Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 7505 Drucksache 6/ 11.07.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bühl (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Bürgermeister in Thüringen Die Kleine Anfrage 3855 vom 2. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut: Ehrenamtlich tätige Bürgermeister erhalten eine Entschädigung nach der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit. Diese wurde letztmalig im Jahr 2009 angepasst. Seitdem hat es erhebliche Kostensteigerungen gegeben. Zur anstehenden Kommunalwahl konnten in manchen Orten, insbesondere für die Positionen der Ortsteil- oder Ortschaftsbürgermeister, keine oder nur sehr wenige Kandidaten gefunden werden. Nach meiner Einschätzung resultiert dies auch aufgrund des hohen zeitlichen und oft auch emotionalen Einsatzes, dem eine sehr überschaubare Aufwandsentschädigung gegenübersteht. Für das Amt eines ehrenamtlichen Beigeordneten in Städten und Gemeinden sind die Aufwandsentschädigungen für die fordernde Stellvertretung eines hauptamtlichen Bürgermeisters zudem verschwindend gering. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist eine Anpassung der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit in den Sätzen der Aufwandsentschädigung unter Berücksichtigung von Inflation und Kostensteigerungen sowie zur Steigerung der Attraktivität dieses fordernden Ehrenamts geplant? Wenn nein, weshalb nicht? 2. Ist insbesondere eine Anpassung der Prozentsätze für ehrenamtliche Ortsteil- oder Ortschaftsbürgermeister geplant? Wenn nein, weshalb nicht? 3. Ist insbesondere eine Anpassung der Entschädigungen für ehrenamtliche Beigeordnete in Kommunen geplant? Wenn nein, weshalb nicht? 4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung zum Vergleich die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche kommunale Mandatsträger in den an Thüringen angrenzenden Bundesländern? Welche Schlüsse zieht die Landesregierung hieraus? 5. In wie vielen Ortsteilen oder Ortschaften stand kein Kandidat zur Kommunalwahl im Mai 2019 zur Verfügung (bitte die Orte einzeln nach Kreisen auflisten)? Wie stellte sich diese Situation zur letzten regulären Kommunalwahl im Jahr 2014 dar? 6. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um kommunalpolitische Ehrenämter attraktiver zu gestalten? Druck: Thüringer Landtag, 26. Juli 2019 Drucksache 6/ 7505 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 10. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Vorweg ist anzumerken, dass die Entschädigungsleistungen für ehrenamtliche kommunale Wahlbeamte sowohl der Art und Höhe nach in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt sind. Das betrifft sowohl die Rechtsform (Gesetz, Verordnung, Erlass, Empfehlungen) als auch die Inhalte (Höhe und Art der Entschädigungsleistungen), wobei die nähere Ausgestaltung der Entschädigungsleistungen insbesondere auch von den jeweiligen Gemeindestrukturen (Gemeindegrößen und Gemeindeformen), den Einwohnerzahlstaffellungen und den Aufgaben, die den kommunalen Wahlbeamten innerhalb dieser Gemeindestrukturen obliegen, bestimmt wird. Die Entschädigungsregelungen der Bundesländer sind daher insoweit nur eingeschränkt vergleichbar. Übereinstimmung besteht insoweit, dass die Entschädigungsleistungen letztlich durch die jeweilige Gebietskörperschaft konkret festgelegt werden. Zu 1.: Es ist derzeit nicht beabsichtigt, die Höchstbeträge der Aufwandsentschädigung zu erhöhen. Darüber soll erst entschieden werden, wenn die Gemeindeneugliederung im Wesentlichen abgeschlossen ist. Zur Frage eines zukünftigen Änderungsbedarfs steht die Landesregierung im Übrigen im engen Kontakt mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen. Zu 2.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4.: Ein beispielhafter Vergleich mit ehrenamtlichen Bürgermeistern in Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern ergibt Folgendes: Für ehrenamtliche Bürgermeister in Thüringen ist der Höchstbetrag bei Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern auf 1.475 Euro festgesetzt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit). In Niedersachsen orientieren sich die Kommunen zur Höhe und zum Umfang der Aufwandsentschädigungen gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz an den Empfehlungen einer Entschädigungskommission. Für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sollte nicht mehr als das 5-fache eines Betrags von 260 Euro (1.300 Euro) als Aufwandsentschädigung festgelegt werden. Die Bemessung der Aufwandsentschädigung in Sachsen-Anhalt erfolgt durch Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport. Nach Teil 2 Nr. 1.1 des Erlasses erhält ein ehrenamtlicher Bürgermeister mit bis zu 3.000 Einwohnern eine monatliche Aufwandsentschädigung von maximal 1.260 Euro. Für ehrenamtliche Bürgermeister in Sachsen beträgt die Aufwandsentschädigung 2.400 Euro (§ 155a Abs. 2 Nr. 3 Sächsisches Beamtengesetz). In Bayern gilt ein Rahmensatz von 2.500 Euro bis 3.750 Euro (Artikel 53 Abs. 2 Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen). In Hessen beträgt die monatliche Aufwandsentschädigung 2.500 Euro mit der Möglichkeit, den Betrag im Laufe der Amtszeit um bis zu 50 Prozent zu erhöhen (§ 1 Abs. 2 Verordnung über die Aufwandsentschädigung und den Ehrensold der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister). Ohne Berücksichtigung der jeweiligen länderspezifischen Besonderheiten liegen die Höchstsätze für ehrenamtliche Bürgermeister in Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern in Thüringen zwar niedriger als in Bayern, Sachsen und Hessen aber höher als in Niedersachen und Sachsen-Anhalt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 2 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ 7505 Zu 5.: Nach den Feststellungen des Thüringer Landesamtes für Statistik trat bei den Kommunalwahlen im Mai 2019 in 75 Ortsteilen beziehungsweise Ortschaften kein Bewerber zur Wahl des Ortsteil- beziehungsweise Ortschaftsbürgermeisters an. Im Jahr 2014 war dies in 60 Ortsteilen beziehungsweise Ortschaften der Fall. Die Auflistung der einzelnen Ortsteile beziehungsweise Ortschaften ist der Anlage zu entnehmen. Zu 6.: Zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes wurde die Thüringer Verordnung über die Entschädigung der Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder vom 6. November 2018 (Thüringer Entschädigungsverordnung) neu gefasst. Mit der Neufassung wurden die Entschädigungssätze angehoben und eine Mindestaufwandsentschädigung eingeführt, um dem persönlichen Zeit- und Arbeitsaufwand der Bürgerinnen und Bürger für die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglied Rechnung zu tragen. Maier Minister Anlage* Endnote: * Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit Anlage erhielten jeweils vorab der Fragesteller und die Fraktionen. In der Landtagsbibliothek liegt diese Drucksache mit Anlage zur Einsichtnahme bereit. Des Weiteren kann sie unter der oben genannten Drucksachennummer im Abgeordneteninformationssystem sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 3 Kleine Anfrage Nr. 3855 Anlage Übersicht der Ortsteile/Ortschaften ohne Bewerber zu den Kommunalwahlen 2019 und 2014 Kreisfreie Stadt/ Landkreis Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis GemeindeGemeinde nummer 51000 Erfurt, Stadt 52000 53000 54000 61045 Gera, Stadt Jena, Stadt Suhl, Stadt Heilbad Heiligenstadt, Stadt 61049 61113 Hohes Kreuz Schimberg 61115 62041 63076 63078 63098 Leinefelde-Worbis, Stadt Nordhausen, Stadt Treffurt, Stadt Unterbreizbach Hörselberg-Hainich 63101 63003 63052 64003 Krayenberggemeinde Bad Salzungen, Stadt Marksuhl Bad Langensalza, Stadt Ortsteil/Ortschaft 2019 Bindersleben Molsdorf Ortsteil/Ortschaft 2014 Molsdorf Urbich Hain Closewitz Ammerbach Ziegenhain Mäbendorf Kalteneber Flinsberg Mengelrode Martinfeld Rüstungen Flinsberg Kaltohmfeld Stempeda Großburschla Sünna Craula Bolleroda mit Beuernfeld Unstrut-Hainich-Kreis Kieselbach Wildprechtroda Eckardtshausen Henningsleben Stadt Thamsbrück 64074 Südeichsfeld Diedorf Lengenfeld unterm Stein 1 Kleine Anfrage Nr. 3855 Anlage Kreisfreie Stadt/ Landkreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen GemeindeGemeinde nummer 65023 Greußen, Stadt 65067 Sondershausen, Stadt 65084 Großenehrich, Stadt 65014 66094 Ebeleben, Stadt Grabfeld 66095 66093 Kaltennordheim, Stadt Rhönblick 67072 68034 68042 68051 69043 Waltershausen, Stadt Kölleda, Stadt Rastenberg, Stadt Sömmerda, Stadt Schleusingen, Stadt 69051 69058 69063 Themar, Stadt Auengrund Heldburg, Stadt 69002 69019 Bad Colberg-Heldburg, Stadt Hellingen Ortsteil/Ortschaft 2019 Grüningen Großberndten Wenigenehrich Niederspier Ortsteil/Ortschaft 2014 Grüningen Otterstedt Westerengel Rockensußra Queienfeld Schwickershausen Klings Dermsdorf Bachra Orlishausen / Frohndorf Rappelsdorf OT Wachenbrunn Wiedersbach Bad Colberg Käßlitz Schwickershausen Rentwertshausen Klings (Wartburgkreis) Bettenhausen Wohlmuthausen Fischbach Rappelsdorf Heckengereuth Käßlitz (Gemeinde Hellingen) Gellershausen Albingshausen 2 Kleine Anfrage Nr. 3855 Anlage Kreisfreie Stadt/ Landkreis Ilm-Kreis Weimarer Land GemeindeGemeinde nummer 70004 Arnstadt, Stadt 70028 Amt Wachsenburg 70029 70058 70012 70053 71004 71008 Ilmenau, Stadt Großbreitenbach, Stadt Elleben Wipfratal Bad Sulza, Stadt Blankenhain, Stadt Ortsteil/Ortschaft 2019 Siegelbach Rehestädt Röhrensee Ilmenau OT Pennewitz Herschdorf Ortsteil/Ortschaft 2014 Siegelbach Gügleben Roda Ortschaft Sonnendorf Drößnitz/Wittersroda Schwarza Söllnitz/Loßnitz/Obersynderstedt Thangelstedt Tromlitz Krakendorf/Rettwitz Sonneberg 71025 71053 71057 Großschwabhausen Magdala, Stadt Mönchenholzhausen 71067 71101 71099 72018 Nohra Ilmtal-Weinstraße Saaleplatte Sonneberg, Stadt Hohlstedt/Kötschau Ottstedt Eichelborn Sohnstedt Nohra Mattstedt Großromstedt Neufang Unterlind Spechtsbrunn Unterlind Haselbach 3 Kleine Anfrage Nr. 3855 Anlage Kreisfreie Stadt/ Landkreis Saalfeld-Rudolstadt GemeindeGemeinde nummer 73005 Bad Blankenburg, Stadt 73067 73076 Probstzella Rudolstadt, Stadt 73106 Leutenberg, Stadt 73106 Leutenberg, Stadt 73112 Königsee, Stadt Königsee-Rottenbach, Stadt 73028 73105 Gräfenthal, Stadt Remda-Teichel Ortsteil/Ortschaft 2019 Watzdorf Zeigerheim Böhlscheiben Oberwirbach Marktgölitz Geitersdorf Haufeld Treppendorf Remda Dorfilm Hirzbach Munschwitz Ortsteil/Ortschaft 2014 Watzdorf Böhlscheiben Dorfilm Hirzbach Herschdorf Landsendorf Lichta Thälendorf 23 Bürgerhaus Hengelbach Hengelbach Unterschöbling Leutnitz Quittelsdorf Sommersdorf Eschdorf Geitersdorf Haufeld Milbitz b.T. Treppendorf 4 Kleine Anfrage Nr. 3855 Anlage Kreisfreie Stadt/ Landkreis Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz GemeindeGemeinde nummer 74009 Bürgel, Stadt 74039 75046 Heideland Hirschberg, Stadt 75098 Schleiz, Stadt 75131 75134 Gefell, Stadt Remptendorf 76003 76004 Ortsteil/Ortschaft 2019 Taupadel Thiemendorf Göritz Gräfenwarth Lössau Langgrün Thimmendorf Weisbach Bad Köstritz, Stadt Berga/Elster, Stadt 2019: 75 Ortsteile/Ortschaften ohne Bewerber Ortsteil/Ortschaft 2014 Taupadel Hetzdorf Thiemendorf Ullersreuth Gräfenwarth Lössau Weisbach Eliasbrunn Ruppersdorf Gleina Clodra, Dittersdorf, Zickra 2014: 60 Ortsteile/Ortschaften ohne Bewerber 5