04.07.2019 Drucksache 6/7466Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Juli 2019 Stand der Vorplanungen und des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Rockendorf-Krölpa-Pößneck, Bundesstraße 281 - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3920 vom 6. Juni 2019 hat folgenden Wortlaut: Das Vorhaben Ortsumgehung Rockendorf-Krölpa-Pößneck, Bundesstraße 281, ist Bestandteil des Entwurfs des Bundesverkehrswegeplans 2030 im vordringlichen Bedarf und befindet sich derzeit im Planungsprozess. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Vorplanungen? 2. Sind die ergänzenden Baugrunduntersuchungen in Vorbereitung der Linienbestimmung abgeschlossen? Wenn ja, wurde die abschließende Baugrundbeurteilung auf Basis dieser Untersuchungen abgeschlossen und die Linienbestimmungsunterlagen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Bestätigung eingereicht? 3. Wenn die Einreichung der Unterlagen erfolgte, wurde die Vorzugslinie durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mittlerweile schon bestätigt? 4. Mit welchem Zeitplan für die Erarbeitung des Vorentwurfs rechnet die Landesregierung? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 2. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Gemäß der Einstellung im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 umfasst das Vorhaben nur noch die Ortsumgehung Rockendorf-Krölpa im Zuge der Bundesstraße 281. Zu 1.: Derzeit laufen noch ergänzende Baugrunduntersuchungen in Vorbereitung der Überarbeitung der Linienbestimmungsunterlagen . Zu 2.: Die Baugrunderkundungen wurden Ende April 2019 abgeschlossen. Auf der Basis der Bohrergebnisse erfolgt derzeit eine Angleichung/Korrelation der geophysikalischen Ergebnisse an die geologische Situation vor Ort. Mit der Vorlage des Gutachtens ist im 4. Quartal 2019 zu rechnen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Herrgott (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7466 Danach sollen die Linienbestimmungsunterlagen bis Mitte des Jahres 2020 neu zusammengestellt und anschließend dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Bestätigung übergeben werden. Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Nach erfolgter Linienbestimmung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann mit der Entwurfsplanung begonnen werden. Zunächst ist ein Vergabeverfahren nach Vergabeverordnung zur Beauftragung eines Ingenieurbüros durchzuführen. Die Dauer dieses Vergabeverfahrens beträgt circa sechs Monate. Für die Erstellung des Vorentwurfs wird bei einer Maßnahme solchen Umfangs, wie die Bundesstraße 281 Ortsumgehung Rockendorf-Krölpa, mit circa 2,5 bis 3 Jahren gerechnet. Keller Ministerin Stand der Vorplanungen und des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Rockendorf-Krölpa-Pößneck, Bundesstraße 281 - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: