30.07.2019 Drucksache 6/7528Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. August 2019 Umsetzung des Budgets für Arbeit in Thüringen Die Kleine Anfrage 3897 vom 20. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut: Zum 1. Januar 2018 trat das Budget für Arbeit in Kraft. Damit sollen Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsalternativen zur Werkstatt geboten werden. Durch einen Minderleistungsausgleich gegenüber dem Arbeitgeber und der Betreuungsleistung am Arbeitsplatz sollen Menschen mit Behinderung unterstützt werden, Arbeitsmöglichkeiten bei einem Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wahrzunehmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mittel des Budgets für Arbeit sind nach Kenntnis der Landesregierung seit Inkrafttreten am 1. Januar 2018 in Thüringen abgeflossen und wie hoch waren die darin enthaltenen Personalkosten (bitte  auflisten nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?  2. Wie viele Menschen mit Behinderung nehmen nach Kenntnis der Landesregierung das Budget für Arbeit  in Thüringen in Anspruch? Wie viele Arbeitsverträge konnten nach Kenntnis der Landesregierung in  Thüringen geschlossen werden (bitte auflisten nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?  3. Wie viele Unternehmen in Thüringen haben nach Kenntnis der Landesregierung Leistungsberechtigte eingestellt (bitte nach Unternehmensgröße aufschlüsseln)?  4. Wie viele Leistungsberechtigte waren nach Kenntnis der Landesregierung zuvor in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen beschäftigt?  5. Wie viele Leistungsberechtigte sind nach Kenntnis der Landesregierung in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen zurückgekehrt?  6. Wie unterstützt die Landesregierung Leistungsberechtigte und potentielle Arbeitgeber bei der Beantragung ? Gibt es Fortbildungs- und Beratungsangebote?  7. Wie begleitet die Landesregierung die weitere Umsetzung des Budgets für Arbeit im Freistaat Thüringen , ist  zum Beispiel eine Öffentlichkeitskampagne geplant?  8. Wie wird in Thüringen die Wirtschaft, zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern , informiert und miteinbezogen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Meißner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7528 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage  namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In  Thüringen wurden  im  Zeitraum  vom  1.  Januar  2018  bis  zum Stichtag  31. Mai  2019  insgesamt  175.244,03 Euro im Rahmen des Budgets für Arbeit ausgereicht. Dieser Betrag teilt sich auf in 138.259,98 Euro für Lohnkostenzuschüsse und 36.984,05 Euro für die Kosten der notwendigen Anleitung und Begleitung. Die Aufteilung getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Tabelle. Zu 2.: Zurzeit erhalten in Thüringen 17 Menschen mit Behinderungen ein Budget für Arbeit als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ein Budget für Arbeit erhalten Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (§ 58 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX -) haben  und denen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung angeboten wird. Dementsprechend wurden 17 Arbeitsverträge abgeschlossen. Die Aufteilung getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Tabelle. Zu 3.: Die derzeit 17 Budgetnehmer verteilen sich auf 15 Arbeitgeber. Zur Größe der Unternehmen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Die Leistungsberechtigten  sind beispielsweise in landwirtschaftlichen Betrieben, Wohlfahrtsverbänden, Seniorenzentren oder in  der Gastronomie beschäftigt.  Zu 4.: Von den derzeit 17 Budgetnehmern waren 16 vorher in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt. Zu 5.: Es ist bisher kein Leistungsberechtigter in die Werkstatt für behinderte Menschen zurückgekehrt. Zu 6.: Ansprechpartner für die Leistungsberechtigten sowie die potentiellen Arbeitgeber sind in Thüringen die örtlichen  Träger der Eingliederungshilfe, also die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie führen die Eingliederungshilfe  als Selbstverwaltungsaufgabe durch.  Eine darüberhinausgehende Beratung kann bei den ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen in Anspruch genommen werden. Siehe auch Beantwortung der Frage 7. Zu 7.: Im Interesse einer einheitlichen Bearbeitung der Anträge hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales,  Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) zusammen mit Vertretern der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe  eine Orientierungshilfe für das Budget für Arbeit erarbeitet und im Juni 2018 an die Sozialämter  der Landkreise und kreisfreien Städte, aber auch an Arbeitgeberverbände und Kammern versandt. Diese  Orientierungshilfe wurde auf der Homepage des TMASGFF veröffentlicht.* Die Maßnahme II.12 des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Version 2.0 - sieht eine Informationskampagne bezüglich des Budgets für Arbeit gegenüber Arbeitgebern , deren Kammern sowie den Mitarbeitern und Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen und bei anderen Leistungsanbietern gemäß § 60 SGB IX vor. Bestandteil dieser Kampagne waren die oben genannten Orientierungshilfen, die zahlreiche Informationen enthalten. Weiterhin ist die Erarbeitung von Broschüren/Faltblättern für Arbeitgeber und Leistungsberechtigte (auch in  leichter Sprache) vorgesehen. 3 Drucksache 6/7528Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 7 verwiesen. Werner Ministerin Endnote: * Vergleiche https://www.tmasgff.de/soziales/menschen-mit-behinderungen#c561 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7528 Anlage Budget für Arbeit in Thüringen bis Stichtag 31. Mai 2019 Landkreise/kreisfreie Städte Anzahl der Budgetnehmer Lohnkostenzuschüsse in Euro Aufwendungen für erforderliche Anleitung und Begleitung in Euro Gesamtausgaben für das Budget für Arbeit in Euro Anzahl der Budgetnehmer , die vorher in der WfbM waren Anzahl der Arbeitgeber Eisenach 0 0,00 0,00 0,00 0 0 Erfurt 2 12.421,00 8.580,00 21.001,00 1 2 Gera 0 0,00 0,00 0,00 0 0 Jena 0 0,00 0,00 0,00 0 0 Suhl 0 0,00 0,00 0,00 0 0 Altenburger Land 2 26.787,83 17.272,88 44.060,71 2 1 Eichsfeld 0 0,00 0,00 0,00 0 0 Gotha 3 14.077,82 4.950,00 19.027,82 3 3 Greiz 1 3.780,00 700,00 4.480,00 1 1 Hildburghausen 0 0,00 0,00 0,00 0 0 Ilm-Kreis 1 11.130,00 1.421,17 12.551,17 1 1 Kyffhäuserkreis 2 10.823,00 3.100,00 13.923,00 2 2 Nordhausen 0 0,00 0,00 0,00 0 0 Saale-Holzland-Kreis 0 0,00 0,00 0,00 0 0 Saale-Orla-Kreis 1 5.740,00 0,00 5.740,00 1 1 Saalfeld-Rudolstadt 3 44.121,00 0,00 44.121,00 3 2 Schmalkalden-Meiningen 0 0,00 0,00 0,00 0 0 Sömmerda 1 7.083,33 0,00 7.083,33 1 1 Sonneberg 0 0,00 0,00 0,00 0 0 Unstrut-Hainich-Kreis 0 0,00 0,00 0,00 0 0 Wartburgkreis 0 0,00 0,00 0,00 0 0 Weimar 0 0,00 0,00 0,00 0 0 Weimarer Land 1 2.296,00 960,00 3.256,00 1 1 Thüringen gesamt 17 138.259,98 36.984,05 175.244,03 16 15 Umsetzung des Budgets für Arbeit in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Endnote: