31.07.2019 Drucksache 6/7538Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. August 2019 Fehlender Wildschutzzaun entlang eines Teilstücks der Bundesautobahn 9 bei Triptis Die Kleine Anfrage 3981 vom 4. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen des Neubaus der Bundesautobahn 9 München-Berlin wurde im Raum Triptis die Autobahn beidseitig mit einem Wildschutzzaun eingegrenzt. Lediglich auf einem Teilstück von circa zwei Kilometern ab der Höhe des ehemaligen Parkplatzes Rodaborn in Richtung Norden befindet sich beidseitig kein Wildschutzzaun . Auf diesem Teilstück der Autobahn kommt es immer wieder zu Wildunfällen wie zuletzt am 8. April 2019 laut Zeitungsberichten der Ostthüringer Zeitung vom 8. April 2019 und der Frankenpost vom 9. April 2019. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Wildunfälle haben auf dem beschriebenen Teilstück der Bundesautobahn 9 ohne Wildschutzzaun und angrenzend in den letzten fünf Jahren stattgefunden (bitte einzeln nach Jahren, Art und Anzahl der beteiligten Fahrzeuge und verletzten Personen aufschlüsseln)? 2. Warum wurde dieses Teilstück beim Autobahnausbau nicht mit einem Wildschutzzaun versehen? 3. Wie viele Querungen (Brücken und Tunnel) der Bundesautobahn 9 existieren auf dem Teilstück ohne Wildschutzzaun? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, in Zusammenarbeit mit oder durch den Autobahnbetreiber Via Gateway Thüringen, einen Wildschutzzaun zu errichten, um die vorhandene Lücke zur besseren Verkehrssicherheit der Autofahrer auf der Bundesautobahn 9 zu schließen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 30. Juli 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Wie die Autobahnpolizei mitteilt, ereigneten sich auf dem beschriebenen Abschnitt der Bundesautobahn 9 zwischen Kilometer 198,7 und Kilometer 201,7 seit dem 1. Januar 2014 insgesamt 21 Verkehrsunfälle mit Wildkontakt. In nachstehenden Tabellen sind diese Unfälle fahrtrichtungsbezogen aufgelistet. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Herrgott (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7538 Wildunfälle vom 1. Januar 2014 bis zum 11. Juli 2019, Fahrtrichtung Berlin Laufende Nummer Jahr Wildart Fahrzeugart Personenschaden 1 2014 Rotwild 1x Personenkraftwagen nein 2 2014 Rotwild 1x Personenkraftwagen nein 3 2016 Rotwild 1x Personenkraftwagen nein 4 2016 Rotwild 1x Personenkraftwagen nein 5 2016 Fuchs 1x Personenkraftwagen nein 6 2017 Schwarzwild 1x Personenkraftwagen nein 7 2017 Schwarzwild 1x Lastkraftwagen nein 8 2019 Rotwild 1x Personenkraftwagen nein Wildunfälle vom 1. Januar 2014 bis zum 11. Juli 2019, Fahrtrichtung München Laufende Nummer Jahr Wildart Fahrzeugart Personenschaden 1 2015 Fuchs 1 x Personenkraftwagen nein 2 2015 Rotwild 1 x Lastkraftwagen nein 3 2015 Schwarzwild 1 x Lastkraftwagen nein 4 2016 Rotwild 1 x Personenkraftwagen nein 5 2017 Fuchs 1 x Personenkraftwagen nein 6 2017 Dachs 1 x Personenkraftwagen nein 7 2017 Rotwild 1 x Personenkraftwagen nein 8 2017 Rotwild 1 x Lastkraftwagen nein 9 2017 Rotwild 1 x Personenkraftwagen nein 10 2017 Fuchs 1 x Personenkraftwagen nein 11 2018 Fuchs 1 x Personenkraftwagen nein 12 2019 Rotwild 1 x Wohnmobil nein 13 2019 Rotwild 1 x Personenkraftwagen nein Zu 2.: Im Planfeststellungsbeschluss zum sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn 9 vom 4. November 1999 wurden in Abstimmung mit den zuständigen Forstbehörden von Kilometer 200,5 bis Kilometer 202,3 auf beiden Seiten der Autobahn Wildschutzzäune vorgesehen. Darüber hinausgehende Forderungen sind bisher nicht bekannt. Zu 3.: In dem oben genannten Abschnitt befinden sich zwei Autobahnbauwerke zur Unterführung von querenden Wirtschaftswegen. Zu 4.: Nach den geltenden "Richtlinien für Wildschutzzäune an Bundesfernstraßen (Wildschutzzaun-Richtlinien)" ist bei einer Häufung von Wildunfällen auf bestimmten Streckenabschnitten zu prüfen, ob die Errichtung eines Wildschutzzauns infrage kommt. In Anbetracht der genannten Unfallzahlen wurde veranlasst, dass das Landesamt für Bau und Verkehr zusammen mit der Unfallkommission prüft, ob die Errichtung weiterer Wildschutzzäune erforderlich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung steht noch aus. Keller Ministerin Fehlender Wildschutzzaun entlang eines Teilstücks der Bundesautobahn 9 bei Triptis Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: