08.08.2019 Drucksache 6/7552Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. August 2019 Sexuelle Belästigung einer 14-Jährigen durch eine Gruppe von Migranten im Freibad Niedersachswerfen Die Kleine Anfrage 3947 vom 19. Juni 2019 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten soll am Abend des 5. Juni 2019 im Freibad Niedersachswerfen ein 14-jähriges Mädchen durch eine Gruppe von Migranten wiederholt sexuell belästigt worden sein. Hierbei soll ein 18-jähriger Afghane zusammen mit mehreren Bekannten mehrfach eine 14-jährige Deutsche angeflirtet und sogar verbal zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Als der Freund des Mädchens den Afghanen und seine Freunde zur Rede stellen wollte, soll es zu einer Rangelei gekommen sein. Hierbei sei zudem ein 17-jähriger Deutscher, der den Streit schlichten wollte, leicht verletzt worden. Schließlich habe der Schwimmmeister die Polizei verständigt. Diese leitete die Ermittlungen gegen den 18-jährigen und seine Begleiter ein. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wurden Personen bei dem oben geschilderten Vorfall verletzt? Falls ja, welche Personen wurden verletzt, wer hat ihnen diese Verletzungen zugefügt und um welche Art von Verletzungen handelt es sich hierbei? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Vorfall gegen Tatverdächtige welchen Alters, welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 4. Standen die an dem oben geschilderten Vorfall beteiligten Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ? Falls ja, um wie viele Personen handelt es sich hierbei (bitte aufschlüsseln nach Alter, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus)? 5. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren)? Falls ja, wegen der Begehung welcher Delikte wurde gegen sie ermittelt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7552 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 6. August 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach bisherigen polizeilichen Erkenntnissen hat sich Folgendes ereignet: Am 5. Juni 2019 wurde eine 19-jährige Frau im Schwimmbad von Niedersachswerfen durch eine Gruppe von sechs Personen angesprochen und beleidigt. In der Folge kam es zu einer Rangelei zwischen dem hinzugerufenen Freund der Geschädigten und der Personengruppe. Als sich eine bis dahin unbeteiligte Person einmischte um zu schlichten, wurde diese mit Faustschlägen und Fußtritten durch die sechs Männer attackiert. Zu 2.: Es wurde eine männliche Person durch Faustschläge und Fußtritte verletzt. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 3.: Es wurden Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Die Ermittlungsverfahren richten sich gegen einen 18-jährigen Asylbewerber afghanischer Herkunft sowie gegen unbekannte Tatverdächtige. Der 18-jährige Tatverdächtige hat eine Aufenthaltsgestattung. Zu 4.: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 5.: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Maier Minister Sexuelle Belästigung einer 14-Jährigen durch eine Gruppe von Migranten im Freibad Niedersachswerfen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: