07.08.2019 Drucksache 6/7555Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. August 2019 Abruf von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen Die Kleine Anfrage 3956 vom 24. Juni 2019 hat folgenden Wortlaut: Der EU-Kommissionspräsident hat am 17. Juni 2019 anlässlich seiner Rede im Thüringer Landtag die geringe Nachfrage nach Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen durch die Thüringer Landesregierung kritisiert. Der im Jahr 2014 eingesetzte Fonds stellt bis zum Jahr 2020 Kredite und Garantien von insgesamt 315 Milliarden Euro bereit, die in die Modernisierung kleiner und mittlerer Firmen oder in grenzüberschreitende Großprojekte wie den Bau von Straßen, Daten- und Energie-Netzen fließen könnten. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Volumen hat der Freistaat Thüringen in der laufenden Förderperiode (für die Jahre 2014 bis 2020) finanzielle Mittel aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen abgerufen? 2. In welche konkreten Projekte wurden die Fördermittel investiert? 3. Warum hat die Landesregierung bislang von dieser Möglichkeit lediglich in geringem Umfang Gebrauch gemacht und wie begründet sie ihre Auffassung? 4. Beabsichtigt die Landesregierung in dieser Legislaturperiode noch eine Antragstellung? 5. Welcher Mehrwert könnte mit diesen Fondsmitteln in Thüringen geschaffen werden und für welche Vorhaben (bitte Vorhaben/Verwendung kurz skizzieren)? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Freistaat Thüringen hat in der laufenden Förderperiode (2014 bis 2020) keine Mittel aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen abgerufen. Zu 2.: Da keine Fördermittel abgerufen wurden, wurden auch keine Projekte aus Mitteln des Europäischen Fonds für strategische Investitionen finanziert. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7555 Zu 3.: Die Ursachen für die bislang fehlende Nachfrage nach Mitteln des Europäischen Fonds für strategische Investitionen von Thüringer Seite sind vielfältig. Besonders bedeutsam ist der Umstand, dass das Mindestvolumen für Projekte, die aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen gefördert werden sollen - inklusive privater Mittel - grundsätzlich bei etwa 200 Millionen Euro liegt. Ferner muss ein zu förderndes Projekt gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 2015/2017 vom 25. Juni 2015 das sogenannte Zusätzlichkeitskriterium erfüllen, also nicht oder nicht im gleichen Maße durch andere Förderprogramme umgesetzt werden können. Hinzu kommt, dass die Maßnahmen ein "höheres Risikoprofil" aufweisen, aber dennoch wirtschaftlich tragfähig und technisch durchführbar sein müssen (vergleiche § 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2015/2017). Einzelne Thüringer Fördermaßnahmen genügen diesen kumulativ zu erfüllenden Bedingungen in der Regel nicht. Zu 4.: Derzeit sind keine Projekte bekannt, für die eine Antragstellung vorgesehen ist. Zu 5.: Zur Beantwortung der Frage 5 wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Aufgrund der Anforderungen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen konnte bislang kein Projekt identifiziert werden, für das das Förderprogramm einen Mehrwert bieten könnte. Tiefensee Minister Abruf von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: