16.07.2019 Drucksache 6/7476Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Juli 2019 Beitragsfreies Kindergartenjahr für Betriebskindergärten in Thüringen - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3959 vom 21. Juni 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 3643 (vergleiche Drucksache 6/6809) ergibt weitere Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung wurden in Kindergärten zum 1. Januar 2018 und 1. Januar 2019 betreut (bitte nach Landkreisen auflisten)? 2. Wie viele davon wurden in Betriebskindergärten betreut? 3. Für wie viele Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung wurde die Befreiung des Kindergartenbeitrags für das Jahr 2018 beantragt? 4. Wie viele davon wurden in Betriebskindergärten betreut? 5. Für wie viele Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung wurde diese Befrei ung abgelehnt? 6. Für wie viele Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung aus Betriebskindergär ten wurde die Befreiung vom Kindergartenbeitrag abgelehnt? 7. Aus welchen Gründen wurden Befreiungen vom Kindergartenbeitrag für Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung abgelehnt? 8. Welcher sachliche Grund rechtfertigt es, Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr vor der Ein schulung in Betriebskindergärten, die nicht im Bedarfsplan des Kreises enthalten sind, vom beitragsfrei en Kindergartenjahr auszuschließen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7476 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Zeitraum der letzten zwölf Monate vor dem Schuleintritt darf gemäß § 30 Abs. 1 des Thüringer Kinder tagesbetreuungsgesetz ThürKitaG (vom 18. Dezember 2017) kein Elternbeitrag durch den Träger der Ein richtung geltend gemacht werden. Zum Ausgleich der dadurch entstehenden Einnahmeverluste zahlt das Land einen pauschalen Ausgleich entsprechen der Anzahl der Kinder, die in den letzten zwölf Monaten vor dem Schuleintritt die Kitas im Gemeindegebiet besuchen. Die Gemeinden melden deshalb dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport jährlich bis zum 1. April die Anzahl der zum Stichtag 1. März in allen Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet betreuten Kinder gemäß § 30 Abs. 1 ThürKitaG. Zum Stichtag 1. März 2018 waren insgesamt 19.016 Kinder und zum Stichtag 1. März 2019 insgesamt 19.585 Kinder gemeldet, für die kein Elternbeitrag geltend gemacht werden darf. Eine Erfassung dieser Kinder nach Landkreisen erfolgt nicht. Zu 2. bis 8.: Da sich die Sach und Rechtslage nicht geändert hat und keine aktuelleren statistischen Daten vorliegen, wird auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 3 bis 10 der Kleinen Anfrage 3643 unter der Land tagsdrucksache 6/6809 verwiesen. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Beitragsfreies Kindergartenjahr für Betriebskindergärten in Thüringen - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 8.: