit ist ersichtlich, dass auch nach baulicher Umsetzung der vom Land in dieser Legislaturperiode geförderten Schulbauvorhaben (Fördermittel circa 400 Millionen Euro zuzüglich Eigenmittel der Schulträger) im Schulbau weiterhin erheblicher Investitionsbedarf verbleiben wird. Die Benennung eines konkreten Investitionsbedarfs für die nächsten fünf Jahre sowie dessen Aufgliederung nach Schulträger und Schulart ist anhand der vorliegenden Daten nicht möglich. Zu 9.: Der Bund stellt die Mittel zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sowie der hierzu mit den Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung vom 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2022 bereit. Für Thüringen sind dies circa 72 Millionen Euro. Zusammen mit der vom Land beschlossenen Kofinanzierung (acht Millionen Euro) stehen somit insgesamt circa 80 Millionen Euro zur Verfügung. Bereits im Jahr 2018 wurden erste Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt circa 53 Millionen Euro erteilt und die Bewilligung der verbleibenden Mittel ist im laufenden Haushaltsjahr beabsichtigt. Die diesbezügliche Programmaufstellung erfolgte bereits im Januar 2019. Damit werden alle im Investitionsprogramm "Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen " verfügbaren Mittel bis zum Abschluss des laufenden Haushaltsjahres durch Bewilligungen gebunden sein. In den kommenden Jahren wird somit lediglich die Auszahlung der bewilligten Mittel entsprechend des Baufortschritts der jeweiligen Fördervorhaben erfolgen. Keller Ministerin Anlagen* Endnote: * Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit Anlagen erhielten jeweils vorab der Fragesteller und die Fraktionen. In der Landtagsbibliothek liegt diese Drucksache mit Anlagen zur Einsichtnahme bereit. Des Weiteren kann sie unter der oben genannten Drucksachennummer im Abgeordneteninformationssystem sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Schulbauförderung in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Endnote: