09.07.2019 Drucksache 6/7492Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Juli 2019 Stand des Breitbandausbaus in Thüringen Die Kleine Anfrage 3871 vom 10. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut: Der Breitbandausbau ist eine wichtige Aufgabe und wesentliche Grundlage für die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Thüringen, insbesondere im ländlichen Raum. Sowohl für Industrie- und Handwerksunternehmen als auch für die Tourismusbranche ist es heute unentbehrlich, dass sie über die entsprechende Infrastruktur verfügen, um bei der Digitalisierung und den zukünftigen demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen handlungsfähig zu sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Umsetzung des Breitbandausbaus insgesamt in Thüringen (nach Landkreisen aufgeschlüsselt )? 2. Welche Landkreise haben nach Kenntnis der Landesregierung bereits Ausschreibungsverfahren für Ausbauleistungen eröffnet? 3. Welche Landkreise haben nach Kenntnis der Landesregierung bereits mit den Baumaßnahmen für die Breitbandinfrastruktur begonnen? 4. Welche Landkreise haben nach Kenntnis der Landesregierung keine Vergaben an entsprechende Netzanbieter aufgrund fehlender Angebote durchführen können? 5. In welchen Landkreisen wurden nach Kenntnis der Landesregierung bisher Fördermittel für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in welcher Höhe abgerufen? 6. Ist der Landesregierung bekannt, in welchen Landkreisen beziehungsweise Kommunen Schwierigkeiten bezüglich des Aufbringens von Eigenanteilen bestehen? Wenn ja, um welche Landkreise beziehungsweise Kommunen handelt es sich? 7. Welche Landkreise mussten nach Kenntnis der Landesregierung die Ausschreibung für Ausbauleistungen wiederholen? Wie wird sich eine Wiederholung zeitlich auf die Fertigstellung der Breitbandinfrastruktur auswirken? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Wagler (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7492 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Ausbau des Telekommunikationsnetzes ist eine Bundesaufgabe, deren Ausführung privaten Unternehmen übertragen ist. Durch diese Unternehmen wird fortlaufend in den Aus- und Umbau des Netzes investiert . Die Bundesregierung und die Landesregierung stellen zur Sicherung eines flächendeckenden Netzausbaus aus den jeweiligen Haushalten Zuwendungen zur Verfügung. Mit diesen Zuwendungen soll der Netzausbau auch in denjenigen Gebieten vorangebracht werden, in denen ein marktgetriebener Ausbau nicht oder nicht in absehbarer Zeit stattfindet. Der aktuelle Stand der Breitbandversorgung wird von der Thüringer Landesregierung halbjährlich erhoben . Zum Stichtag 31. Dezember 2018 ergibt sich für die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte folgender Stand der Versorgung mit Breitbandanschlüssen, angegeben jeweils in Megabit/Sekunde (Mbit/s) im Download: Landkreis/kreisfreie Stadt Versorgung 30 Mbit/s in Prozent der Haushalte Versorgung 50 Mbit/s in Prozent der Haushalte Versorgung 100 Mbit/s in Prozent der Haushalte Altenburger Land 82,28 78,25 57,05 Eichsfeld 90,45 86,69 33,43 Eisenach 96,87 95,74 84,65 Erfurt 99,27 98,89 90,00 Gera 97,77 96,63 89,35 Gotha 92,01 87,94 63,34 Greiz 80,65 74,81 49,29 Hildburghausen 80,63 74,62 38,43 Ilm-Kreis 94,74 89,19 57,94 Jena 98,98 98,44 89,56 Kyffhäuserkreis 71,89 65,98 35,54 Nordhausen 91,21 87,79 50,22 Saale-Holzland-Kreis 83,37 79,34 53,44 Saale-Orla-Kreis 85,76 79,63 48,29 Saalfeld-Rudolstadt 82,97 79,07 54,55 Schmalkalden-Meiningen 85,34 77,69 41,75 Sömmerda 83,52 78,39 48,37 Sonneberg 84,56 80,41 58,57 Suhl 94,12 92,11 86,30 Unstrut-Hainich-Kreis 94,26 90,33 63,20 Wartburgkreis 78,41 72,30 23,10 Weimar 99,76 99,00 87,99 Weimarer Land 88,29 84,24 51,64 Zu 2.: Die Mehrzahl der Thüringer Landkreise hat für verbliebene unversorgte Gebiete im Kreisgebiet die Organisation von geförderten Ausbauvorhaben übernommen. Dabei wird von den Landkreisen der Ausbau durch Gewährung einer Zuwendung zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke unterstützt. Die dazu benötigten Mittel werden größtenteils über Förderprogramme des Bundes und des Landes refinanziert. Die Gewährung der Zuwendung durch die Landkreise erfolgt auf der Basis eines transparenten, offenen und diskriminierungsfreien Verfahrens. In dessen Ergebnis wird ein privates Telekommunikationsunternehmen als Zuwendungsempfänger ausgewählt. Dieses Unternehmen baut dann mit Hilfe der Zuwendung ein eigenes Netz im Fördergebiet aus. Die Auslobungsverfahren zur Auswahl eines Zuwendungsempfängers wurden in folgenden Landkreisen bereits initiiert: 3 Drucksache 6/7492Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode • Landkreis Altenburger Land • Landkreis Eichsfeld • Landkreis Hildburghausen • Kyffhäuserkreis • Landkreis Nordhausen • Saale-Holzland-Kreis • Saale-Orla-Kreis • Landkreis Saalfeld-Rudolstadt • Landkreis Sömmerda • Landkreis Sonneberg • Unstrut-Hainich-Kreis • Wartburgkreis Zu 3.: Die Landkreise selbst treten als Zuwendungsgeber auf. Baumaßnahmen werden bei einer Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privaten Unternehmens ausschließlich von diesem Unternehmen organisiert und umgesetzt. Dabei werden fortlaufend Baumaßnahmen durchgeführt. Im Rahmen geförderter Ausbaumaßnahmen wurden durch private Telekommunikationsunternehmen mit Baumaßnahmen bereits im Kyffhäuserkreis und im Saale-Orla-Kreis begonnen. Zu 4.: In keinem Landkreis ist nach Kenntnis der Landesregierung die Gewährung einer Zuwendung endgültig an einem fehlenden Interesse eines privaten Telekommunikationsunternehmens an der Durchführung eines Ausbauvorhabens gescheitert. Allerdings mussten Auslobungsverfahren für die Zuwendungsgewährung zum Netzausbau in einzelnen Fördergebieten wiederholt werden. Dazu wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Zu 5.: Von den durch das Land an die Landkreise gewährten Zuwendungen zur Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke eines privaten Betreibers zum Ausbau eines Breitbandnetzes wurden seit 2013 folgende Beträge abgerufen: Fördergegenstand Landkreis Abrufbetrag in Euro Infrastruktur Landkreis Eichsfeld 1.640.744,04 Planung/Beratung Landkreis Altenburger Land 67.266,93 Planung/Beratung Landkreis Eichsfeld 32.146,07 Planung/Beratung Landkreis Hildburghausen 49.522,95 Planung/Beratung Kyffhäuserkreis 43.747,46 Planung/Beratung Landkreis Nordhausen 56.131,11 Planung/Beratung Saale-Holzland-Kreis 51.282,42 Planung/Beratung Saale-Orla-Kreis 39.354,91 Planung/Beratung Landkreis Sömmerda 3.627,70 Planung/Beratung Unstrut-Hainich-Kreis 42.430,94 Planung/Beratung Wartburgkreis 59.216,99 Zu 6.: Die Förderbedingungen des Bundes, der sich an der Finanzierung der Zuwendungsgewährung beteiligt, sehen im Regelfall einen Eigenanteil der kommunalen Gebietskörperschaften als Zuwendungsnehmer in Höhe von zehn Prozent vor. Eine Vollfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben ist davon abweichend bei kommunalen Gebietskörperschaften möglich, die sich in Haushaltssicherung befinden oder deren Wirtschaftskraft von einem vorgegebenen Durchschnittswert negativ abweicht. Für einen Teil der kommunalen Gebietskörperschaften in Thüringen entfällt daher die Notwendigkeit der Mitfinanzierung von Zuwendungen an die privaten Telekommunikationsunternehmen. Soweit ein Eigenanteil zu erbringen ist, wurde dieser in den jeweiligen Projektanträgen ausgewiesen und in den Haushaltsplänen der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht eingestellt. Dabei können auch die den kommunalen Gebietskörperschaften in den Haushaltsjahren 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7492 2018 und 2019 im Rahmen des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte bereitgestellten Investitionspauschalen für die Finanzierung von Zuwendungen zum Breitbandausbau eingesetzt werden. Dies vorangestellt sind der Landesregierung keine Förderprojekte der Landkreise bekannt, die aufgrund fehlender Eigenmittel nicht begonnen oder nicht fortgeführt werden konnten. Auch sind keine Kommunen in den antragstellenden Landkreisen bekannt, in denen Förderprojekte aufgrund fehlender Eigenmittel nicht begonnen oder nicht fortgeführt werden konnten. Zu 7.: Eine erneute Auslobung der Zuwendungsgewährung erfolgte nach Kenntnis der Landesregierung in folgenden Landkreisen: • Landkreis Altenburger Land • Landkreis Eichsfeld • Landkreis Nordhausen • Saale-Holzland-Kreis • Unstrut-Hainich-Kreis Die Wiederholung wurde dabei jeweils aus unterschiedlichen Gründen erforderlich, unter anderem aufgrund des Fehlens von geeigneten Telekommunikationsunternehmen, die im Rahmen eines Fördervorhabens einen Ausbau vornehmen wollten, aber auch aufgrund von Änderungen im Fördergebiet durch zwischenzeitlich erfolgten marktgetriebenen Ausbau beziehungsweise durch Änderungen in der einzusetzenden Erschließungstechnologie . Insbesondere die nachträglich entstandene Möglichkeit, den Ausbau als Glasfaserausbau bis zum Gebäude (FTTB = Fiber to the Building) vornehmen zu können, hat zwar im Einzelfall eine Wiederholung der Auslobung erfordert. Der damit möglicherweise einhergehenden zeitlichen Streckung des Projektabschlusses steht aber eine deutlich bessere und zukunftsfähige Anschlusstechnologie gegenüber. Im Übrigen ist das Zuwendungsverfahren als ein mehrstufiges Verfahren ausgestaltet. Der eigentliche Ausbau , der von einem privaten Unternehmen eigenverantwortlich durchgeführt wird, orientiert sich an jeweils individuell aufgestellten Planungs- und Umsetzungsschritten. Diese hängen auch von der Verfügbarkeit von Planungs- und Tiefbaukapazitäten ab. So stellt zwar das Auslobungsverfahren einen wesentlichen Verfahrensbestandteil im Gesamtprozess dar. Inwieweit sich Verschiebungen bei der Durchführung des Auslobungsverfahrens aber tatsächlich nachteilig auf die Projektumsetzung auswirken, kann aufgrund der zahlreichen zu berücksichtigenden Faktoren bei der Umsetzung des Vorhabens regelmäßig nicht gesondert festgestellt werden. Tiefensee Minister Stand des Breitbandausbaus in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: