Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 7551 Drucksache 6/ 07.08.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. König (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Wirtschaftsstrafsachen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in Thüringen Die Kleine Anfrage 3933 vom 7. Juni 2019 hat folgenden Wortlaut: Das Wirtschaftsstrafrecht - einschließlich des Steuerstrafrechts - ist eine komplexe und schwierige Materie. Wirtschaftsstrafsachen, für die das Landgericht zuständig ist, sind dem Landgericht Mühlhausen zugewiesen. Soweit das Amtsgericht als Gericht des ersten Rechtszugs zuständig ist, sind Wirtschaftsstrafsachen den Amtsgerichten am Sitz der Landgerichte zugewiesen (vergleiche § 14 Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes - ThürAGGVG -). Neben weitreichenden materiellen Schäden kann Wirtschaftskriminalität zur Folge haben, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Redlichkeit des wirtschaftlichen Geschehens und der an diesem Beteiligten nachhaltig erschüttert wird. Eine zielstrebige und zügige Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen ist daher von höchster Bedeutung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Richterinnen und Richter sind aktuell im Freistaat Thüringen mit Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen befasst? 2. Wie viele der vorgenannten Richterinnen und Richter sind aufgrund der richterlichen Geschäftsverteilung einem Mischdezernat oder einer Kammer zugewiesen, die nicht rein mit Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen befasst ist? 3. Wie stellt sich die Belastung der mit Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen befassten Richterinnen und Richter im Freistaat Thüringen nach dem Personalbedarfsberechnungssystem "PEBB§Y" aktuell dar (bitte für alle zuständigen Amtsgerichte und die einzelnen Kammern des Landgerichts Mühlhausen aufschlüsseln)? 4. Wie hat sich der Aktenbestand der mit Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen befassten Richterinnen und Richter seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte für alle zuständigen Amtsgerichte und die einzelnen Kammern des Landgerichts Mühlhausen aufschlüsseln)? 5. Wie viele mit Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen befasste Dezernate oder Kammern sind derzeit unoder unterbesetzt? 6. Wie viele Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind aktuell im Freistaat Thüringen mit Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen befasst? Druck: Thüringer Landtag, 16. August 2019 Drucksache 6/ 7551 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 7. Wie stellt sich die Belastung der mit Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen befassten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Freistaat Thüringen nach dem Personalbedarfsberechnungssystem "PEBB§Y" dar (bitte für alle mit Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen befassten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aufschlüsseln)? 8. Wie hat sich der Aktenbestand der mit Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen befassten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte für alle mit Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen befassten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aufschlüsseln)? 9. Wie viele mit Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen befasste Abteilungen der Thüringer Staatsanwaltschaften sind derzeit unterbesetzt? 10. Wie viele der mit Wirtschaftsstrafsachen befassten Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Thüringen nahmen in den vergangenen fünf Jahren an Fortbildungsangeboten teil? 11. Wie viele Proberichterinnen und Proberichter waren in den vergangenen fünf Jahren mit Wirtschaftsoder Steuerstrafsachen befasst (bitte für alle zuständigen Amtsgerichte und die einzelnen Kammern des Landgerichts Mühlhausen sowie die Staatsanwaltschaften aufschlüsseln)? 12. Welchen Stellenwert nehmen Wirtschafts- und Steuerstrafsachen in der juristischen Ausbildung in Thüringen ein? 13. Wie bewertet die Landesregierung die personelle und materielle Ausstattung der mit Wirtschafts- und Strafsachen befassten Kammern, Dezernate und Abteilungen? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Freistaat Thüringen sind aktuell 23 Richter mit der Bearbeitung von Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen bei den nach § 14 Abs. 1 ThürAGGVG zuständigen Gerichten (Landgericht Mühlhausen sowie Amtsgerichte Mühlhausen, Erfurt, Gera und Meiningen) befasst. Zu 2.: Von den 23 in Frage 1 benannten Richtern bearbeiten 14 Richter nicht ausschließlich Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen. Zu 3.: Das Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y wird länderübergreifend von der Kommission für Fragen der Personalbedarfsberechnung betreut. Entsprechend den von der Kommission aufgestellten Grundsätzen zu PEBB§Y dient PEBB§Y als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die Haushaltsverhandlungen und für eine gleichmäßige Verteilung des verfügbaren Personals auf die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Das System PEBB§Y ist aber nicht geeignet, die zumutbare Arbeitsbelastung der einzelnen Bediensteten zu bestimmen. Zudem hat die Kommission festgehalten, dass der Zweck von PEBB§Y nicht die interne Geschäftsverteilung ist. Rückschlüsse auf die tatsächliche Belastung in bestimmten Sachgebieten, wie hier in Wirtschaftsstrafsachen, oder einer Kammer lassen sich damit aus dem errechneten Personalbedarf im Vergleich mit dem Personaleinsatz nicht ableiten. Schon inhaltlich sind beide Werte (Personalbedarf/Personaleinsatz) nicht deckungsgleich. Bei den Amtsgerichten wird für das Sachgebiet "Wirtschaftsstrafsachen" kein eigener Personalbedarf ermittelt. Der Personalbedarf nach PEBB§Y richtet sich hier nach der Art des Spruchkörpers (Straf-, Jugendrichter, Schöffengericht et cetera). Insoweit ist eine Angabe zum Personalbedarf in Wirtschaftsstrafsachen bei den Amtsgerichten nicht möglich. Auch der Personaleinsatz in Wirtschaftsstrafsachen wird in den bundeseinheitlichen Personalübersichten nicht gesondert erhoben, so dass auch keine Aussagen hierzu möglich sind. 2 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ 7551 Hinsichtlich des Landgerichts Mühlhausen ergibt sich landesspezifisch aus dem PEBB§Y-Produkt "RL 130 Umweltschutz-, Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafverfahren (1. Instanz)" ein Personalbedarf von 5,89 Arbeitskraftanteilen für erstinstanzliche Wirtschaftsstrafsachen aufgrund des Geschäftsanfalls im Jahr 2018 (nur Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren). Demgegenüber stand nach den bundeseinheitlichen Personalübersichten ein durchschnittlicher Personaleinsatz im Kalenderjahr 2018 von 6,96 Richtern. Ein Personalbedarf für einzelne Kammern wird nicht ermittelt. Ebenso wird kein Personaleinsatz einzelner Kammern in den Personalübersichten erhoben. Insoweit ist auch kein Belastungsvergleich auf Ebene einzelner Kammern möglich. Für die zweitinstanzlichen Wirtschaftsstrafverfahren des Landgerichts Mühlhausen ist, wie bei den Amtsgerichten, eine Angabe zum Personalbedarf nicht möglich, da diese kein eigenes PEBB§Y-Produkt darstellen (sie werden innerhalb des PEBB§Y-Produkts "RL 160 - Berufungen gegen Urteile des Strafrichters und des (auch erweiterten) Schöffengerichts" berücksichtigt). Zudem wird in den bundeseinheitlichen Personalübersichten kein Personaleinsatz für zweitinstanzliche Wirtschaftsstrafverfahren gesondert erhoben. Damit kann auch hier keine Aussage zur Belastung getroffen werden. Zu 4.: Die Verfahren vor den Strafgerichten werden in Thüringen statistisch auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldsachen (StP/OWi-Statistik) erhoben. Für die Bereiche der Wirtschafts- und Steuerstrafsachen bestehen besondere Sachgebiete. Die verfügbaren Daten für die Amtsgerichtestellen sich wie folgt dar: Strafverfahren vor dem Amtsgericht (AG) Amtsgerichte AG AG AG AG Bestände am 31. Dezember ERFURT GERA MEININGEN MÜHLHAUSEN Sachgebiet 40 - Wirtschaftsstrafsachen im Sinne des § 74c GVG mit Ausnahme der Verfahren, in denen allein Anklage zum Strafrichter oder ein Strafbefehlsantrag, falls bei diesem nach Einspruch der Strafrichter entscheiden soll, in Betracht kommen; bei Einstellung ist maßgeblich, ob die Sache nach Art und Umfang mindestens zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört hätte 2015 11 6 2 4 2016 13 8 1 4 2017 12 9 2 0 2018 16 8 1 0 Sachgebiet 41 - Sonstige Wirtschaftsstrafsachen 2015 20 11 2016 17 23 2017 21 25 2018 26 17 Sachgebiet 44 - Steuerstrafsachen (soweit nicht Sachgebiet 40) 2015 14 10 2016 10 9 2017 11 10 2018 16 5 10 18 12 12 14 10 10 4 12 5 6 7 7 3 4 0 Quelle: Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik zur StP/OWi-Statistik Für das Landgericht Mühlhausen liegen vergleichbare sachgebietsbezogene Daten erst ab dem Jahre 2017 im Rahmen der Auswertungstabellen des Thüringer Landesamts für Statistik wie folgt vor: 3 Drucksache 6/ 7551 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Strafverfahren vor dem Landgericht Mühlhausen nach Spruchkörpern - Verfahren erster Instanz Landgericht Mühlhausen Große SchwurWirtschaftsBestände am Strafkammer gericht strafkammer 31. Dezember Insgesamt 2xxxx 3xxxx 4xxxx Sachgebiet 40 - Wirtschaftsstrafsachen im Sinne des § 74c GVG 2015 2016 2017 24 0 0 24 2018 29 0 0 29 Sachgebiet 41 - Sonstige Wirtschaftsstrafsachen 2015 2016 2017 1 0 0 1 2018 2 0 0 2 Sachgebiet 44 - Steuerstrafsachen (soweit nicht Sachgebiet 40) 2015 2016 2017 4 0 0 4 2018 3 0 0 3 Jugendkammer 5xxxx 0 0 0 0 0 0 Quelle: Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik zur StP/OWi-Statistik Strafverfahren vor dem Landgericht Mühlhausen nach Spruchkörpern - Berufungsinstanz Landgericht Kleine Kleine WirtschaftsMühlhausen Strafkammer Strafkammer strafkammer Bestände am (Strafr.) (Schöffen) 31. Dezember Insgesamt 1xxxx 2xxxx 4xxxx Sachgebiet 40 - Wirtschaftsstrafsachen im Sinne des § 74c GVG 2015 2016 2017 4 0 2 2 2018 3 0 2 1 Sachgebiet 41 - Sonstige Wirtschaftsstrafsachen 2015 2016 2017 4 0 0 4 2018 6 1 0 5 Sachgebiet 44 - Steuerstrafsachen (soweit nicht Sachgebiet 40) 2015 2016 2017 4 0 0 4 2018 4 0 0 4 Große Jugendkammer 5xxxx Kleine Jugendkammer 6xxxx 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Quelle: Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik zur StP/OWi-Statistik Zu 5.: Da bei den Amtsgerichten für das Sachgebiet "Wirtschaftsstrafsachen" kein eigener Personalbedarf ermittelt wird, kann die Fragestellung insoweit nicht beantwortet werden. Gesamtbetrachtend ist für die nach § 14 Abs. 1 ThürAGGVG zuständigen Gerichte indes festzustellen, dass der richterliche Dienst jeweils gut auskömmlich ausgestattet ist. 4 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ 7551 Hinsichtlich der personellen Ausstattung der Wirtschaftsstrafkammern beim Landgericht Mühlhausen wird auf die Ausführungen zu Frage 3 verwiesen. An keinem der abgefragten Gerichte ist im Übrigen eine Kammer oder ein Dezernat unbesetzt. Zu 6.: Aktuell sind im Freistaat Thüringen 23 Staatsanwälte mit der Bearbeitung von Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen befasst. Zu 7.: Zur Beantwortung der Frage wird auf die allgemeinen Ausführungen zum Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y in Frage 3 verwiesen, die auch für den Bereich der Staatsanwaltschaften gilt. Da es nicht Ziel von PEBB§Y ist, die Belastung einzelner Personen (hier Staatsanwälte) zu ermitteln, liegen solche Erkenntnisse hier auch nicht vor. Es können daher nur Gesamtwerte für jede Staatsanwaltschaft ausgewiesen werden. Der Personalbedarf der Staatsanwälte wird in PEBB§Y in zwei Produkten ermittelt. Bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen nach dem Produkt "SS 021 - Wirtschaftsstrafsachen bei den Schwerpunktstaatsanwaltschaften" und bei den übrigen Staatsanwaltschaften nach dem Produkt "SS 022 - Wirtschaftsstrafsachen bei den Nichtschwerpunktstaatsanwaltschaften". Nach dem Geschäftsanfall im Jahr 2018 ergibt sich folgender Personalbedarf in Wirtschaftsstrafsachen bei den Thüringer Staatsanwaltschaften (StA): Personalbedarf in Wirtschaftsstrafsachen in Arbeitskraftanteilen StA Erfurt StA Gera StA Meiningen StA Mühlhausen 1,51 1,47 0,81 3,65 Nach den Personalübersichten waren im Durchschnitt im Jahr 2018 folgende Arbeitskraftanteile an Staatsanwälten bei den Staatsanwaltschaften in Wirtschaftsstrafsachen eingesetzt: Personaleinsatz StA Erfurt 7,77 StA Gera 2,00 StA Meiningen 2,47 StA Mühlhausen 8,49 Zu 8.: Die Ermittlungsverfahren der Thüringer Staatsanwaltschaften werden statistisch auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) erhoben. Für die Bereiche der Wirtschafts- und Steuerstrafsachen bestehen besondere Sachgebiete. Die verfügbaren Daten stellen sich wie folgt dar: Sachgebiet 40 Wirtschaftsstrafsachen im Sinne des § 74c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) mit Ausnahme der Verfahren, in denen allein Anklage zum Strafrichter oder ein Strafbefehlsantrag, falls bei diesem nach Einspruch der Strafrichter entscheiden soll, in Betracht kommen; bei Einstellung ist maßgeblich, ob die Sache nach Art und Umfang mindestens zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört hätte Bestände am 31. Dezember 2015 2016 2017 2018 insgesamt 212 186 170 183 Erfurt 18 24 23 41 Gera 39 33 30 32 Meiningen 2 3 5 1 Mühlhausen 153 126 112 109 Quelle: Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik zur StA-Statistik 5 Drucksache 6/ 7551 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Sachgebiet 41 sonstige Wirtschaftsstrafsachen Bestände am 31. Dezember 2015 2016 2017 2018 insgesamt 793 893 779 773 Erfurt 231 230 278 249 Gera 197 186 155 154 Meiningen 261 367 230 197 Mühlhausen 104 110 116 173 Meiningen 19 21 15 21 Mühlhausen 31 32 22 22 Quelle: Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik zur StA-Statistik Sachgebiet 42 Steuerstrafsachen (soweit nicht Sachgebiet 40) Bestände am 31. Dezember 2015 2016 2017 2018 insgesamt 142 160 128 152 Erfurt 42 59 57 60 Gera 50 48 34 49 Quelle: Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik zur StA-Statistik Zu 9.: Hinsichtlich des abgefragten Personalbedarfs und des Personaleinsatzes wird auf die Ausführungen zu Frage 7 verwiesen. Zu 10.: Zur Beantwortung der Frage wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Zu 11.: Im Bereich der Staatsanwaltschaften waren in den vergangenen fünf Jahren vier Proberichter mit der Bearbeitung von Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen befasst. Beim Landgericht Mühlhausen waren im abgefragten Zeitraum sieben Proberichter im Bereich der Wirtschaftsstrafkammern tätig. Beim Amtsgericht Meiningen war in den letzten fünf Jahren ein Proberichter mit Verfahren in Wirtschaftsoder Steuerstrafsachen betraut. Im Übrigen waren keine Proberichter bei Thüringer Gerichten in Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen eingesetzt. Zu 12.: Das Strafrecht - soweit es im Strafgesetzbuch geregelt ist, ist Gegenstand der Ausbildung im Rahmen des Hochschulstudiums der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Zum regelmäßigen Lehrangebot der Friedrich-Schiller-Universität Jena gehören auch Lehrveranstaltungen zum Besonderen Teil des Strafrechts sowie zum Wirtschaftsstrafrecht (Schwerpunktbereichsstudium Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht) und zum Steuerrecht (Schwerpunktbereichsstudium Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht). Grundzüge des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sind sowohl Bestandteil der Ausbildung im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes, insbesondere während der Strafrechtsstation bei Zuweisung zu einer Staatsanwaltschaft, als auch während der Rechtsanwaltsstation (bei Übernahme der Strafverteidigung) und - bei Wahl des Schwerpunktbereichs Wirtschafts- und Finanzwesen - auch im Verlauf der Wahlstation. Hierbei sind nicht nur die in § 74c GVG genannten Straftaten, die zum Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsstrafkammern gehören, von Bedeutung, sondern auch insbesondere die Straftatbestände, die im 22. und 24. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs aufgelistet sind, zum Beispiel Betrug, Computerbetrug, Untreue, Bankrott, Gläubigerbegünstigung und Schuldnerbegünstigung sowie das Steuerstrafrecht. 6 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ 7551 Sowohl im Ersten Staatsexamen (staatliche Pflichtfachprüfung) als auch im Zweiten Staatsexamen gehört das Strafrecht - soweit es im Strafgesetzbuch geregelt ist - zum Pflichtstoff, somit auch die zum Wirtschaftsstrafrecht zählenden Tatbestände des Strafgesetzbuchs. Mit dem Steuerrecht - und somit auch den dortigen strafrechtlichen Aspekten - befasst sich der Schwerpunktbereich Wirtschafts- und Finanzwesen im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung. Zum Stellenwert in der Ausbildung ist zunächst zu bemerken, dass sich der Umfang der Behandlung eines Rechtsgebiets oder eines Teils eines Rechtsgebiets in der Ausbildung nicht nur nach der Bedeutung des Rechtsgebiets beziehungsweise des Teilgebiets in der Praxis richtet, sondern auch danach, anhand welcher Teilbereiche eines Rechtsgebiets grundlegendes juristisches Verständnis sowie die juristische Methodik beziehungsweise die Methodik des betreffenden Rechtsgebietes vermittelt werden können. Weniger geeignet sind Bereiche, in denen sehr spezielles Einzelwissen, gegebenenfalls auch spezielle und detaillierte Kenntnisse der Rechtsprechung erlernt werden müssten. In der Ausbildung sollen die angehenden Juristinnen und Juristen unter anderem grundlegendes Verständnis für das Recht und dessen Anwendung erlernen sowie sich hinreichende Kenntnisse in den wichtigsten Rechtsgebieten und die Fähigkeit zum Umgang auch mit unbekannten Rechtsmaterien aneignen. Vor diesem Hintergrund wird in der Ausbildung Wert auf die Vermittlung solider Grundkenntnisse im Allgemeinen Teil des Strafrechts und im Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs gelegt. Den jungen Juristinnen und Juristen, die in ihrem Berufsleben dann mit speziellen Teilbereichen des Strafrechts befasst sind, ist es damit möglich, sich schnell in die betreffenden speziellen Teilbereiche des Strafrechts einzuarbeiten. Dies gilt in vergleichbarer Weise für zahlreiche spezielle Teilbereiche des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Zivilrechts. Zu 13.: Soweit hinsichtlich der personellen Bedarfssituation eine gesonderte Erfassung im Bereich der Wirtschaftsund Strafsachen auf Grundlage des Personalbedarfsberechnungssystems PEBB§Y erfolgt, ist eine auskömmliche Personalausstattung festzustellen. Dies gilt sowohl für das Landgericht Mühlhausen als auch für die jeweiligen Staatsanwaltschaften. Die materielle Ausstattung der mit Wirtschafts- und Steuerstrafsachen befassten Kammern, Dezernate und Abteilungen ist zweckmäßig und wird den Anforderungen gerecht. Lauinger Minister Anlage* Endnote: * Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit Anlage erhielten jeweils vorab der Fragesteller und die Fraktionen. In der Landtagsbibliothek liegt diese Drucksache mit Anlage zur Einsichtnahme bereit. Des Weiteren kann sie unter der oben genannten Drucksachennummer im Abgeordneteninformationssystem sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 7 Fortbildungsveranstaltungen 2018 Anlage KA 3933 Tagungsart Anzahl der Tagungen Teilnehmer gesamt höherer Dienst Richter/innen Tagungen an der Deutschen Richterakademie 2 3 Sonstige Tagungen 2 2 Gesamt 4 5 Staatsanwälte/innen 1 2 Landeseigene Tagungen (inkl. Fortbildungsverbünde) 2 1 4 Fortbildungsveranstaltungen 2017 Tagungsart Anzahl der Tagungen Teilnehmer gesamt höherer Dienst Richter/innen Tagungen an der Deutschen Richterakademie Staatsanwälte/innen 2 2 2 Sonstige Tagungen 2 2 2 Gesamt 4 4 4 Landeseigene Tagungen (inkl. Fortbildungsverbünde) Fortbildungsveranstaltungen 2016 Tagungsart Anzahl der Tagungen Teilnehmer gesamt höherer Dienst Richter/innen Staatsanwälte/innen Tagungen an der Deutschen Richterakademie 3 4 Landeseigene Tagungen (inkl. Fortbildungsverbünde) 1 4 4 Sonstige Tagungen 2 2 2 Gesamt 6 10 2 2 2 8 Fortbildungsveranstaltungen 2015 Tagungsart Anzahl der Tagungen Teilnehmer gesamt höherer Dienst Richter/innen Tagungen an der Deutschen Richterakademie 3 5 Sonstige Tagungen 1 1 Gesamt 4 6 Staatsanwälte/innen 2 3 Landeseigene Tagungen (inkl. Fortbildungsverbünde) 1 2 4 Fortbildungsveranstaltungen 2014 Tagungsart Anzahl der Tagungen Teilnehmer gesamt höherer Dienst Richter/innen Tagungen an der Deutschen Richterakademie 4 8 Sonstige Tagungen 1 1 Gesamt 5 9 Staatsanwälte/innen 1 7 Landeseigene Tagungen (inkl. Fortbildungsverbünde) 1 1 8