08.08.2019 Drucksache 6/7553Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. August 2019 Brand in Erstaufnahmeeinrichtung in Rudolstadt Die Kleine Anfrage 3948 vom 19. Juni 2019 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge soll es am Abend des 6. Juni 2019 zu einem Brand in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Rudolstadt gekommen sein. Ein 20 Jahre alter Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung wird verdächtigt, das Feuer in seinem Zimmer gelegt zu haben. Zum Tathergang teilte die Polizei mit, dass der Tatverdäch tige seine Bettdecke angezündet haben soll. Anschließend habe er sein Zimmer verlassen und dieses von außen verschlossen. Die 76 Bewohner der Unterkunft mussten das Haus vorübergehend verlassen, wobei vier von ihnen eine Rauchgasvergiftung erlitten und im Krankenhaus behandelt werden mussten. Nachdem das Feuer gelöscht war, konnten 30 Anwohner wieder in die Einrichtung zurückkehren. Die übrigen 46 sei en aufgrund der erheblichen Verrußung der Räume anderweitig untergebracht worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach dem derzeitigen Ermittlungsstand bei dem oben genannten Vorfall ereignet und was war der konkrete Anlass für die Tat? 2. Wie viele Personen wurden nach dem derzeitigen Ermittlungsstand bei dem oben genannten Vorfall ins gesamt verletzt, um welche Verletzungen handelt es sich hierbei und welche gesundheitlichen Folge schäden werden sie durch den Vorfall voraussichtlich davontragen? 3. Wegen welcher Tatbestände wird im Zusammenhang mit dem oben genannten Vorfall gegen den Tat verdächtigen ermittelt? 4. Seit wann hält der oben genannte Tatverdächtige sich in Deutschland auf, wie alt ist er, über welche Staatsangehörigkeit und welchen Aufenthaltsstatus verfügt er? 5. Stand der oben genannte Tatverdächtige unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, als er die Tat beging? Falls ja, unter Einfluss welcher Drogen stand der Tatverdächtige im Zeitpunkt der Tatbegehung? 6. Ist der oben genannte Tatverdächtige bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vor strafen, laufende Verfahren)? Falls ja, wegen der Begehung welcher Delikte wurde gegen ihn ermittelt? 7. Wie viele Räume in der Erstaufnahmeeinrichtung sind von der Verrußung betroffen, wie lange werden sie voraussichtlich nicht bewohnbar sein und wie hoch ist der finanzielle Gesamtschaden, der durch den Brand entstanden ist? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7553 8. Wie viele Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung müssen aufgrund der Verrußung der Räume für wie lange anderweitig untergebracht werden, wo genau erfolgt die Unterbringung und welche Kosten wer den hierfür voraussichtlich anfallen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. August 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbeson dere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreihei ten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Ober verwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 6. Juni 2019, gegen 22:30 Uhr, soll ein Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung Rudolstadt sein Bett mit darauf befindlichem Bettzeug in Brand gesetzt und danach die Unterkunft verlassen haben. Aufgrund des Auslösens der Brandmeldeeinrichtung entdeckte das Wachpersonal den Brand frühzeitig. Das Feuer konn te gelöscht werden, bevor wesentliche Bauteile des Gebäudes vom Brand erfasst wurden. Die sofort eingeleiteten Ermittlungen führten zur Festnahme des Tatverdächtigen. Zu 2.: Infolge der Rauchgasintoxikation wurden vier Personen verletzt. Zu 3.: Gegen den Tatverdächtigen wird wegen Verdachts der schweren Brandstiftung gemäß § 306a Strafgesetz buch ermittelt. Zu 4.: Nach Kenntnis der Landesregierung hält sich der betreffende Tatverdächtige seit dem 13. Dezember 2017 im Bundesgebiet auf, ist libyscher Staatsbürger, 20 Jahre alt und seit dem 1. April 2019 im Besitz einer Duldung. Zu 5.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 6.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 7.: Wegen des Sachverhalts sind 16 Räume nicht nutzbar. Zum finanziellen Schaden können gegenwärtig kei ne Angaben gemacht werden. Zu 8.: Die von dem Brand betroffenen zwölf Personen wurden durch den Landkreis in freien Betten der Einrich tung untergebracht, so dass hierfür keine zusätzlichen Kosten anfallen. Maier Minister Brand in Erstaufnahmeeinrichtung in Rudolstadt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: