11.07.2019 Drucksache 6/7506Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Juli 2019 Aufmarsch der NPD-Jugendorganisation am 18./19. Mai 2019 in Gotha Die Kleine Anfrage 3895 vom 28. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut: Laut eigener Darstellung der NPD-Jugendorganisation "JN" soll am Wochenende des 18./19. Mai 2019 ein Aufmarsch durch Gotha stattgefunden haben. In einem veröffentlichten Video ist zu sehen, dass etwa 25 bis 30 Personen beteiligt waren, die auch einen Sarg tragen, auf dem eine SPD-Fahne drapiert wurde. Zudem sind mehrere Polizeifahrzeuge zu sehen, die den Aufmarsch begleiten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde die Versammlung gegenüber der zuständigen Behörde angezeigt? Wenn ja, wann und bei welcher Behörde, mit welchem Titel und welchem Veranstaltungscharakter? 2. Wurden für die Versammlung Auflagen erlassen? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und um welche handelt es sich? 3. Waren das Mitführen eines Sargs und einer Schaufel Gegenstand der Versammlungsmittel im Rahmen des Auflagenbescheids? 4. Ab welchem Datum war die Thüringer Polizei von der Versammlung informiert? 5. Wurden im Zusammenhang mit der Versammlung Straf- oder Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgenommen ? Wenn ja, welcher Art? 6. Welche Angaben kann die Landesregierung über die örtliche und organisatorische Herkunft der teilnehmenden Personen machen? 7. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über eine am selben Tag oder am besagten Wochenende stattgefundene Tagung oder Veranstaltung der NPD oder der "JN" in Thüringen abseits des "Eichsfeldtages " in Leinefelde vor? Wenn ja, welche Angaben kann sie dazu machen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7506 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 10. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Versammlung in Form eines Aufzugs mit Kundgebungen wurde am 7. Mai 2019 bei der zuständigen Versammlungsbehörde des Landratsamtes Gotha nur für den 18. Mai 2019 von 13.00 bis 20.00 Uhr zum Thema "Zurück zu den Wurzeln?! Da hilft auch keine Sozialismusdebatte mehr - Die SPD zu Grabe tragen " formal angemeldet. Über eine weitere Versammlung des Teilnehmerkreises am 19. Mai 2019 in Gotha liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 2.: Mit Bescheid des Landratsamtes Gotha vom 15. Mai 2019 wurden verschiedene Auflagen erlassen. Diese betrafen die Festlegung der Aufzugsstrecke und der Kundgebungsorte, den Ausschluss möglicher Behinderungen von Passanten, die Pflichten des Versammlungsleiters und seines Stellvertreters sowie die Verwendung der angezeigten Kundgebungsmittel (Verwendung ausschließlich schwarzer Fahnen, Festlegungen zur Beschaffenheit von Fahnen- und Transparentstangen, Festlegung zur Größe von Transparenten, Festlegung notwendiger Zusatzinformationen auf Druckwerken). Zudem wurden Auflagen zu verkehrsrechtlichen Belangen (ausschließliche Nutzung der rechten Fahrbahnseite für den Aufzug in bestimmten Bereichen , Ausschluss der Behinderung des Gegenverkehrs oder von Einsatz- und Rettungswagen) sowie das Verbot der Verwendung von Glasbehältnissen und Dosen in den Bescheid aufgenommen. Die Versammlungsbehörde wurde im Wege der Rechts- und Fachaufsicht sensibilisiert, in künftigen vergleichbaren Fällen die Aufnahme von zusätzlichen Auflagen, wie beispielsweise zum äußeren Erscheinungsbild (zum Beispiel Uniformierungsverbot), zu Inhalten von Kundgebungsmitteln und Redebeiträgen (zum Beispiel strafrechtlich relevante Inhalte, Verherrlichung der Straftaten des NSU) oder zur grundsätzlichen Art und Weise des Aufzugs (zum Beispiel Verbot von Marschformationen), zu prüfen. Zu 3.: In der Versammlungsanmeldung waren als Kundgebungsmittel unter anderem ein Sarg sowie ein Eimer mit Sand und kleiner Schaufel aufgeführt. Die Art und Weise des Transports des Sargs war Gegenstand des Kooperationsgesprächs. Weitere Ausführungen im Auflagenbescheid erfolgten diesbezüglich nicht. Zu 4.: Die Polizei wurde am 7. Mai 2019 durch die zuständige Versammlungsbehörde über die Versammlung am 18. Mai 2019 in Gotha informiert. Zu 5.: Nein Zu 6.: Nach hiesigen Erkenntnissen handelt es sich bei dem Versammlungsanmelder um den Bundesvorsitzenden der "Jungen Nationalisten" (JN). Nach dessen Angaben wurden regional und überregional anreisende Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet erwartet. Durch die Polizei wurde die bahnseitige Anreise von Versammlungsteilnehmern aus Richtung Göttingen und ein Personenkraftwagen mit Goslarer Kennzeichen festgestellt. Weitergehende Erkenntnisse liegen nicht vor. Zu 7.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Maier Minister Aufmarsch der NPD-Jugendorganisation am 18./19. Mai 2019 in Gotha Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: