23.07.2019 Drucksache 6/7520Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. August 2019 Aktivitäten zum Ausbau des Saaleradwegs am Hohenwartestausee Die Kleine Anfrage 3928 vom 7. Juni 2019 hat folgenden Wortlaut: Seit geraumer Zeit gibt es Aktivitäten zum Ausbau des Saaleradwegs am Hohenwartestausee zwischen Lothramühle und Staumauer und in diesem Zusammenhang einen Vorschlag zur Änderung des Radwegeverlaufs in Hohenwarte. Von einer Bürgerinitiative wurden unter dem Motto "Weg von der Straße" rund 10.000 Unterschriften für die Errichtung eines Rad-, Wander- und Skaterwegs zwischen Lothramühle und Staumauer gesammelt und an den Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt übergeben, der wiederum die Listen an den Staatssekretär im Thüringer Verkehrsministerium weiterreichte. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit unterstützt die Landesregierung das Anliegen der Initiative und der fast 10.000 Unterzeichner? 2. Welche Aktivitäten gibt es von Seiten der Landesregierung, um die Befahrbarkeit mit Fahrrädern am Hohenwartestausee zu verbessern und damit die Attraktivität der Region zu steigern? 3. Welche konkreten Maßnahmen in Bezug auf die Befahrbarkeit für Radfahrer beziehungsweise Skater sind im Bereich Lothramühle- Staumauer geplant und mit welcher Förderung sind diese im Haushaltsplan 2019 und im Haushaltsentwurf 2020 untersetzt (bitte Auflistung nach Maßnahme, Jahr, Betrag, Haushaltsstelle)? 4. Inwieweit gibt es Absichten beziehungsweise Vorschläge zur Änderung des Verlaufs des Saaleradwegs im Raum Hohenwarte und welche konkreten Maßnahmen sind geplant? 5. Inwieweit liegen für den genannten Straßenabschnitt von Hohenwarte bis zur Lothramühle Verkehrszählungen vor und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus? 6. Inwieweit ist mit dem geplanten "Touristinformationszentrum Hohenwarte - Thüringer Meer" und dem Bau eines Aussichtsturms an der Staumauer eine ganzheitliche infrastrukturelle Erschließung des Standorts einschließlich Straßen, Wege, Parkplätze und so weiter vorgesehen? 7. Welche Maßnahmen werden im gesamten Bereich des Saaleradwanderwegs in den Jahren 2019, 2020 und in den folgenden Jahren durchgeführt beziehungsweise sind geplant (bitte Auflistung nach Maßnahme , Jahr, Betrag, Haushaltsstelle)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7520 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 22. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Anliegen, einen Rad-, Wander- und Skaterweg von der Staumauer bis zur Lothramühle mit Straßenbaumitteln des Landes zu errichten, wurde vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft geprüft . Für einen Radwegebau aus Mitteln für Radwege an Landesstraßen fehlen die Voraussetzungen. Der Bau eines straßenbegleitenden Radweges an der L 2385 aus Verkehrssicherheitsgründen ist nicht erforderlich und wirtschaftlich durch den Straßenbaulastträger nicht zu begründen. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen gehört die Straße zur Kategorie LS IV (nahräumiger Verkehr) und entspricht Entwurfsklasse 4. Für die Entwurfsklasse 4 stellt die Führung des Radverkehrs auf der Straße die Regellösung dar. Wegen des verbesserungswürdigen Straßenzustands der L 2384 vom Ortsausgang Bucha bis zur Staumauer Hohenwarte wurde der Abschnitt in das Erhaltungsprogramm des Freistaats Thüringen (Landesstraßenbedarfsplan 2030) zur Umsetzung voraussichtlich bis 2020 aufgenommen. Die Fahrbahnbreite soll hierbei, soweit die örtlichen Voraussetzungen vorliegen, auf sechs Meter entsprechend gültigem Regelwerk erhöht werden. Dieser Querschnitt ist der derzeitigen Verkehrsbedeutung und Verkehrsbelegung von circa 1.200 Kraftfahrzeugen je 24 Stunden angemessen und bietet auch noch Reserven für den Fall steigender Verkehrsmengen. Der Abschnitt der L 2385 von der Staumauer Hohenwarte bis zur Lothramühle wurde für den Zeitraum von 2021 bis 2030 in den Landesstraßenbedarfsplan 2030 aufgenommen. Eine gleichzeitige Instandsetzung mit der L 2384 kann aufgrund des zurzeit fehlenden Vorbereitungsstandes aber nicht realisiert werden. Der Prozess zur touristischen Entwicklung in der Region Thüringer Meer lief in den Jahren 2014 bis 2016 als Kerntätigkeit eines Regionalmanagements in Zusammenarbeit mit den beteiligten Gemeinden und Landkreisen . Basis für die touristische und infrastrukturelle Entwicklung bildet dabei das Regionale Entwicklungskonzept für die Region, welches durch das zuständige Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mit Mitteln der Regionalentwicklung gefördert wurde. In diesem Zusammenhang wurde von der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Thüringer Meer 2017 eine Projektliste beschlossen, die 57 Infrastrukturprojekte von Kommunen mit einem Gesamtvolumen von circa 125 Millionen Euro enthält. Diese sollen in den nächsten 15 Jahren in Umsetzungsreife gebracht werden. Hierfür ist unter anderem auch die finanzielle Unterstützung über die Instrumente der Tourismusförderung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vorgesehen. Die Konzentration erfolgt dabei auf die vier Ankunftsorte Sperrmauer Hohenwarte, Ziegenrück, Saalburg-Ebersdorf, Saaldorf sowie die vier Ankerorte Saalthal-Alter, Altenroth, Sperrmauer Bleiloch und Harra. Die genannte Projektliste wurde unter den beteiligten Akteuren abgestimmt. Zudem wurden für die Ankunftsund Ankerorte prioritäre Vorhaben benannt, für die in den Jahren 2017/2018 bei der Thüringer Aufbaubank erste entsprechende Förderanfragen/Förderanträge in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Touristische Infrastrukturförderung) eingereicht und teilweise bereits bewilligt worden sind (13 Vorhaben, Investitionsvolumen circa 19 Millionen Euro, Zuschussvolumen circa 17 Millionen Euro). Insofern wird angemerkt, dass das in Rede stehende Vorhaben am Ankunftsort Sperrmauer Hohenwarte (laut Projektliste - Vorhaben HW-P7 "Reduzierung des Gefährdungspotenzials an Kreis- und Landstraßen für Radfahrer durch Ergänzungsroutenführung") von der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Thüringer Meer offensichtlich nicht als prioritär eingestuft wurde, da es keine Punkte erreicht hat und als touristisch nicht relevant eingeschätzt wurde. Dies berücksichtigend, konzentriert sich das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft bei der Förderung, auch vor dem Hintergrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, auf die als prioritär benannten und touristisch relevanten Vorhaben am Thüringer Meer. Zu 2.: Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Aktivitäten, um die Befahrbarkeit mit Fahrrädern am Hohenwartestausee zu verbessern und damit die Attraktivität der Region zu steigern, von den Akteuren aus der Region kommen müssen, insbesondere aus den benannten Ankunfts- und Ankerorten. 3 Drucksache 6/7520Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Sofern es sich bei diesen Aktivitäten um die von der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Thüringer Meer identifizierten und priorisierten sowie touristisch relevanten Radwegevorhaben an den Ankunfts- und Ankerorten handelt, wird das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel, eine förderseitige Unterstützung prüfen. Auch das Radwegnetz rund um die Talsperren wurde im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzepts am Thüringer Meer untersucht. Dieses Regionale Entwicklungskonzept wurde ab 2012 erarbeitet und bisher dreimal fortgeschrieben. Die drei Fortschreibungen des Regionalen Entwicklungskonzepts wurden ebenfalls durch die Förderung mit Mitteln der Regionalentwicklung ermöglicht. Ziel der radtouristischen Entwicklung dieser Region sollte einerseits die erhebliche Qualitätsverbesserung des Saale-Radwanderwegs und andererseits die Erschließung beider Stauseen durch Stauseerundwege sein. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat im April 2019 mit den Landkreisen Saale -Orla und Saalfeld-Rudolstadt sowie den Gemeinden Altenbeuthen und Gössitz eine Absichtserklärung zur Schaffung einer planerischen Entscheidungsgrundlage zum möglichen Neubau der Linkenmühlenbrücke abgeschlossen. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft erklärt darin die Absicht, eine von den Landkreisen zu beauftragende Planung bis zur Leistungsphase 2 nach die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit 80 Prozent zu fördern. Zu 3.: Seitens der Landesregierung sind keine konkreten Maßnahmen in Bezug auf die Befahrbarkeit für Radfahrer beziehungsweise Skater geplant. Im Übrigen wird auf die Antworten zu Frage 1 und Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Nach Mitteilung des Landratsamtes des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt bedarf der Saaleradweg verschiedener Umtrassierungen, um ihn nutzerfreundlich gestalten zu können. So soll im Abschnitt Saalfeld- Reschwitz durch den Landkreis als Bauherr noch 2019 begonnen werden, eine Saalebrücke zu errichten, mit deren Hilfe ein steigungsreicher und gefährlicher Abschnitt an der Schokoladenfabrik umgangen wird. Im Abschnitt Breternitz–Kaulsdorf arbeite die Gemeinde mit dem Landkreis an der Vorbereitung einer neuen Linienführung zur Umgehung eines Berges. In Hohenwarte sei eine kleinere Umtrassierung in Arbeit, bei der ein baulicher Aufwand kaum zu erwarten sei. Im Abschnitt Lothra–Altenbeuthen Fähranleger sei eine ufernahe Trassierung vorgesehen, aber mit einem hohen technischen Aufwand verbunden. Durch den Landkreis werde zurzeit eine Abschnittsbildung bearbeitet. Weitere Absichten beziehungsweise Vorschläge sind der Landesregierung nicht bekannt. Zu 5.: Nach der letzten durchgeführten Straßenverkehrszählung 2015 beträgt die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) im Abschnitt L 2385 Stausee–Drognitz im Durchschnitt 1.140 Kraftfahrzeuge je 24 Stunden, davon 79 Kraftfahrzeuge je 24 Stunden Schwerverkehr. Für den Radverkehr ergab die Straßenverkehrszählung einen Wert von 19 Radfahrern je 24 Stunden. Die Verkehrsbelastung ist vergleichsweise gering. Ausschlaggebend ist jedoch, dass die Straße zur Entwurfsklasse 4 zählt und hier gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen der Radverkehr regelmäßig auf der Straße geführt werden soll. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 6.: Zum Vorhaben "Errichtung eines zentralen Informationszentrums mit Turmaufbau inklusive vorgelagerte Platzsituation am Ankunftsort Sperrmauer Hohenwarte" liegt ein entsprechender Antrag der Gemeinde Hohenwarte vom 12. April 2018 auf Gewährung von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bei der Thüringer Aufbaubank als zuständiger Bewilligungsbehörde vor. Dieser sieht auch eine Optimierung der Wegeführung und der Parkplatzsituation vor. Antragsgemäß sind Gesamtkosten in Höhe von 3.010.700 Euro ausgewiesen. Die Umsetzung soll bis zum 31. Dezember 2021 erfolgen. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7520 Darüber hinaus ist das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft informiert , dass am 13. Dezember 2018 die Preisgerichtssitzung für die Wettbewerbsarbeiten zum Touristinformationszentrum Hohenwarte - Thüringer Meer und am 25. Januar 2019 die Preisverleihung der eingereichten Wettbewerbsarbeiten stattgefunden hat. Im Nachgang hierzu werden durch die Gemeinde Hohenwarte derzeit die Planungen vorangetrieben mit dem Ziel, die notwendigen Antragsunterlagen zu präzisieren, insbesondere zu den Kosten des Vorhabens, um der Thüringer Aufbaubank im Laufe des Jahres 2019 qualifizierte und prüffähige Antragsunterlagen vorlegen zu können. Nach Vorlage der überarbeiteten Antragsunterlagen durch die Gemeinde Hohenwarte und anschließender Prüfung durch die Thüringer Aufbaubank (unter Einbindung des Landesamtes für Bau und Verkehr als fachtechnische Prüfbehörde) kann eine abschließende Förderentscheidung getroffen werden. Zu 7.: Seitens des Landes sind die in der Antwort zu Frage 1 genannten Maßnahmen an der L 2384 und L 2385 geplant. Insoweit wird auf die dortige Antwort verwiesen. Für die Maßnahme an der L 2384 betragen die Kosten voraussichtlich etwa eine Million Euro. Für die L 2385 lassen sich die voraussichtlichen Kosten noch nicht beziffern. Die Finanzierung soll aus dem Einzelplan 10 Kapitel 10 06 Titel 771 72 erfolgen. Für die Baumaßnahme B 90 Frössen–Bad Lobenstein, Ausbau der B 90 bei Saaldorf, liegt das Baurecht vor. Die Maßnahme beinhaltet unter anderem den Ersatzneubau der Saalebrücke. Zum Baubeginn und den voraussichtlichen Kosten sind noch keine Angaben möglich. Die Finanzierung soll aus Bundesmitteln erfolgen. Die Stadt Jena plant, bis Ende 2020 einen weiteren Anschnitt des Saaleradwegs in unmittelbarer Nähe der Saale zu verlegen. Dies erfolgt im südlichen Anschluss an den im Jahr 2013 gemeinsam mit der Kunitzer Hausbrücke fertiggestellten Abschnitt. Der Ausbau wird mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in Höhe von rund 417.000 Euro gefördert. Nach Mitteilung des Landratsamtes des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt wird in dessen Gebiet lediglich die in der Antwort zu Frage 4 genannte Brücke im Abschnitt Saalfeld–Reschwitz 2019 Baubeginn haben. Für das Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt liegen der Landesregierung im Übrigen keine weiteren Informationen vor. Nach Mitteilung des Landratsamtes des Saale-Orla-Kreises realisiert die Stadt Schleiz 2019 einen Abschnitt über circa drei Kilometer von Gräfenwarth zur Bleilochstaumauer. Für das Gebiet des Saale-Orla-Kreises liegen der Landesregierung im Übrigen keine weiteren Informationen vor. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Aktivitäten zum Ausbau des Saaleradwegs am Hohenwartestausee Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: