31.07.2019 Drucksache 6/7535Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. August 2019 Antrag auf Aufhebung der Schonzeit zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden sowie wegen einer möglichen negativen Beeinträchtigung der Landeskultur durch ThüringenForst - Teil II Die Kleine Anfrage 3919 vom 29. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut: Wie die Fachzeitschrift "Wild und Hund" am 7. Mai 2019 unter dem Titel: "Thüringen: Forstämter fordern frühzeitigeren Rehwildabschuss" berichtete, beantragten verschiedene Forstämter in Thüringen die Aufhebung der Schonzeit. Dies sei zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden sowie wegen einer möglichen negativen Beeinträchtigung der Landeskultur notwendig. Diese Anträge wurden durch die zuständigen Jagdbehörden genehmigt. Ich frage die Landesregierung: 1. Konnten die für das Forstamt Sondershausen festgelegten Abschusspläne in den gesetzlich festgelegten Fristen beziehungsweise Jagdzeiten durch das Forstamt seit dem 1. Januar 2014 erfüllt werden? Wenn nein, warum nicht? 2. Falls die festgelegten Abschusspläne durch das Forstamt Sondershausen nicht in den gesetzlich festgelegten Fristen erfüllt werden konnten: Wurde die Nichterfüllung durch die zuständige Jagdbehörde und durch die dem Forstamt übergeordnete Dienststelle kritisch hinterfragt beziehungsweise geprüft und wenn nein, warum nicht? 3. Welche Hegemaßnahmen zur Äsungsverbesserung des Rehwilds sind seit dem 1. Januar 2014 im Zuständigkeitsbereich des Forstamts Sondershausen durchgeführt worden und wie erfolgreich waren diese Hegemaßnahmen (bitte nach Jahresscheiben und Revier aufschlüsseln)? 4. Welche weiteren Hege- und Schutzmaßnahmen, außer dem Abschuss des Rehwilds, hat das Forstamt Sondershausen seit dem 1. Januar 2014 ergriffen, um Wildschäden beziehungsweise Verbiss- und Schälschäden an forstlichen Kulturen in seinem Zuständigkeitsbereich zu vermeiden? 5. Wie viele Gesellschaftsjagden führte das Forstamt Sondershausen seit dem 1. Januar 2014 pro Jahr durch und wie viele Schützen, Treiber und Jagdhunde haben pro Jagd daran teilgenommen (bitte nach Jahresscheiben, bejagter Fläche, Anzahl der Schützen, Treiber sowie Jagdhunde, Streckenergebnisse, erlegten Wildarten und Geschlechter- und Altersverhältnis des erlegten Wilds aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7535 6. Wie viele natürliche und künstliche Wasserquellen standen den Schalenwildarten und insbesondere dem Rehwild im Zuständigkeitsbereich des Forstamts Sondershausen in den Monaten Mai 2018 bis September 2018 zur Verfügung, und wurden zur Überbrückung der heißen und trockenen Monate, wie auch zur Schadensabwehr Wildtränken durch das Forstamt betrieben? Falls ja, in welchem Zeitraum und in welcher Größenordnung? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 31. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Dreijahresabschusspläne für Dam-, Muffel- und Rehwild der Planperiode 2014 bis 2016 wurden in den im Thüringer Forstamt Sonderhausen gelegenen Eigenjagdbezirken der Landesforstanstalt erfüllt. Aussagen zur fristgerechten Erfüllung der aktuellen Dreijahresabschusspläne können noch nicht erfolgen, weil die Planperiode 2017 bis 2020 noch nicht abgeschlossen ist. Zu 2.: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1. Zu 3.: Die im Thüringer Forstamt Sonderhausen gelegenen Eigenjagdbezirke der Landesforstanstalt bestehen vorrangig aus gut strukturiertem Laubmischwald mit entsprechender Naturverjüngung und Bodenvegetation . Durch die naturnahe Waldbewirtschaftung wird sichergestellt, dass für das Wild ausreichend Deckung und Nahrung vorhanden ist. Zusätzliche Hegemaßnahmen zur Äsungsverbesserung für das Rehwild sind daher nicht erforderlich und wurden vom Forstamt Sonderhausen nicht durchgeführt. Zu 4.: Zum Schutz der Forstkulturen vor Wildschäden wurden in verschiedenen Waldflächen junge Einzelbäume mit Wuchshüllen geschützt, Wildschutzzäune gestellt, sowie Mittel zum Schutz vor Verbiss und Fegen ausgebracht . Es wurden jedoch keine Maßnahmen zum Schälschutz durchgeführt, weil dies bislang nicht erforderlich war. Zu 5.: Nach § 30 Abs. 1 des Thüringer Jagdgesetzes ist eine Gesellschaftsjagd jede Jagd, an der mehr als vier die Jagd Ausübende teilnehmen. Die Anzahl der Gesellschaftsjagden, die das Forstamt Sondershausen zentral organisiert, belaufen sich seit dem Jahr 2014 auf: 2014: 14 2015: 20 2016: 19 2017: 18 2018: 17 Darüber hinaus auf Revierebene organisierte Gesellschaftsjagden mit mehr als vier Schützen sind dabei nicht erfasst. In der Landesforstanstalt werden die jeweils teilnehmenden Schützen, Treiber und Jagdhunde nicht erfasst und EDV-technisch gespeichert. Streckendaten mit Bezug zur jeweiligen Gesellschaftsjagd liegen ebenfalls nicht vor. Zu 6.: Der Landesregierung ist keine Erhebung über die Anzahl der dem Schalenwild in den Monaten Mai 2018 bis September 2018 zur Verfügung stehenden natürlichen und künstlichen Wasserstellen bekannt. Im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Forstamts Sondershausen gibt es verschiedene natürliche und künstliche Wasserstellen, wie zum Beispiel die Flüsse Bebra, Unstrut und Wipper, den Stausee Kelbra sowie Quellen und Teiche. Deshalb wurden durch das Forstamt Sondershausen in den Monaten Mai bis September des Jahres 2018 keine Wildtränken betrieben. Keller Ministerin Antrag auf Aufhebung der Schonzeit zur Vermeidung von übermäßigen Wildschä-den sowie wegen einer möglichen negativen Beeinträchtigung der Landeskultur durch ThüringenForst - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: