22.07.2019 Drucksache 6/7516Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. Juli 2019 Gruppierung "Nordadler" in Thüringen Die Kleine Anfrage 3915 vom 3. Juni 2019 hat folgenden Wortlaut: Im April 2018 fand eine länderübergreifende Durchsuchung der Generalbundesanwaltschaft wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen mehrere Beschuldigte sowie nichttatverdächtige Personen statt, darunter ein Wohnhaus im Ortsteil Mackenrode in der Gemeinde Hohenstein (Landkreis Nordhausen), bei der auch das Landeskriminalamt Thüringen beteiligt war. Die Gruppe "Nordadler" verherrlicht den Nationalsozialismus , will Schulungszentren errichten und nach dem Vorbild der Schutzstaffel eine "autarke Gemeinschaft" entstehen lassen. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt die Gruppe, Anschläge verüben zu wollen. Gegenüber dem NDR-Magazin "Panorama 3" sagte ein Mitglieder der Gruppe, dass Immobilien gekauft worden seien, die als Rückzugsort für "Nordadler" dienen sollen, dafür seien in Mackenrode mehrere Häuser erworben worden. Die Landesregierung antwortete in der Vergangenheit bereits, dass ein "Siedlungsprojekt" von "Nordadler" in Mackenrode als "rechtsextremistisch" eingeordnet werde (vergleiche Drucksache 6/7051). Laut dem Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat fand am 17. November 2018 eine weitere Razzia in Mackenrode statt (vergleiche Drucksache des Deutschen Bundestags 19/10043 vom 9. Mai 2019). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Gruppierung "Nordadler"? 2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu dem als "rechtsextremistisch" eingestuften "Siedlungsprojekt " in Mackenrode vor, insbesondere zur Anzahl der Immobilien, Grundstücke beziehungsweise Flurstücke, über die Eigentumsverhältnisse, Kauf und Bezugsdatum, Grundstück- und Gebäudegröße sowie Kapazitäten im Innen- und Außenbereich der Flächen und Gebäude für potentielle Treffen oder Schulungen? 3. Inwieweit wurden die genannten Grundstücke oder Immobilien bislang durch die extrem rechte Szene beziehungsweise die Gruppierung "Nordadler" genutzt? 4. Welche Angaben kann die Landesregierung zur Anzahl sowie zum ideologischen Hintergrund der Personen machen, die der Gruppierung "Nordadler" (in Thüringen) zugerechnet werden und sind diese bereits im Zusammenhang mit anderen extrem rechten Organisationen aufgefallen? 5. Aus welchen Orten stammen jene Personen, die in Thüringen der Gruppierung "Nordadler" zugerechnet werden und gibt es über Mackenrode hinaus weitere Rückzugsorte, Treffpunkte und Immobilien in Thüringen, die in Verbindung mit der Gruppierung "Nordadler" stehen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7516 6. Sind nach Kenntnissen der Landesregierung Mitglieder, die der Gruppierung "Nordadler" zugerechnet werden bereits in der Vergangenheit bei extrem rechten Veranstaltungen in Thüringen aufgefallen und wenn ja, bei welchen? 7. Was war Anlass der beiden in der Vorbemerkung genannten Durchsuchungen in Mackenrode und welche Angaben kann die Landesregierung über die sichergestellten Gegenstände vornehmen? 8. Welche Thüringer Polizeieinheiten waren bei den Durchsuchungen zur Unterstützung der Bundesanwaltschaft in Mackenrode beziehungsweise des Landeskriminalamts Niedersachsen im Einsatz? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 18. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bei der Gruppierung "Nordadler" handelt es sich um eine rechtsextremistische, bislang überwiegend virtuell kommunizierende Gruppe von Personen mit nationalsozialistischer Gesinnung. Der Personenzusammenschluss wird wegen seiner gewaltorientierten rechtsextremistischen Bestrebungen vom Verfassungsschutz beobachtet. Wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Strafgesetzbuch ) führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Tatverdächtige, die aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen stammen. Zu 2.: Nach gegenwärtigen Erkenntnissen handelt es sich um ein durch die Gruppierung "Nordadler" erworbenes Wohnhaus mit Grundstück in 99755 Hohenstein, im Ortsteil Mackenrode, welches für ein geplantes "Siedlungsprojekt " genutzt werden soll. Die Gruppierung will über den Ankauf von Grundstücken im Bereich Mitteldeutschland und unter dem Aufbau einer hierarchischen Organisation nach dem Vorbild der SS eine "autarke Gemeinschaft" entstehen lassen. Weitere Angaben zur vorgenannten Immobilie können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen. Auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen wird verwiesen. Zu 3.: Das Objekt in Mackenrode wird derzeit durch mehrere Personen der Gruppierung "Nordadler" genutzt. Hinweise auf bisherige Treffen anderer rechtsextremistischer Organisationen liegen nicht vor. Zu 4.: Das Personenpotenzial der Gruppierung bewegt sich im niedrigen zweistelligen Bereich. Erkenntnisse über Thüringer Mitglieder sowie etwaige Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Organisationen liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 5.: Bei dem Personenkreis, der der Gruppierung "Nordadler" zugerechnet wird, handelt es sich vornehmlich um Personen aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen, die vereinzelt nach Mackenrode oder in die unmittelbare Nähe der Thüringer Ortslage Mackenrode nach Niedersachsen umgezogen sind. Neben dem bekannten Objekt liegen bisher keine Erkenntnisse zu weiteren Immobilien oder Rückzugsorten der Gruppierung in Thüringen vor. Zu 6.: Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass Mitglieder der Gruppierung "Nordadler" in der Vergangenheit an rechtsextremistischen Veranstaltungen in Thüringen teilgenommen haben. Zu 7.: Der GBA hat in einem seit Anfang des Jahres 2018 gegen Angehörige der Gruppe "Nordadler" wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a Abs. 1 Strafgesetzbuch geführten Ermittlungsverfahren am 17. April und 17. November 2018 Durchsuchungen in der fragegegenständlichen Immobilie in Mackenrode vollzogen. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zum Inhalt des Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof kann die Landesregierung keine Auskunft geben. 3 Drucksache 6/7516Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Bei den Durchsuchungen in Mackenrode waren Ermittlungsbeamte der Landespolizeidirektion und des Landeskriminalamtes Thüringen sowie das Spezialeinsatzkommando der Thüringer Polizei unterstützend eingesetzt . Maier Minister Gruppierung "Nordadler" in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: