09.08.2019 Drucksache 6/7559Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. August 2019 Entwicklung des Breitbandausbaus im Ilm-Kreis Die Kleine Anfrage 3952 vom 11. Juni 2019 hat folgenden Wortlaut: Der Ilm-Kreis gehört zu den wirtschaftsstärksten und einwohnerreichsten Landkreisen in Thüringen. Dennoch stockt der kreisweite Ausbau von schnellem Internet. Seit der Ausschreibung von Fördermitteln durch Bund und Land ist nach Kenntnisstand des Fragestellers noch keines dieser Mittel im Ilm-Kreis verbaut wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Regionen im Ilm-Kreis liegt bereits Glasfaser bis ins Haus an (bitte genauer aufschlüsseln)? 2. Welche Förderprogramme wurden durch den Ilm-Kreis nach Kenntnis der Landesregierung bei Bund und Land beantragt und welche Mittel wurden bewilligt (bitte nach Programm, Datum der Antragsstellung , Bearbeitungszeitraum, Datum der Fördermittelgewährung und Höhe der Fördermittel auflisten)? 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass ein effektiver und schnellerer Breitbandausbau im Ilm-Kreis noch nicht umgesetzt werden konnte und wenn ja, aus welchen Gründen und wenn nein, warum nicht? 4. Wie schätzt die Landesregierung den Breitbandausbau im Ilm-Kreis im Vergleich zu anderen Landkreisen in Thüringen ein? 5. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung einer flächendeckenden Glasfaseranbindung als Standort - und Wirtschaftsfaktor bei? 6. Wie bewertet die Landesregierung, dass der Ilm-Kreis bislang keinen Antrag zur Schaffung einer direkten Glasfaseranbindung bis zum Endverbraucher (Steigerung von Fibre to the curb auf Fibre to the building ) gestellt hat und wie begründet sie ihre Antwort? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In folgenden Ortschaften im Ilm-Kreis liegen der Landesregierung Informationen über Glasfaseranschlüsse bis zum Haus vor: K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7559 • Arnstadt • Dienstedt • Frankenhain • Geraberg • Gossel • Großliebringen • Ichtershausen • Ilmenau Der Anteil der mit Glasfaser angeschlossenen Haushalte variiert dabei stark. Es ist davon auszugehen, dass auch über die genannten Ortschaften hinaus Glasfaseranschlüsse bestehen. Entsprechende Informationen über die einzelnen Privatanschlüsse des eigenwirtschaftlichen Ausbaus der privaten Telekommunikationsunternehmen liegen der Landesregierung jedoch nicht vor. Zu 2.: Die durch die Kreisverwaltung des Ilm-Kreises beantragten und von den Fördermittelgebern von Bund und Land bewilligten Fördermittel sind der Übersicht in der Anlage zu entnehmen. Die Daten wurden zum Stichtag 11. Juli 2019 von der Thüringer Aufbaubank erhoben. Zu 3.: Aktuelle Zahlen der Digitalagentur Thüringen verdeutlichen, dass im Ilm-Kreis knapp 95 Prozent der Haushalte mit mindestens 30 Megabit pro Sekunde und fast 90 Prozent der Haushalte mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde angeschlossen sind (siehe Antwort auf Frage 4). Somit ist die Breitband-Grundversorgung im Ilm-Kreis derzeit für nahezu sämtliche Haushalte gewährleistet. Für die letzten verbliebenen unterversorgten "weißen Flecken" wurden vom Landkreis im Februar 2017 Fördermittel im Rahmen des Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau beim Bund - und zur Kofinanzierung beim Land - zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke beantragt. Nach Abschluss des Förderprogramms ist davon auszugehen, dass eine flächendeckende Versorgung besteht. Insoweit ist der Breitbandausbau im Ilm-Kreis bereits weitgehend umgesetzt beziehungsweise wird in absehbarer Zeit umgesetzt. Zu 4.: Die Digitalagentur Thüringen (beziehungsweise in der Vergangenheit das Breitbandkompetenzzentrum Thüringen) erhebt halbjährlich den Stand der Breitbandversorgung in Thüringen. Die ausführlichen Daten sind abzurufen auf der Website.* In der jüngsten Erhebung zum Stichtag 31. Dezember 2018 ergeben sich für den Ilm-Kreis unten stehende Werte im Vergleich zum Thüringer Durchschnitt. Die Daten zum Stichtag 31. Juni 2019 werden nach Auswertung und Aufbereitung voraussichtlich im August 2019 auf der oben genannten Website veröffentlicht. Prozent der versorgten Haushalte 30 Megabit pro Sekunde 50 Megabit pro Sekunde 100 Megabit pro Sekunde Ilm-Kreis 94,7 89,2 57,9 Thüringen gesamt 89,1 85,3 59,8 Quelle: Digitalagentur Thüringen, Stichtag 31. Dezember 2018 Die Daten verdeutlichen, dass der Ilm-Kreis in den Kategorien von 30 Megabit pro Sekunde sowie 50 Megabit pro Sekunde über dem Thüringer Durchschnitt und in der Kategorie von 100 Megabit pro Sekunde nur sehr knapp unter dem Thüringer Durchschnitt liegt. Der Ilm-Kreis liegt beim Breitbandausbau demzufolge nicht hinter den anderen Landkreisen in Thüringen. Zu 5.: Die Landesregierung misst einer flächendeckenden Glasfaseranbindung einen großen Stellenwert als Standort - und Wirtschaftsfaktor bei. Dies kommt zum Ausdruck in der Glasfaserstrategie für den Freistaat Thüringen vom Juni 2018. Darin unterstreicht die Landesregierung: "Für die Sicherung des Wirtschafts- und Technologiestandortes Thüringen ist es von enormer Bedeutung, dass die angesiedelten Unternehmen und Betriebe eine direkte Glasfaser-Anbindung an das Gigabitnetz erhalten, um in einer zunehmend digitalisierten Welt weiterhin wettbewerbsfähig zu sein." Die Landesregierung hat daher den Meilenstein gesetzt, bis zum Jahr 2022 die flächendeckende Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen in Thüringer Gewerbege- 3 Drucksache 6/7559Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode bieten und für Thüringer Unternehmen mit besonderem Bedarf am Zugang zu Hochgeschwindigkeitsnetzen herbeizuführen. Zu 6.: Mit der Novelle der Breitbandförderrichtlinie des Bundes im August 2018 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Antragstellern die Möglichkeit eröffnet, Förderprojekte, die ursprünglich mit hybrider Technologie geplant waren, ausschließlich auf Fibre to the Building (FTTB)-Technologie umzustellen . Diese Upgrade-Möglichkeit bestand bis zum 31. Dezember 2018. Auch die Landesregierung hat in der im Juni 2018 vorgestellten Glasfaserstrategie einen Vorrang des Ausbaus von Glasfaserleitungen festgelegt. Gleichwohl kann für die bereits begonnenen Fördervorhaben, die der Schließung bestehender Versorgungslücken dienen, nicht generell festgestellt werden, dass die vollständige Erschließung mit Glasfaserleitungen bis zum Grundstück (FTTB) in jedem Fall vorzugswürdig ist. Vielmehr ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob der Anschluss einzelner Adressen zur Schließung von Versorgungslücken sowohl im Hinblick auf die künftige vollständige Erschließung der Region mit Glasfaseranschlüssen als auch im Hinblick auf die aufzuwendenden Mittel aus dem Bundes-, Landes- und Kommunalhaushalt sachgerecht ist. In diesem Sinne sollte ein Glasfaserausbau auch bereits in den gegenwärtigen Fördervorhaben jedenfalls dann erfolgen, wenn ganze Ortslagen erstmals erschlossen werden sollen. Dagegen bedarf es einer besonderen Abwägung bei der Ausführungsplanung, wenn nur einzelne bisher unversorgte Adressen in einem im Übrigen angemessen versorgten Gebiet an das bestehende Netz angeschlossen werden sollen. Hier kann eine Versorgung vorerst auf dem bestehenden Niveau der umliegenden Anschlüsse einen künftigen Glasfaserausbau in der gesamten Ortslage im Einzelfall sogar begünstigen. Insoweit kann es aus Sicht der Landesregierung für kommunale Gebietskörperschaften als Organisatoren von geförderten Ausbauvorhaben durchaus nachvollziehbare Gründe geben, auf einen vollständigen Ausbau mit der FTTB-Technologie zu verzichten und einen gewissen Anteil der Anschlüsse in anderer Weise angemessen zu versorgen. Die Entscheidung hierzu obliegt den jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften . Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der weit überwiegenden Zahl der Fördervorhaben eine mindestens teilweise Erschließung der zu versorgenden Anschlüsse mit FTTB erfolgt und die Umsetzung damit unter Berücksichtigung verfügbarer Anschlusspunkte an Glasfaserleitungen in einem Technologiemix erfolgt. Der Ilm-Kreis hat sich dazu entschieden, für sein Förderprojekt in der eingangs genannten Frist keinen Antrag auf Erhöhung der Zuwendung im Förderprogramm des Bundes zu stellen, sondern den Ausbau planmäßig technologieneutral fortzusetzen. Die Landesregierung respektiert diese Entscheidung und nimmt zur Kenntnis, dass auch auf diesem Wege die Ziele des Ausbaus, die Schaffung einer zeitgemäßen Anbindung an schnelle Datennetze für bisher unterversorgte Haushalte und Unternehmen, erreicht werden können. Tiefensee Minister Endnote: * Vergleiche http://www.thüringen-online.de/bb/versorgung/breitband-in-thueringen 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7559 Anlage Förderprogramm Fördergegenstand Antragstellung Bearbeitungszeitraum Fördermittelgewährung Höhe Fördermittel in Euro Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (TMWWDG) Planung/ Beratung 6. Juli 2018 Juli bis Oktober 2018 16. Oktober 2018 60.000,00 Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland " (BMVI) Breitbandinfrastruktur 27. Februar 2017 Februar bis Juli 2017 31. Juli 2017 5.577.580,00 Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland " (BMVI) Planung/ Beratung 15. September 2016 September bis November 2016 10. November 2016 50.000,00 Entwicklung des Breitbandausbaus im Ilm-Kreis Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Endnote: Anlage