31.07.2019 Drucksache 6/7536Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. August 2019 Wasserentnahmepunkte an der Westringkaskade für die Obstbauern an der Fahner Höhe Die Kleine Anfrage 3941 vom 14. Juni 2019 hat folgenden Wortlaut: Mehrfach hat sich der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten mit der Situation der Obst bauern in Thüringen im Allgemeinen und in den Fahner Höhen im Besonderen beschäftigt. Auch die zu ständige Ministerin hat sich erst kürzlich vor Ort einen Überblick verschafft. Über die Westringkaskade soll das Obstanbaugebiet in der Fahner Höhe mit Brauchwasser versorgt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Entnahmestellen im Gebiet der Fahner Höhe wurden bisher eingerichtet? 2. Welche Entnahmestellen im Gebiet der Fahner Höhe sind darüber hinaus in der Realisierung und bis wann sollen diese umgesetzt werden (bitte für jede Baumaßnahme den derzeitigen Stand und Fertig stellungsdatum angeben)? 3. Welche Entnahmestellen im Gebiet der Fahner Höhe befinden sich in der Planung und wann ist mit de ren Realisierung zu rechnen (bitte für jede geplante Entnahmestelle den derzeitigen Stand und Fertig stellungsdatum angeben)? 4. Wann werden die Gemeinden Gierstädt, Großfahner, Döllstädt, Kleinfahner, und der Ortsteil Tiefthal der Landeshauptstadt für die Wasserentnahme aus der Westringkaskade erschlossen sein? 5. Welche Investitionskosten müssen die betroffenen Agrarbetriebe tragen? Welche Fördermöglichkeiten (Europäische Union, Bund, Land und Kommune) stehen hierfür zur Verfügung? 6. Welche Kosten entstehen den Agrarbetrieben für den Anschluss an die Westringkaskade? Welche För dermöglichkeiten (Europäische Union, Bund, Land und Kommune) stehen hierfür zur Verfügung? 7. Welche Kosten entstehen den Agrarbetrieben bei der Wasserentnahme? Welche Fördermöglichkeiten (Europäische Union, Bund, Land und Kommune) stehen hierfür zur Verfügung? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7536 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3.: Die Fragen 1 bis 3 werden auf Grund des Sachzusammenhangs wie folgt gemeinsam beantwortet: Bisher wurden im Gebiet der Fahner Höhe keine Entnahmestellen im Rahmen der Westringkaskade ein gerichtet. Nach aktuellem Planungsstand ist mit zehn Entnahmestellen zu rechnen, die in den Jahren 2021 bis 2024 baulich realisiert werden sollen. Zu 4.: Ein Anschluss oben genannter Gemeinden an die Brauchwasserversorgung aus der Westringkaskade ist nach Kenntnis der Landesregierung nicht vorgesehen. Eine Erhöhung der Kapazitäten für das Trinkwassernetz der angesprochenen Kommunen soll nach aktuel lem Planungsstand ebenfalls in den Jahren 2021 bis 2024 erfolgen. Zu 5.: Von den Agrarbetrieben sind die Investitionskosten für die Zuleitung von den Übergabestellen aus dem über betrieblichen Brauchwassernetz bis zu Einspeisepunkten in die betrieblichen Versorgungsnetze zu tragen. Hinzu kommen weitere betriebsindividuelle Technikinvestitionen etwa in Pumpen und die Ausbringungs technik mit der zugehörigen Steuerung. Welche Fördermittel hierfür bereitgestellt werden können, hängt von den zum Investitionszeitpunkt gültigen und anwendbaren Förderprogrammen und dem verfügbaren Bewilligungsrahmen ab. Zu 6.: Da sich das Vorhaben noch in der Planungsphase befindet, kann zu den genannten Kosten keine Aussa ge getroffen werden. Die Förderoptionen hängen von den zum Investitionszeitpunkt gültigen Förderprogrammen und ihrer Fi nanzausstattung ab. Zu 7.: Neben dem unmittelbaren Bezugspreis aus dem überregionalen Netz der Thüringer Fernwasserversorgung werden durch die ThüringenWasser GmbH beziehungsweise den Zweckverband "Erfurter Becken" die an teiligen Investitionskosten für die Zuleitung von der Westringkaskade bis zu den betrieblichen Entnahme stellen sowie für Betrieb und Wartung dieses Netzes auf die Abnehmer umgelegt. Eine konkrete finanzielle Untersetzung dazu ist in dieser frühen Projektphase nicht möglich. Zu den Förder möglichkeiten gelten die grundsätzlichen Aussagen aus den Antworten zu den Fragen 5 und 6 auch hier. Als kostenentlastender Faktor für die Agrarbetriebe zeichnet sich gegebenenfalls eine Förderung des über betrieblichen Zuleitungsnetzes über den Grundsatz "Wasserwirtschaftliche Maßnahmen" der Gemeinschafts aufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ab. Keller Ministerin Wasserentnahmepunkte an der Westringkaskade für die Obstbauern an der Fahner Höhe Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: