16.07.2019 Drucksache 6/7473Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Juli 2019 Hospiz- und Palliativplan für Thüringen Die Kleine Anfrage 3898 vom 23. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut: In ihrem Bericht zur Hospiz- und Palliativversorgung in Thüringen (vergleiche Drucksache 6/4631) vom 18. Oktober 2017 verwies die Landesregierung darauf, dass eine endgültige Bedarfsanalyse erst erfolgen könne, wenn die im Neuaufbau befindlichen Versorgungsplätze tatsächlich zur Verfügung stünden. Diesbezüglich sollte bis zum Jahr 2018 ein Hospiz- und Palliativplan erarbeitet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann sollten die vier in Planung befindlichen zusätzlichen stationären Hospize in Jena, Saalfeld, Katzhütte und Altenburg eröffnet werden, wann ist die tatsächliche Inbetriebnahme erfolgt beziehungsweise wann wird sie erfolgen? 2. Wo sieht die Landesregierung die Ursachen der Verzögerung? 3. Wie viele Betten wurden seit Vorlage des Berichts im stationären Bereich tatsächlich neu geschaffen? 4. Wie viele schwersterkrankte Kinder werden in Thüringen seit dem Jahr 1990 jährlich hospizlich betreut (bitte nach stationärer und ambulanter Betreuung differenzieren und nach Jahren aufschlüsseln)? 5. Wie viele Thüringer Familien nahmen den seit Oktober 2016 eingerichteten spezialisierten ambulanten Palliativdienst für Kinder in Anspruch (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? 6. Wie viele Betroffene können pro Jahr durch das ambulante Team des Palliativdienstes für Kinder ohne Versorgungseinschränkungen betreut werden? 7. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, Zugehörigen, also Angehörige, Freunde und Bekannte, zu unterstützen, die es Schwerstkranken und Sterbenden ermöglichen, im gewohnten sozialen Umfeld zu verbleiben? 8. Wann legt die Landesregierung den Hospiz- und Palliativplan für Thüringen vor? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7473 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das stationäre Hospiz der Hospiz- und Palliativ-Stiftung Jena wurde am 5. Februar 2019 feierlich eröffnet und nimmt seit dem 11. Februar 2019 Gäste auf. Das Schwarzatal Hospiz in Katzhütte hat am 3. Juli 2019 zur Eröffnungsfeier eingeladen. Wann in Altenburg und in Saalfeld die geplanten Hospize ihre Arbeit aufnehmen werden, darüber liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 2.: Über etwaige Verzögerungen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 3.: Maßgebliche Orientierung für den Betrieb stationärer Hospize ist die Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13. März1998, in der Fassung vom 31. März 2017. Danach sind stationäre Hospize kleine Einrichtungen mit familiärem Charakter mit in der Regel mindestens acht und höchstens 16 Plätzen. Die tatsächlichen Planungen und Konzeptionen von Betreibern stationärer Hospize können im Einzelnen davon jedoch abweichen. Das Hospiz Jena bietet nach eigenen Angaben bis zu zwölf schwerstkranken Menschen Platz. Im Schwarzatal Hospiz Katzhütte werden bis zu acht Plätze zur Betreuung Schwerstkranker vorgehalten. Zu 4.: Dazu können seitens der Landesregierung keine Angaben gemacht werden. Derartige Statistiken sind hier nicht verfügbar. Es besteht derzeit auch keine rechtliche Grundlage, diese Daten amtlich zu erheben. Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 4. Zu 6.: Der Landesregierung liegen keine Angaben zu den Bedarfen als auch zu den Kapazitäten des Dienstes zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (SAP- PV) am Universitätsklinikum Jena vor. Zu den Gründen siehe Antworten auf die Fragen 4 und 5. Zu 7.: Die Thüringer Landesregierung hat sich in der Zusammenarbeit mit den Akteuren der Hospizbewegung Thüringens für die Verstetigung und den bedarfsgerechten Ausbau der stationären und ambulanten Hospizarbeit eingesetzt. Kennzeichnend dafür ist die regelmäßige Teilnahme und der Austausch von Vertretern der Landesregierung mit den Thüringer Akteuren der Hospizbewegung sowohl am Runden Tisch "Kinderhospizarbeit und Pädiatrische Palliativversorgung" als auch am Runden Tisch "Hospizarbeit und Palliativmedizin in Thüringen" initiiert durch den Thüringer Hospiz- und Palliativverband (THPV) und die Landesvertretung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Um die Grundgedanken der Hospizbewegung in Thüringen öffentlich bekannter zu machen, haben verschiedene Mitglieder der Landesregierung viele Schirmherrschaften übernommen und öffentlichkeitswirksam die Arbeit der in der Hospizarbeit engagierten Menschen zu verschiedenen Anlässen in Redebeiträgen hervorgehoben und gewürdigt. Seit 2016 wird die Arbeit der Geschäftsstelle des Thüringer Hospiz- und Palliativverbandes institutionell gefördert. Dadurch konnte die Arbeit des Landesverbandes, als der Zusammenschluss und das Dach aller ambulanten und stationären Hospizeinrichtungen sowie einiger Palliativstationen und Teams zur spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen Versorgung in Thüringen, verlässlich und langfristig gesichert werden. Gleichzeitig wurde die Hospiz- und Palliativakademie des Thüringer Hospiz- und Palliativverbandes mit in die institutionelle Förderung aufgenommen. Damit wurde die fachliche Unterstützung und Qualifizierung der in der Hospizarbeit ehrenamtlich tätigen Menschen als wichtiger Teil der Hospizbewegung Thüringens nachhaltig gestärkt. 3 Drucksache 6/7473Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Institutionelle Förderung des Thüringer Hospiz- und Palliativverband Jahr Bewilligungssumme in Euro laut Bescheid 2016 122.000,00 2017 158.000,00 2018 208.679,22 2019 225.000,00 Darüber hinaus fördert die Landesregierung das ehrenamtliche Engagement in der Trauerarbeit und setzt sich für die Verbreitung der Hospizidee beziehungsweise der Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung, der Trauerbegleitung und Selbsthilfeangebote in Thüringen ein. So wurden Projekte im Rahmen der hospizlichen Bildungskonzepte "Hospiz macht Schule" (Grundschule) und "Endlich" (Oberstufe) gefördert. Ebenso wurde wie Erstellung und Produktion einer Netzwerkbroschüre zur Hospiz- und Trauerbegleitung* sowie zur Palliativversorgung und Selbsthilfe in Thüringen als Information für die Bevölkerung und als Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der hospizlich tätigen Akteure finanziell unterstützt. Mit dem Landeshaushalt 2018/2019 wurden zudem Mittel zur investiven Förderung und Unterstützung von Maßnahmen in der stationären Hospizarbeit bereitgestellt. Zu 8.: Die Hospiz- und Palliativversorgung ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz) bundesrechtlich geregelt. Weitere Bestimmungen und Vorgaben sind in Rahmenvereinbarungen zwischen den Kostenträgern auf der einen und den Leistungserbringern sowie den Fachverbänden auf der anderen Seite für die ambulante und die stationäre Hospizarbeit festgeschrieben. Den Ländern werden darin keine Rechte zur Planung und Steuerung der hospizlichen Versorgung zugeschrieben . Die Etablierung einer Hospizplanung wird daher seitens der Landesregierung in Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern der Hospize und der Fachverbände nicht mehr verfolgt. Allerdings macht die Landesregierung bei Bedarf von der Möglichkeit Gebrauch, selbst Expertisen oder Gutachten zu beauftragen, die den Ist-Stand und den Bedarf der Hospiz- und Palliativversorgung in Thüringen analysieren und Schlussfolgerungen zur künftigen Struktur ermöglichen. Zudem sind im 7. Thüringer Krankenhausplan nachrichtlich die bestehenden Palliativstationen an Thüringer Krankenhäusern ausgewiesen. Die in Ziffer 6.4 des Krankenhausplanes angeführten Strukturvorgaben für Palliativstationen sind als Sollvorgaben zu betrachten. Werner Ministerin Endnote: * Vergleiche: https://www.hospiz-thueringen.de/pdf/nb2019.pdf. Hospiz- und Palliativplan für Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Endnote: