02.08.2019 Drucksache 6/7543Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. August 2019 Tierhaltung in Thüringen Die Kleine Anfrage 3935 vom 29. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut: Tierhaltung ist ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft in Thüringen. Gleichzeitig nimmt die Diskussion um das Wohlbefinden der Tiere und um Tierschutzaspekte einen breiten Raum in der Öffentlichkeit ein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Anzahl der Milchkühe, die regelmäßig täglichen Weidegang haben, aufgegliedert nach a) laktierenden Kühen, b) Trockenstehern und c) Färsen (bitte nach Landkreisen getrennt auflisten)? 2. Wie hoch ist die Anzahl der Milchkühe und Schweine, die auf Stroh gehalten werden (Stroh nicht nur als Beschäftigungsmaterial), aufgegliedert nach a) Milchproduktion: Milchkühe ab Erstkalbedatum, b) Mutterkühe: Mutterkühe ab Erstkalbedatum, c) Bullenmast: Männliche Rinder ab einem Alter von 6 Monaten, d) Färsenmast: Weibliche Rinder ab einem Alter von 6 Monaten bis zur Schlachtung, e) Rinderaufzucht: Weibliche Rinder ab einem Alter von 6 Monaten die nicht der Mast dienen, f) Schweinemast: Mastschweine ab einem Gewicht von 20 Kilogramm bis zur Schlachtung, g) Jungsauenaufzucht: Zuchtläufer ab einem Gewicht von 20 Kilogramm bis zum Decken, h) Schweinezucht: Jungsauen, Sauen und Eber, i) Ferkelaufzucht: Ferkel ab dem Absetzen bis zu einem Gewicht von 20 Kilogramm (bitte pro Landkreis angeben)? 3. Wie hoch ist die Anzahl der Schweine, die Zugang zu a) Außenklimareizen, b) Auslauf und c) Freiland haben, jeweils aufgegliedert nach aa) Schweinemast: Mastschweine ab einem Gewicht von 20 Kilogramm bis zur Schlachtung, bb) Jungsauenaufzucht: Zuchtläufer ab einem Gewicht von 20 Kilogramm bis zum Decken, K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7543 cc) Schweinezucht: Jungsauen, Sauen und Eber, dd) Ferkelaufzucht: Ferkel ab dem Absetzen bis zu einem Gewicht von 20 Kilogramm (bitte nach Landkreisen getrennt aufführen)? 4. Wie hoch ist die Anzahl der Legehennen, die in Mobilställen gehalten werden (aufgegliedert nach Land kreisen)? 5. Wie hoch ist die Anzahl der genetisch hornlosen Kühe, der enthornten Kühe und der horntragenden Kühe aufgegliedert nach a) Milchtieren/Mutterkühen und b) Landkreisen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. August 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Im Zusammenhang mit den Fragen 1 bis 3 ist festzuhalten, dass der Landesregierung über die amtlichen Erhebungen in der Nutztierhaltung zum Weidegang von Milchrindern beziehungsweise zu Haltungsverfah ren von Thüringer Rinder- und Schweinehaltungen hinaus keine flächendeckenden Angaben vorliegen. Die Landwirtschaftszählung 2010 des Statistischen Bundesamts beinhaltete eine Stichprobe (Thüringen) zum Weidegang und zu den Haltungsverfahren Thüringer Rinder- und Schweinehaltungen. Ergebnisse die ser Stichprobe werden zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 verwendet. Dabei ist zu beachten, dass bei der Beantwortung zum einen die Unterteilung der Tierkategorien nicht im Kontext der Fragestellung möglich ist und zum anderen im Kontext der Fragen 2 und 3 hilfsweise auf Haltungsplätze - nicht auf Tierzahlen - ent sprechend den Angaben der Landwirtschaftszählung 2010 abgestellt wird. Die Landwirtschaftszählung findet nur alle zehn Jahre statt, aktuellere Daten im Kontext der Fragestellun gen werden daher erst wieder 2020 erwartet. Zu 1.: Im Erhebungsjahr 2009 sind in Thüringen circa 14.700 Milchkühe mit Weidegang ausgewiesen. Darüber hinausgehende Angaben zur Anzahl der Trockensteher und Färsen sind nicht existent. Ebenso liegen der Landesregierung keine Angaben zur Unterteilung nach Landkreisen vor. Zu 2.: Vorbemerkungen zu 2. a bis e: Die nachfolgenden Angaben aus der Landwirtschaftszählung 2010 basieren auf den Haltungsverfahren "Anbindestall im Festmistverfahren" und "Laufstall im Festmistverfahren", wobei unter Festmist ein Ge misch aus Kot, Harn und Einstreu (unter anderem Stroh) verstanden wird. Haltungsverfahren "auf Stroh" sind nicht explizit ausgewiesen. Zu 2. a: Im Erhebungsjahr 2009 existierten circa 32.000 Milchkuhhaltungsplätze mit den Verfahren "Anbindestall im Festmistverfahren" und "Laufstall im Festmistverfahren". Zu 2. b bis e: Im Erhebungsjahr 2009 existierten circa 166.100 Haltungsplätze "übrige Rinder" (Kälber und Jungrinder, männliche Rinder sowie andere Kühe) mit den Verfahren "Anbindestall im Festmistverfahren" und "Lauf stall im Festmistverfahren". Vorbemerkungen zu 2. f bis i: Die nachfolgenden Angaben aus der Landwirtschaftszählung 2010 basieren auf dem Haltungsverfahren "planbefestigter Boden mit Einstreu". Als Einstreumaterial kann unter anderem Stroh verwendet werden. Haltungsverfahren "auf Stroh" sind nicht explizit ausgewiesen. Zu 2. f bis i: Im Erhebungsjahr 2009 existierten circa 4.700 Haltungsplätze für Sauen und Eber zur Zucht mit dem Hal tungsverfahren "planbefestigter Boden mit Einstreu". Des Weiteren sind circa 36.5000 Haltungsplätze für 3 Drucksache 6/7543Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode "übrige Schweine" (Aufzuchtferkel, Jungschweine, Mastschweine, ausgemerzte Zuchttiere) mit dem vorge nannten Haltungsverfahren ausgewiesen. Im Kontext der Frage 2 liegen der Landesregierung keine Angaben zur Unterteilung nach Landkreisen vor. Zu 3.: Im Erhebungsjahr 2009 existierten circa 100 Haltungsplätze für Sauen und Eber zur Zucht mit dem Hal tungsverfahren "Freilandhaltung". Des Weiteren sind circa 300 Haltungsplätze für "übrige Schweine" (Auf zuchtferkel, Jungschweine, Mastschweine, ausgemerzte Zuchttiere) mit dem vorgenannten Haltungsver fahren ausgewiesen. Der Landesregierung liegen keine Angaben im Kontext der Fragestellungen 3. a und 3. b sowie zur Unter teilung nach Landkreisen vor. Zu 4.: Die nachfolgende Übersicht beinhaltet die Anzahl der registrierten Legehennenplätze in Mobilställen in Thü ringen unterteilt in Landkreise und kreisfreie Städte (Stand: Juni 2019) nach dem Legehennenbetriebs registergesetz. Übersicht: Registrierte Legehennenplätze in Thüringen (Stand: Juni 2019) Laufende Nummer Landkreis/kreisfreie Städte registrierte Legehennenplätze 1 Altenburger Land 0 2 Eichsfeld 574 3 Gotha 450 4 Greiz 230 5 Hildburghausen 0 6 IlmKreis 0 7 Kyffhäuserkreis 0 8 Nordhausen 0 9 Saale-Holzlandkreis 450 10 SaaleOrlaKreis 2.717 11 Saalfeld-Rudolstadt 0 12 SchmalkaldenMeiningen 0 13 Sömmerda 345 14 Sonneberg 0 15 Unstrut-Hainich-Kreis 0 16 Wartburgkreis 226 17 Weimarer Land 100 18 Eisenach 0 19 Erfurt 0 20 Gera 4.598 21 Jena 0 22 Suhl 0 23 Weimar 0 Angaben zur Anzahl der Legehennen in Mobilställen liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 5. a: Milchrinder Die Kennzeichnung der Hornlosigkeit in den Zuchtnachweisen wurde erst im Jahr 2015 eingeführt. Alle da vor geborenen hornlosen Milchrinder wurden als solche nicht registriert. Aktuell gibt es in Thüringen knapp 10.000 Milchrinder der Rasse Deutsches Holstein mit heterozygot/homozygot-hornlos-Kennung (Vereinig te Informationssysteme Tierhaltung w. V.; Stand Juni 2019), das heißt diese Milchrinder sind misch bezie hungsweise reinerbige Träger des Gens für Hornlosigkeit. Alle übrigen weiblichen Milchrinder (Kälber, Fär sen, Kühe) sind genetisch behörnt und werden im Regelfall enthornt. Angaben über die Anzahl behörnt geborener aber nicht manuell enthornter weiblicher Kälber liegen der Landesregierung nicht vor. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7543 Mutterkühe Der Hornstatus der circa 37.300 Mutterkühe (Thüringer Landesamt für Statistik, Mai 2019) in Thüringen wird nur in den Herdbuchzuchtbetrieben erfasst. Der Herdbuchanteil liegt bei circa 15 Prozent des Mutter kuhbestands. Daher kann die Anzahl der genetisch hornlosen Mutterkühe nur geschätzt werden. Über alle Rassen und Kreuzungen hinweg dürften circa 20 bis 25 Prozent der Mutterkühe genetisch gehörnt sein. Zu 5. b: Angaben zur Unterteilung nach Landkreisen liegen der Landesregierung nicht vor. Keller Ministerin Tierhaltung in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 2. a: Zu 2. b bis e: Vorbemerkungen zu 2. f bis i: Zu 2. f bis i: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5. a: Zu 5. b: