12.08.2019 Drucksache 6/7561Thüringer LandTag Druck: Thüringer Landtag, 21. August 2019 Leerstehende Schulgebäude im Ilm-Kreis Die Kleine Anfrage 3980 vom 4. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Wie aus Bürgeranfragen vernommen werden konnte, stehen einige Schulgebäude im Ilm-Kreis leer. Darunter auch das historische Schulgebäude in der Arnstädter Lindenallee, das insbesondere auch durch den DEFA-Film "Das Schulgespenst" vielen Bürgern am Herzen liegt. Dieses ehemalige Schulgebäude verfalle , wie von Bürgern berichtet wurde, zusehends. Hinterfragt wird auch der Zustand und die zukünftige Nutzung des ehemaligen Neideck-Gymnasiums. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele ehemalige Schulgebäude im Ilm-Kreis stehen seit der letzten Schulnetzplanung leer (es wird um Auflistung der betreffenden Immobilien nebst Lage, Fläche, Eigentümer, Dauer des Leerstands und Zustand des Objekts gebeten)? 2. Für wie viele der vorgenannten Objekte liegen Pläne zur zukünftigen Nutzung vor? Wie sehen die Pläne zur zukünftigen Nutzung, soweit vorliegend, aus? 3. Welche der betreffenden Objekte unterfallen dem Denkmalschutz (es wird um Auflistung der betreffenden Immobilien nebst Einschätzung zum Zustand, soweit vorliegend, durch die untere, obere und oberste Denkmalschutzbehörde gebeten)? 4. Wie ist die Leerstandsentwicklung im Ilm-Kreis - auch mit Blick auf das novellierte Schulgesetz und vorliegende Schülerprognosezahlen - bis zum Jahr 2035 einzuschätzen? 5. Welche Maßnahmen unternimmt der betreffende Landkreis nach Kenntnis der Landesregierung, gegebenenfalls mit Unterstützung der Landesregierung, um eine Nachnutzung ehemaliger Schulgebäude zu erreichen beziehungsweise im Falle der Schließung von Schulen einen Leerstand der betreffenden Objekte zu vermeiden? Welche Fördermöglichkeiten bestehen um diesen Prozess zu begleiten? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. August 2019 wie folgt beantwortet: K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bühl und Thamm (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7561 Zu 1.: Nach Kenntnis der Landesregierung steht derzeit nur das ehemalige Schulgebäude in der Lindenstraße 10, 99310 Arnstadt seit dem Jahr 2014 leer. Eigentümer der Liegenschaft mit einer Fläche von 3.000 Quadratmeter ist der Ilm-Kreis. Der Zustand des Gebäudes ist umfassend sanierungsbedürftig. Daneben werden derzeit aufgrund von Sanierungsmaßnahmen die Grundschule Langewiesen sowie das ehemalige Neideck-Gymnasium Arnstadt nicht für schulische Zwecke genutzt. Es ist vorgesehen, diese Schulgebäude nach der Generalsanierung wieder als Grundschule beziehungsweise das ehemalige Neideck -Gymnasium als Regelschule zu nutzen. Zu 2.: Nach Kenntnis der Landesregierung liegen für das leerstehende Gebäude in der Lindenallee 10 in Arnstadt bereits Pläne für eine umfassende Sanierung vor. Der Ilm-Kreis beabsichtigt, das Gebäude zukünftig als Bildungseinrichtung zu nutzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3.: Das leerstehende ehemalige Schulgebäude in der Lindenstraße 10 in Arnstadt steht unter Denkmalschutz. Der Bauzustand wird als sanierungsbedürftig eingeschätzt. Auch die beiden Schulgebäude, die aufgrund von Sanierungsmaßnahmen derzeit nicht für schulische Zwecke genutzt werden, stehen unter Denkmalschutz. Zu 4.: Nach Mitteilung des Thüringer Landesverwaltungsamts als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist nach den vorliegenden Schülerzahlen und den verlässlichen Prognosen zur Entwicklung der Schülerzahlen bis zum Jahr 2024 sowie unter Berücksichtigung des neuen Schulgesetzes nicht mit einer Aufgabe von derzeitigen Schulstandorten im Ilm-Kreis zu rechnen. Zahlen für eine Einschätzung zur Entwicklung mit Blick auf das novellierte Schulgesetz liegen dabei noch nicht vor. Die künftige Nutzung einzelner Schulstandorte ist schließlich nicht allein von der Entwicklung der Schülerzahlen abhängig, sondern wird auch von anderen Entscheidungen beeinflusst, wie etwa den künftigen Entscheidungen zum Schulnetz oder zu möglichen Schulkooperationen et cetera. Prognosen zur Leerstandsentwicklung von Schulgebäuden im Ilm-Kreis bis zum Jahr 2035 sind daher nicht möglich. Zu 5.: Nach Kenntnis der Landesregierung ist der Ilm-Kreis grundsätzlich bestrebt, leerstehende Schulgebäude wieder einer schulischen Nutzung zuzuführen. In diesen Fällen kann der Ilm-Kreis grundsätzlich Zuwendungen im Rahmen der Schulbauförderung erhalten. Sollte eine schulische Nutzung dauerhaft nicht mehr möglich sein, wird durch den Ilm-Kreis in der Regel eine Rückgabe der betreffenden Liegenschaft an die Schulsitzgemeinde angestrebt. Diese können dann bei Vorliegen der jeweiligen Fördervoraussetzungen durch das Land im Rahmen der Programme der Städtebauförderung beziehungsweise der Integrierten ländlichen Entwicklung bei der Umsetzung von Nachnutzungskonzepten für die betreffenden Liegenschaften unterstützt werden. Maier Minister Leerstehende Schulgebäude im Ilm-Kreis Wir fragen die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: