16.07.2019 Drucksache 6/7475Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Juli 2019 Abbruch von Bauvorhaben aufgrund von Auflagen zur fachlosweisen Vergabe in Thüringen? Die Kleine Anfrage 3923 vom 6. Juni 2019 hat folgenden Wortlaut: Ein Verzicht auf eine fachlosweise Vergabe ist ausnahmsweise zulässig. Das folgt unter anderem aus § 97 Abs. 4 Satz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), wonach ausdrücklich mehrere Teiloder Fachlose zusammen vergeben werden dürfen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern . Zum anderen ergibt sich dies aus dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gemäß § 97 Abs. 1 Satz 2 GWB, mit dem das Gebot mittelstandsfreundlicher Vergabe abzuwägen ist. Nichtsdestoweniger sehen sich Thüringer Kommunen - gerade mit Blick auf Zuwendungsbescheide im Rahmen der Förderung von Vorhaben aus dem Thüringer Schulinvestitionsprogramm - immer häufiger mit der Auflage zur fachlosweisen Vergabe sämtlicher Leistungen konfrontiert, woraus Probleme resultieren können, die teilweise sogar zum Abbruch von Bauvorhaben führen können. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen wurde durch das Thüringer Landesamt für Bau- und Verkehr im Zusammenhang mit Zuwendungsbescheiden im Rahmen der Förderung von Vorhaben aus dem Thüringer Schulinvestitionsprogramm eine fachlosweise Vergabe sämtlicher Leistungen beauflagt (bitte jedes konkret beauflagte Vorhaben nebst für dieses beantragte Fördermittel auflisten)? 2. In wie vielen Fällen wurden Ausschreibungen aufgrund diesbezüglicher Auflagen gemäß § 17 Abs. 1 EU der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (Abschnitt 2) aufgehoben (bitte jede konkret aufgehobene Ausschreibung nebst des betroffenen Vorhabens auflisten)? 3. In wie vielen Fällen hat eine Auflage zur fachlosweisen Vergabe sämtlicher Leistungen zum Abbruch des Bauvorhabens geführt (bitte jedes konkret beauflagte Vorhaben nebst für dieses beantragte Fördermittel auflisten)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7475 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 12. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Alle staatlichen Zuwendungsempfänger, die aus dem Schulinvestitionsprogramm gefördert werden, haben durch die Bestimmungen im Zuwendungsbescheid das Vergaberecht zu beachten. Darüber hinaus sind sie bereits gemäß § 99 Nr. 1 GWB als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, das Vergaberecht einzuhalten. Gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB in Verbindung mit § 5 Abs. 2 VOB/A bzw. § 5 Abs. 2 VOB/A-EU sind Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Somit ist eine Gesamtvergabe nur bei Vorliegen dieser Gründe zulässig. Eine fachlosweise Vergabe sämtlicher Leistungen wurde bei nachfolgend in der Tabelle aufgeführten Vorhaben beauflagt, weil in diesen Fällen der Nachweis der wirtschaftlichen oder technischen Ausnahmetatbestände für eine Gesamtvergabe aus den Rahmenbedingungen des konkreten Einzelfalls nicht erbracht werden konnte. Zuwendungsempfänger Vorhaben Beantragte Fördermittel Kyffhäuserkreis Neubau einer Dreifeld-Sporthalle in Form einer Multifunktionsarena als Passivhausstandard inklusive Außenanlagen für die Gemeinschaftsschule /Grundschule in Artern 6.000.000 Euro Landkreis Weimarer Land Neubau einer Grundschule in Bad Berka am Standort Siedlerweg 5.000.000 Euro Zu 2.: Bislang wurde in einem Fall eine Ausschreibung aufgrund der Auflagen des Zuwendungsbescheides aufgehoben . Es handelt sich um das Vorhaben des Kyffhäuserkreises "Neubau einer Dreifeld-Sporthalle in Form einer Multifunktionsarena als Passivhausstandard inklusive Außenanlagen für die Gemeinschaftsschule und Grundschule in Artern". Die Ausschreibung "Neubau einer Dreifeld-Sporthalle in Form einer Multifunktionsarena in Artern im Rahmen einer Gesamtvergabe" (Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 125-283966) wurde am 18. April 2019 aufgehoben (Referenznummer der Bekanntmachung der Aufhebung: 2019/S 077-182530). Zu 3.: Die Auflage zur fachlosweisen Vergabe hat bislang in keinem Fall zum Abbruch des Bauvorhabens geführt. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Abbruch von Bauvorhaben aufgrund von Auflagen zur fachlosweisen Vergabe in Thüringen? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: