08.08.2019 Drucksache 6/7550Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. August 2019 Entwicklung von Jugendberufsagenturen in Thüringen - Teil II Die Kleine Anfrage 3867 vom 17. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie erfolgt die Finanzierung der Jugendberufsagenturen? 2. In welcher Höhe wurden in den letzten fünf Jahren Landesmittel für die Jugendberufsagenturen bereit gestellt und wurden diese für die Deckung der Personalkosten verwendet? Wenn ja, in welcher Höhe? 3. Wie unterscheiden sich die Hilfen der Jugendberufsagenturen von anderen Hilfen, zum Beispiel die der Jugendämter? 4. Welche Hilfeleistungen zur langfristigen Unterstützung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen haben sich nach Kenntnis der Landesregierung besonders bewährt? 5. Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, welche Erfahrungen aus der Arbeit der Jugendberufsagen turen zu konstatieren sind? Wenn ja, welche? 6. Welche Position bezieht die Landesregierung zur Arbeit der Jugendberufsagenturen? 7. Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, welche Positionen die Landkreise und kreisfreien Städte zur Einrichtung beziehungsweise zur Arbeit der Jugendberufsagenturen vertreten? Wenn ja, welche? 8. Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, welche Positionen der Landesjugendring Thüringen e. V. und der Landesjugendhilfeausschuss zur Arbeit der Jugendberufsagenturen vertreten? Wenn ja, welche? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. August 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde von nachfolgender Definition ausgegangen, die in den Thüringer Fachstandards für die Gestaltung der Zusammenarbeit in Thüringer Jugendberufsagenturen (Be schluss Landesjugendhilfeausschuss vom 4. Juni 2018 Beschluss Nummer 99/2018) enthalten ist: K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Leukefeld (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7550 Jugendberufsagenturen in Thüringen sollen in ihrer Zusammenarbeit die Rechtskreise des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II), des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) und des Achten Buchs Sozialge setzbuch (SGB VIII) sowie die staatlichen Schulämter bündeln, um besonders benachteiligte Jugendliche am Übergang Schule – Beruf zu unterstützen. Dabei können Jugendberufsagenturen unterschiedliche For men und Modelle der Zusammenarbeit aufweisen. Kennzeichnend für Jugendberufsagenturen ist, dass an den Schnittstellen der einzelnen Rechtskreise eine koordinierte und abgestimmte Vorgehensweise (zum Beispiel gemeinsame Fallbesprechungen, aufeinander abgestimmte Maßnahmen) vorliegt. Da die Daten zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der Landesregierung nicht vorlagen, wurden die örtli chen Träger der öffentlichen Jugendhilfe befragt und um Abstimmung mit den Verantwortlichen der betei ligten Rechtskreise (SGB II, III) und gegebenenfalls den Schulämtern gebeten. Zu 1.: Die Jugendberufsagenturen sind vom Konzept so angelegt, dass sie sich dem Grunde nach aus Mitteln fi nanzieren, die den beteiligten Institutionen der Rechtskreise des SGB II, SGB III und SGB VIII und des schu lischen Bereichs zur Verfügung stehen. Zu 2.: Seitens der Landesregierung wurden bislang keine Landesmittel für Jugendberufsagenturen bewilligt. Zu 3.: Jugendberufsagenturen agieren als Beratungs und Unterstützungsangebot im Übergangssystem Schu le – Beruf. Die Unterstützung von insbesondere benachteiligten Jugendlichen wird hierbei als eine rechts kreisübergreifende Aufgabenwahrnehmung konstatiert. Der beziehungsweise die Jugendliche erhält im Be darfsfall ein passgenaues Hilfsangebot vom zuständigen Rechtskreis. Durch die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in den Jugendberufsagenturen können dem beziehungsweise der Jugendlichen abge stimmte Angebote und Hilfen unterbreitet werden. Zu 4.: Derzeit existieren eine Vielzahl von Maßnahmen zur Unterstützung von benachteiligten Kindern und Ju gendlichen. Aus Sicht der Kinder und Jugendhilfe sollten diese immer den Bedarfslagen der Jugendlichen angepasst, freiwillig und beteiligungsorientiert sein. Daher erweisen sich Angebote, die institutionell und rechtskreisübergreifend agieren und gemeinsam mit Jugendlichen die einzelnen Schritte gehen, als be sonders erfolgsversprechend. Zu 5.: Durch die Arbeit der Jugendberufsagenturen hat sich die Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen (SGB II, SGB III, SGB VIII) und den Schulämtern beziehungsweise Schulen weiter stabilisiert, indem un ter anderem • das gegenseitige Verständnis für die jeweilige Arbeit und deren Rahmenbedingungen verbessert wer den konnte, • in den Steuerungsgruppen/operativen Gruppen innerhalb der Jugendberufsagenturen gemeinsame An gebote für die Integration von Jugendlichen entwickelt wurden, • Angebote auf die Zielgruppe angepasst werden (zum Beispiel Verlagerung von Praktikumszeiten in Ab sprache mit Wirtschaft und Schulamt; Anpassung von Angeboten auf Berufsinformationsbörsen), • besondere Zielgruppen durch die Entwicklung/den Ausbau spezieller Angebote (Modellvorhaben) er reicht werden konnten und • die einzelnen Ressourcen der Rechtskreise gebündelt werden. Darüber hinaus wurden Erfahrungen bezogen auf die Arbeit mit den einzelnen Jugendlichen gemacht, die zum Beispiel darin liegen, dass • eine zielgerichtete Förderung der Jugendlichen an den Schnittstellen der Rechtskreise verbessert wer den konnte, • eine schnellere Abstimmung, zum Beispiel durch gemeinsame Fallbesprechungen rechtskreisübergrei fend erreicht werden konnte und • Jugendliche entsprechend ihren individuellen Bedarfslagen besser betreut werden können. Zu 6.: Die Landesregierung begrüßt die Entstehung und Etablierung von Jugendberufsagenturen in Thüringen. 3 Drucksache 6/7550Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das Landesjugendamt berät im Rahmen seiner Aufgaben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhil fe bei der Kooperation mit den weiteren Leistungsträgern und damit bezogen auf die Arbeit der Jugendbe rufsagenturen. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und das Thüringer Landes verwaltungsamt beraten die zugelassenen kommunalen Träger (sogenannte Optionskommunen) und die kommunalen Träger im Rahmen der bestehenden Rechtsaufsicht bei der Umsetzung der Aufgaben nach dem SGB II. Darüber hinaus erfahren auch die Agenturen für Arbeit als Träger der Leistungen nach dem SGB II und SGB III die Unterstützung der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit SachsenAnhaltThüringen. Zu 7.: Grundsätzlich wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten die Notwendigkeit der Kooperation der be teiligten Institutionen aus den Rechtskreisen SGB II, III und VIII bestätigt und die Einbindung des schuli schen Bereichs begrüßt und unterstützt. In der Antwort zur Frage 1 der Kleinen Anfrage 3866 ist dargelegt, wie die Zusammenarbeit der beteiligten Partner aktuell gestaltet ist beziehungsweise weiterentwickelt wird. Einzelne Landkreise und kreisfreie Städte verweisen darauf, dass die Kooperation ausreichend entwickelt ist und es daher keiner weiteren Institution bedarf. Zu 8.: Der Landesjugendhilfeausschuss hat Fachstandards für die Gestaltung der Zusammenarbeit in Thüringer Jugendberufsagenturen verabschiedet (Beschluss Nummer 99/2018). Damit positioniert er sich eindeutig zur Arbeit der Jugendberufsagenturen. Der Landesjugendring Thüringen e. V. ist Mitglied dieses Ausschusses. Holter Minister Entwicklung von Jugendberufsagenturen in Thüringen - Teil II Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: