12.08.2019 Drucksache 6/7560Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. August 2019 Kauf und Nutzung des Grundstücks und Gebäudes in der Geraer Straße 17 in Bad Klosterlausnitz Die Kleine Anfrage 3882 vom 17. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut: Nach meiner Kenntnis hat die Gemeinde Bad Klosterlausnitz das Grundstück inklusive des sich darauf be findenden Gebäudes in der Geraer Straße 17 in Bad Klosterlausnitz käuflich erworben. Nach mir vorliegen den Informationen war das Grundstück kurz zuvor von einem privaten Dritten käuflich erworben worden, um es dann im Anschluss an die Gemeinde zu veräußern. Laut § 66 Thüringer Kommunalordnung soll die Gemeinde Vermögensgegenstände nur erwerben, wenn das zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Gemeinde Bad Klosterlausnitz unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann, in welcher finanziellen Höhe und zu welchem Zweck hat nach Kenntnis der Landesregierung die Gemeinde Bad Klosterlausnitz das Grundstück inklusive des sich darauf befindenden Gebäudes in der Geraer Straße 17 in Bad Klosterlausnitz käuflich erworben? 2. Wurden in diesem Zusammenhang durch die Gemeinde Bad Klosterlausnitz Fördermittel des Landes beantragt? Wenn ja, in welcher Höhe, für welche konkreten Maßnahmen und aus welchem Fördermit telprogramm? 3. Wann und in welcher Höhe wurden gegebenenfalls Fördermittel des Landes aus welchem konkreten Fördermittelprogramm und für welche konkreten Maßnahmen bewilligt? 4. Wann und auf Grundlage welcher konkreten Beschlüsse hat nach Kenntnis der Landesregierung der Gemeinderat von Bad Klosterlausnitz den Erwerb des betreffenden Grundstücks mit welcher inhaltli chen Begründung beschlossen? 5. Haben nach Kenntnis der Landesregierung gemäß § 38 Thüringer Kommunalordnung ("Persönliche Be teiligung") Mitglieder des Gemeinderats nicht an der Beratung und Abstimmung zu der entsprechenden Beschlussfassung teilgenommen und wenn ja, aus welchen Gründen? 6. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung kommunalaufsichtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der betreffenden Beschlussfassung eingeleitet? Wenn ja, wann und welche Rechtsfolgen haben sich gegebenenfalls daraus ergeben? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7560 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Mitteilung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gemeinde Bad Klosterlausnitz mit Kauf vertrag vom 28. Juli 2017 das Grundstück in der Geraer Straße 17 mit dem darauf befindlichen Wohnhaus für einen Kaufpreis von 45.000 Euro zur Umsetzung gemeindlicher Sanierungsziele im Zusammenhang mit einem gemeindeeigenen Grundstück, welches mit der ehemaligen Grundschule bebaut ist, erworben. Zu 2.: Die Gemeinde hat mit Antrag vom 21. Februar 2017 Fördermittel für den Grunderwerb des Grundstücks Geraer Straße 17 aus dem Bund-Länder-Programm für Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Höhe von 30.600 Euro beantragt. Die Gemeinde hat mit Antrag vom 17. Dezember 2018 Fördermittel für den Abriss eines ehemaligen Wohn hauses auf dem Grundstück Geraer Straße 17 aus dem Landesprogramm zur Anpassung an den demo grafischen Wandel (Rückbau) in Höhe von 36.741,96 Euro beantragt. Die Gemeinde stellte einen Jahresantrag zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm zur Sicherung der Daseinsvorsorge von kleineren Städten und Gemeinden im ländlichen Raum 2017 für die Maßnahme "Sa nierung Altstadt". Dieser Antrag beinhaltete unter andenem den Umbau und die Erweiterung der ehema ligen Grundschule in der Geraer Straße 15 zu einem Verwaltungsgebäude. Die Zuteilung ergeht nicht für Einzelvorhaben, sondern steht dem Zuwendungsempfänger in einem Fördergebiet, hier die Maßnahme "Sanierung Altstadt", zur Verfügung. Zu 3.: Auf Antrag der Gemeinde wurde der Grunderwerb des Grundstücks Geraer Straße 17 mit Städtebauförder mitteln aus dem Bund-Länder-Programm für Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit Bescheid vom 6. Juli 2017, letzte Änderung vom 20. April 2018 für eine Zuwendung in Höhe von 30.400 Euro (davon je weils 50 Prozent Bund und 50 Prozent Land) bewilligt. Auf Antrag der Gemeinde wurde zum Abriss eines ehemaligen Wohnhauses auf dem Grundstück Geraer Straße 17 mit Städtebaufördermitteln aus dem Landesprogramm zur Anpassung an den demografischen Wandel (Rückbau) eine Zuwendung in Höhe von 36.741,96 Euro bewilligt. Zu 4. und 5.: Die Behandlung erfolgte nach Mitteilung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde in nicht öffentlicher Sit zung am 6. Februar 2017. Die Gemeinde habe mitgeteilt, dass der Beschluss nicht veröffentlicht wurde, da die Gründe für die Geheimhaltung bislang nicht weggefallen sind (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Kommu nalordnung). Aussagen zum Ausschluss von Gemeinderatsmitgliedern an der Beratung und Beschlussfas sung wegen persönlicher Beteiligung im Sinne des § 38 Thüringer Kommunalordnung werden von dieser Geheimhaltung umfasst. Zu 6.: Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mitgeteilt, dass rechtsaufsichtliche Maßnahmen im Zusammen hang mit der genannten Beschlussfassung nicht eingeleitet wurden. Maier Minister Kauf und Nutzung des Grundstücks und Gebäudes in der Geraer Straße 17 in Bad Klosterlausnitz Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Zu 6.: