24.07.2019 Drucksache 6/7522Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. August 2019 Maßnahmen nach § 34 a Abs. 2 Polizeiaufgabengesetz Die Kleine Anfrage 3883 vom 22. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut: Mit der am 19. September 2013 verabschiedeten Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) kann nach § 34 a Abs. 2 "die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation [...] auch in der Weise erfolgen , dass mit informationstechnischen Programmen in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird, wenn 1. durch technische Maßnahmen sichergestellt ist, dass ausschließlich eine laufende Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet wird und 2. der Eingriff in das informationstechnische System notwendig ist, um die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation in unverschlüsselter Form zu ermöglichen". Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden zwischen 2014 und 2018 Maßnahmen nach § 34 a Abs. 2 PAG in Thüringen durchgeführt? Wenn die Frage 1 bejaht wird: 2. In wie vielen Verfahren in welchen Deliktsbereichen bei jeweils wie vielen Betroffenen und durch welche Behörden wurden Maßnahmen nach § 34 a Abs. 2 PAG in Thüringen beantragt oder durchgeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 3. Welche Software welcher Hersteller wurde zu den in Frage 2 genannten Maßnahmen verwendet und welche Kosten fielen dabei für Anschaffung, Wartung und Betrieb an? 4. In wie vielen der zu Frage 2 genannten Fälle wurden richterliche Beschlüsse beantragt, wie oft wurden diese jeweils bestätigt und jeweils abgelehnt? 5. In wie vielen der zu Frage 2 genannten Fälle erfolgte die Maßnahme ohne richterlichen Beschluss? 6. In wie vielen der unter Frage 2 genannten Fälle wurden die Betroffenen benachrichtigt? 7. In wie vielen der unter Frage 2 genannten Fälle führte der Eingriff mit informationstechnischen Programmen in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme zu dem Ergebnis, dass eine laufende Telekommunikation überwacht und/oder aufgezeichnet werden konnte? In wie vielen Fällen war dies nicht möglich? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dittes (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7522 8. Welche Planungen werden derzeit in den Thüringer Sicherheits- beziehungsweise Strafverfolgungsbehörden oder den zuständigen Ministerien zum künftigen Einsatz oder zur Entwicklung von für Maßnahmen nach § 34 a Abs. 2 PAG erforderlichen Software in Thüringen verfolgt? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 22. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zwischen den Jahren 2014 und 2018 wurden keine Maßnahmen nach § 34a Abs. 2 PAG in Thüringen durchgeführt. Zu 2. bis 7. : Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 8.: Derzeit gibt es keine konkreten Planungen zum künftigen Einsatz oder zur Entwicklung von Software, die für Maßnahmen gemäß § 34a Abs. 2 PAG erforderlich ist. Maier Minister Maßnahmen nach § 34 a Abs. 2 Polizeiaufgabengesetz Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 7. : Zu 8.: