18.07.2019 Drucksache 6/7478Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Juli 2019 Ermittlungen gegen Künstlergruppe "Dies Irae" und DNA-Proben wegen Beleidigungsverfahren ? - Teil II Die Kleine Anfrage 3900 vom 25. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut: Die Künstlergruppe "Dies lrae" tritt durch großflächige handgefertigte Plakate im öffentlichen Raum in Erscheinung . Dabei werden Werbekästen ohne Beschädigung durch passendes Werkzeug geöffnet und vorhandene Werbeplakate nicht ausgetauscht oder beschädigt, sondern eigene künstlerische Werke darüber gehangen und die Kästen wieder verschlossen. Bereits im Januar 2016 wurden derartige Plakate in Erfurt bekannt, in denen der Thüringer Fraktionsvorsitzende der AfD im Stil der Sage "Der Rattenfänger von Hameln" der Brüder Grimm abgebildet und mit der Bezeichnung "Nationalistischer Rattenfänger" versehen wurde. Auf anderen Plakaten stand "Afghanistan ist gegen Frauenrechte. Wir auch! Rechtspopulisten für Deutschland", und sie waren versehen mit einem AfD-ähnlichem Logo. Ein weiteres Plakat titelte "Menschenrechte statt rechte Menschen". Die AfD erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Erfurt soll bereits im März 2016 festgestellt haben, dass keine Straftat vorliege und die Plakate von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt seien. Laut einer Veröffentlichung der Gruppe auf ihrer Facebook-Seite vom 18. April 2019 sollen jedoch Ermittlungen weiter betrieben worden sein, insbesondere sollen Fingerabdrücke und DNA-Proben von Plakaten genommen worden sein, dazu auch Vergleichs-Mundhöhlenabstriche für DNA-Vergleichsproben von einem Plakatierer der Werbefirma. Im November 2018 soll aufgrund eines sichergestellten Fingerabdrucks eine Person in der Sache wegen "Beleidigung" vorgeladen worden sein. Mit Datum vom 18. März 2019 sei das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Erfurt eingestellt worden. Nach dem bundesweit über Ermittlungen gegen die Künstlergruppe "Zentrum für Politische Schönheit " wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung berichtet wurde, folgten von "Dies Irae" Plakate in Gera, die sich mit der Staatsanwaltschaft Gera beziehungsweisebeziehungsweise dem zuständigen Staatsanwalt im Verfahren gegen das "Zentrum für Politische Schönheit" befassten, unter anderem wurde ein "Negativpreis" verliehen und hinterfragt, ob der Staatsanwalt seinen "Beruf als 'Rechts'-Pfleger zu wörtlich genommen" habe. Die Werbefirma und der betroffene Staatsanwalt erstatteten Anzeige. Laut Berichterstattung des Mitteldeutschen Rundfunks vom 12. April 2019 prüfe die Staatsanwaltschaft Gera, ob eine Straftat vorliege. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamte waren bezüglich der Ermittlungen wegen der Plakate der Künstlergruppe "Dies Irae" in Erfurt im Zeitraum von 2016 bis 2019 befasst, aus welchen Dienststellen kamen diese und welche Ermittlungshandlungen wurden in der Sache durchgeführt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dittes (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7478 2. Welche Kosten entstanden durch die Ermittlungen wegen der Plakate der Künstlergruppe "Dies Irae" in Erfurt (in den Jahren 2016 bis 2019) insbesondere wegen möglicher DNA- und Fingerabdruckspuren beziehungsweise -vergleiche? 3. Aufgrund welcher Umstände wurden die Ermittlungsverfahren im Jahr 2019 eingestellt und wie bewertete die Staatsanwaltschaft Erfurt eine mögliche Strafbarkeit der Aktion vor dem Hintergrund der Kunstund Meinungsfreiheit? 4. Wurden anlässlich der Plakataktion im April 2019 von der Künstlergruppe "Dies Irae" in Gera ebenfalls DNA- und Fingerabdruckspuren gesichert? 5. Wie lautet das Prüfergebnis der Staatsanwaltschaft Gera zu der Plakataktion im April 2019 von der Künstlergruppe "Dies lrae" in Gera zu einer möglichen Strafbarkeit vor dem Hintergrund der Kunst- und Meinungsfreiheit ? 6. Werden Ermittlungen wegen der Plakataktion im April 2019 in Gera gegen die Künstlergruppe "Dies Irae" geführt und wenn ja, wegen welchem Delikt? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Ermittlungen wurden von Beamten der zuständigen Landespolizeiinspektion Erfurt vorgenommen. Bei der Spurenauswertung waren entsprechend ihrer Expertise Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Thüringen beteiligt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage 3899 verwiesen . Erkenntnisse über die Anzahl der Polizeibeamten, die an den Ermittlungen beteiligt waren, liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 2.: Nach Aktenlage sind für die eingeholten Gutachten Kosten in Höhe von 1.010,85 Euro angefallen. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 3899 wird verwiesen. Darüber hinaus hätte die Tat als Beleidigung wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Strafverfolgungsverjährung nicht mehr verfolgt werden können. Zu 4.: Im Zusammenhang mit der Plakataktion im April 2019 in Gera wurden keine DNA- und Fingerabdruckspuren gesichert. Zu 5. und 6.: Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Ermittlungen und die damit einhergehende strafrechtliche Überprüfung der Staatsanwaltschaft Gera sind noch nicht abgeschlossen. Gegenstand des Verfahrens ist der Verdacht einer Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung , Beleidung und Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz. In Vertretung von Ammon Staatssekretär Ermittlungen gegen Künstlergruppe "Dies Irae" und DNA-Proben wegen Beleidigungsverfahren? - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5. und 6.: