08.07.2019 Drucksache 6/7487Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Juli 2019 Unterstützung von Fraktionen in den Kreistagen und kreisfreien Städten in Thüringen Die Kleine Anfrage 3755 vom 4. März 2019 hat folgenden Wortlaut: Neben den Aufwandsentschädigungen (monatliche Pauschale oder Sitzungsgeld, Sitzungsgeld gegebenenfalls mit Sockelbetrag, vergleiche § 1 Abs. 2 Thüringer Entschädigungsverordnung) und Fahrtkosten wird in einigen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten darüber hinaus den Fraktionen eine Unterstützung in Form von Geld- oder Sachleistungen oder Personalleistungen zur Organisation ihrer Gremienarbeit gewährt. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgt eine Unterstützung der Arbeit der Fraktionen durch Geldleistungen, durch Sachleistungen oder durch Personalleistungen (erbitte Einzelaufstellung nach Landkreis/kreisfreier Stadt, nach Art beziehungsweise Höhe der Leistung pro Monat, bei Staffelungen nach Fraktionsgröße diese bitte mit angeben)? 2. Wie sind die unter Frage 1 genannten Leistungen an die Fraktionen jeweils abzurechnen, sofern sie nicht pauschal gewährt werden (bitte in der Einzelaufstellung nach Frage 1 mit angeben, ob pauschal oder nur auf Nachweis gezahlt wird)? 3. Welche Rechtsnormen sind bei Gewährung/Beschlussfassung der unter Frage 1 genannten Leistungen durch den Kreistag beziehungsweise der kreisfreien Stadt jeweils zu beachten? 4. Gibt es auch in anderen Thüringer Gebietskörperschaften (Städten und Gemeinden) vergleichbare Regelungen und falls ja, welche Gebietskörperschaft gewährt welche Unterstützung? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 5. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4.: Es wird davon ausgegangen, dass Gegenstand der Fragestellungen Auskünfte zu den Mitteln sind, die den Fraktionen selbst für die Fraktionsarbeit zur Verfügung gestellt werden, nicht aber zu den an die Gemeinderats - beziehungsweise Kreistagsmitglieder zu zahlenden Aufwandsentschädigungen. Ein Anspruch der Fraktionen auf Bereitstellung von Sachmitteln und/oder finanziellen Zuwendungen und/ oder Personalleistungen zur Unterstützung der Arbeit der Fraktionen in den Gemeinderäten und Kreistagen ist gesetzlich nicht normiert. Es steht im Ermessen der Gemeinde beziehungsweise des Landkreises, K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7487 diesbezügliche Regelungen mit Blick auf die angemessene Berücksichtigung der Funktion und Bedeutung der Fraktionsarbeit und unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze zu treffen. Dies gilt auch für Antrags - und Abrechnungsverfahren hinsichtlich erbrachter Leistungen. Ob, in welcher Weise und in welcher Höhe eine Unterstützung der Arbeit der Fraktionen durch Geldleistungen , durch Sachleistungen und/oder durch Personalleistungen erfolgt, kann aus den dem Thüringer Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte und den unteren Rechtsaufsichtbehörden vorliegenden Informationen nicht abschließend ermittelt werden. Eine detaillierte Erfassung durch die Rechtsaufsichtsbehörden erfolgt nicht. Soweit die Haushaltspläne Angaben enthalten, die eine Zuordnung zum Fragegegenstand zu ermöglichen scheinen, handelt es sich lediglich um bereitgestellte jährliche Mittel im Gesamten. Dies schließt die Gewährung von Leistungen unter anderen Bezeichnungen nicht aus. Überdies ist eine genaue Zuordnung der Angaben im Sinne der Fragestellungen nicht möglich. Die vorliegenden Informationen zu den in den Fragen 1, 2 und 4 gewünschten Einzelaufstellungen sind in der diesem Schreiben beiliegenden Anlage aufgelistet. Maier Minister 3 Drucksache 6/7487Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Landkreis Frage 1 (Art und Höhe der Leistung) Frage 2 (Nachweis) Landkreis Nordhausen Der Haushaltsplan führt unter der Haushaltsstelle 0010.7180 einen Betrag von 85.800 Euro als Fraktionsgelder. Ob und gegebenenfalls wie diese Mittel an die Fraktionen vergeben werden, konnte nicht ermittelt werden. Wartburgkreis Der Haushaltsplan enthält unter der Haushaltsstelle 0000.7180 einen Betrag von 143.400 Euro als Fraktionsgelder. Ob und gegebenenfalls wie diese Mittel an die Fraktionen vergeben werden, konnte nicht ermittelt werden. Kreisfreie Stadt Weimar Der Haushaltsplan enthält unter der Haushaltsstelle 0000.71801 einen Betrag von 122.400 Euro als Fraktionsgelder. Ob und gegebenenfalls wie diese Mittel an die Fraktionen vergeben werden, konnte nicht ermittelt werden. Landkreis Gotha Dem Verwaltungshaushalt des Landkreises Gotha sind auf Seite 3 im Unterabschnitt 0000 unter Nr. 7180 0 Zuweisungen und Zuschüsse zu entnehmen, die nach den Erläuterungen des Unterabschnittes die finanzielle Ausstattung der im Kreistag vertretenen Fraktionen zur Verbesserung und Effektivierung der Arbeit in den Fraktionen und Ausschüssen umfassen. Den Fraktionen wird demnach ein monatlicher Grundbetrag je Fraktion von 250 Euro, sowie ein Betrag von 60 Euro je Mitglied der Fraktion zur Verfügung gestellt. Ob und gegebenenfalls wie diese Mittel an die Fraktionen vergeben werden, konnte nicht ermittelt werden. Altenburger Land Im Haushaltsplan des Altenburger Landes sind im Unterabschnitt 0000 unter Nr. 71800 Mittel für die Förderung der Fraktionsarbeit von 6.450 Euro aufgeführt. Ob und gegebenenfalls wie diese Mittel an die Fraktionen vergeben werden, konnte nicht ermittelt werden. Weimarer Land Der Haushaltsplan der Haushaltssatzung 2019 enthält unter der Haushaltsstelle 00000.65600 einen Betrag von 6.900 Euro für die Geschäftskosten der Fraktionen. Ob und gegebenenfalls wie diese Mittel an die Fraktionen vergeben werden, konnte nicht ermittelt werden. Landeshauptstadt Erfurt Dem Haushaltsplan der Stadt Erfurt sind unter der Haushaltsstelle 00000 Nr. 71800 Zuschüsse für laufende Zwecke an Fraktionen in Höhe eines Haushaltsansatzes von jeweils 30.000 Euro für 2018, 2019 und 2020 zu entnehmen. Ob und gegebenenfalls wie diese Mittel an die Fraktionen vergeben werden, konnte nicht ermittelt werden. Gera Im doppischen Haushalt lässt sich lediglich die Summe des Ansatzes des Kontos 76910000 "Zuwendungen an Fraktionen" dem Haushaltsplan entnehmen: 202.680,00 Euro (Fachpersonalkostenzuschuss ./.Sachkostenzuschuss 2.680 Euro). Ob und gegebenenfalls wie diese Mittel an die Fraktionen vergeben werden, konnte nicht ermittelt werden. Suhl Im doppischen Haushalt lässt sich lediglich die Summe des Ansatzes des Kontos 76910000 "Zuwendungen an Fraktionen" dem Haushaltsplan entnehmen: 6.900 Euro Ob und gegebenenfalls wie diese Mittel an die Fraktionen vergeben werden, konnte nicht ermittelt werden. Jena Der Haushaltsplan der Haushaltssatzung 2019/2020 enthält unter dem Konto 76910000 für 2019 einen Betrag von 310.600 Euro und für 2020 einen Betrag von 326.900 Euro als Fraktionsgelder . Ob und gegebenenfalls wie diese Mittel an die Fraktionen vergeben werden, konnte nicht ermittelt werden. Eichsfeld Im doppischen Haushalt lässt sich lediglich die Summe des Ansatzes des Kontos 76910000 "Zuwendungen an Fraktionen" dem Haushaltsplan entnehmen: 4.000 Euro. Ob und gegebenenfalls wie diese Mittel an die Fraktionen vergeben werden, konnte nicht ermittelt werden. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7487 Landkreis Frage 4 (Art und Höhe der Leistung) Frage 2 (Nachweis) Ilm-Kreis Die Rechtsaufsichtsbehörde teilte mit, dass für Arnstadt ein Haushaltsansatz für Geschäftsausgaben von 7.300 Euro, für Stadtilm von 1.500 Euro und für Ilmenau von 1.440 Euro den Haushaltsplänen zu entnehmen sei. Der Haushaltsplan der Gemeinde Amt Wachsenburg enthalte einen Haushaltsansatz von 1.500 Euro für sächliche Ausgaben für Sitzungen der Gemeinde. Ob und gegebenenfalls wie diese Mittel an die Fraktionen vergeben werden, konnte nicht ermittelt werden. Nordhausen Die Rechtsaufsichtsbehörde teilte für Nordhausen mit, der Teilergebnisplan Verwaltungsführung , Produkt 111100, enthalte unter sonstige laufende Aufwendungen Zuwendungen an Fraktionen in Höhe von 35.500 Euro Ob und gegebenenfalls wie diese Mittel an die Fraktionen vergeben werden, konnte nicht ermittelt werden. Unterstützung von Fraktionen in den Kreistagen und kreisfreien Städten in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 4.: Anlage