12.08.2019 Drucksache 6/7562Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. August 2019 Neonazis und Kampfsport in Thüringen Die Kleine Anfrage 3914 vom 3. Juni 2019 hat folgenden Wortlaut: Seit vielen Jahren entwickelt sich Kampfsport zu einem zentralen Aktionsfeld der deutschen Neonazi-Szene , was zu einer steigenden Militanz der Szene führt. Auch in Thüringen gibt es mehrere extrem rechte Projekte, bei denen Neonazis Kampfsport betreiben. Unter dem Namen "Knockout51" veröffentlicht eine Kampfsport-Gruppe seit dem Jahr 2019 Bilder ihrer Trainings auf lnstagram, die nach meiner Kenntnis auch die Räumlichkeiten der Immobilie in Eisenach zeigen, in der die NPD-Landesgeschäftsstelle untergebracht ist. Die Gruppierung agiert meines Wissens auch mit Graffiti in Eisenach ("KO51") sowie eigenen Shirts. Die von Neonazis betriebene "Volksbewegung NordThüringen" soll Kampfsport beziehungsweise Selbstverteidigung anbieten und verweist auf ihrer Homepage auf einen "Monumental n. e. V.", für den ebenfalls via Pay Pal Spenden gesammelt werden, da man auch eigene "Räumlichkeiten absichern" müsse. Auch von der "Barbaria Sportgemeinschaft e. V." aus Schmölln nahmen Mitglieder mehrfach an Neonazi-Veranstaltungen und Kampfsport- Aktivitäten teil, so im April 2018 bei einem Turnier des "Schild & Schwert-Festivals " oder am 1. Mai 2019 beim Aufmarsch von Neonazis der Partei "Der Ill. Weg" in Plauen. Ebenfalls fand am 30. November 2018 im sogenannten "Flieder Volkshaus" eine sogenannte "Jahresabschlussfeier " vom "Kampf der Nibelungen" und der Plattform "Wardon 21" statt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Neonazis in Thüringen weisen nach Erkenntnis der Landesregierung auch eine Überschneidung beziehungsweise Bezüge zur Kampfsportszene auf? 2. Welche Neonazi-Projekte sind der Landesregierung im Bereich Kampfsport in Thüringen bekannt und ist ihr bekannt, welche Art von Kampfsport dort in der Regel trainiert wird? 3. Wie ordnet die Landesregierung die Gruppierung "Knockout51" auch mit Blick auf Personenzahl, Aktionsgebiet , bisherige Veranstaltungen, Überschneidungen mit anderen - auch Nicht-Thüringer-Gruppierungen ein? 4. Welche Verbindungen sind der Landesregierung zwischen der NPD und "Knockout51" bekannt? 5. Welche Verbindungen sind der Landesregierung zwischen den Eisenacher Neonazi-Gruppen "Nationaler Aufbau Eisenach" und "Knockout51" zur Hooliganszene des Fußballclubs Rot-Weiß-Erfurt bekannt? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7562 6. Durch welche Straftaten sind Personen, die die Landesregierung den Neonazi-Gruppen "Nationaler Aufbau Eisenach" und "Knockout51" zuordnet, bisher in Erscheinung getreten (bitte nach Delikt und Zeitpunkt aufschlüsseln)? 7. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der "Jahresabschlussfeier" vom "Kampf der Nibelungen" und "Wardon 21" in Eisenach vor (bitte aufschlüsseln nach Teilnehmeranzahl, Herkunft , Struktur)? 8. Hat die Landesregierung Kenntnis über Aktivitäten vom "Kampf der Nibelungen" und "Wardon 21" seit dem Jahr 2017 in Thüringen (bitte einzeln aufschlüsseln nach Datum, Ort, Teilnehmerzahl, Art der Veranstaltung )? 9. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Fakt, dass die eingangs genannte "Jahresabschlussfeier " in Eisenach stattfand? 10. Wie ordnet die Landesregierung den nicht eingetragenen Verein "Monumental n. e. V." aus Nordhausen auch mit Blick auf Personenzahl, Aktionsgebiet, bisherige Veranstaltungen, Überschneidungen mit anderen - auch Nicht-Thüringer-Gruppierungen ein? 11. Hat nach Kenntnissen der Landesregierung der "Monumental n. e. V." Zugriff auf eine eigene Immobilie und wenn ja, wo? 12. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über Verbindungen des "Barbaria Sportgemeinschaft e. V." beziehungsweise deren Mitglieder zur extrem rechten Szene vor? 13. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, dass bei der Premiere des extrem rechten Kampfsportevents "Hammer of Will-Fight" am 9. Dezember 2018 aus Thüringen stammende Neonazis beteiligt waren und wenn ja, welche Angaben kann sie dazu machen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Anzahl der Neonazis, die aktuelle Bezüge beziehungsweise Überschneidungen zur Kampfsportszene aufweisen, liegt in Thüringen im unteren zweistelligen Bereich. Zu 2.: In Thüringen traten bisher die Gruppierung "Wardon 21", die Arbeitsgruppe "Körper und Geist" der Partei "Der III. Weg" und Vertreter von "Kampf der Nibelungen" durch Redebeiträge als auch durch die Organisation von Veranstaltungen in Erscheinung. Im Rahmen rechtsextremistischer Kampfsportveranstaltungen werden regelmäßig verschiedene Kampfsportarten , insbesondere Boxen, K-1 und Mixed-Martial-Arts thematisiert und dargestellt. Die Arbeitsgruppe "Körper und Geist" der Partei "Der III. Weg" bietet eigenen Angaben zufolge Boxen, Kickboxen und Krafttraining sowie Trainingseinheiten zur Selbstverteidigung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche an. Zu 3.: Der Landesregierung ist bekannt, dass durch Einzelpersonen Verbindungen zwischen der rechtsextremistischen Szene und der Gruppierung "Knockout51" bestehen. Die Verbindungen werden stetig geprüft und bewertet. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 4.: Entsprechend eigenen Angaben der Gruppierung "Knockout51" im Internet führte diese Kampfsporttrainings wiederholt in den Räumlichkeiten des "Flieder Volkshauses" der NPD in Eisenach durch. 3 Drucksache 6/7562Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Der Landesregierung liegen keine Informationen zu strukturellen Verbindungen der Gruppierungen "Nationaler Aufbau Eisenach" und "Knockout51" zur Hooliganszene des Fußballclubs Rot-Weiß-Erfurt vor. Zu 6.: Seit dem Jahr 2015 sind diverse rechtsextremistische Jugendgruppen unter wechselnden Bezeichnungen in Eisenach und dem Wartburgkreis aktiv. Die Gruppierung "Nationaler Aufbau Eisenach" besteht seit April 2017. In den Jahren 2015 bis 2018 werden den Gruppierungen zahlreiche Sachbeschädigungsdelikte zugerechnet . Sofern dabei Tatverdächtige festgestellt werden konnten, handelte es sich um einen wechselnden Personenkreis. Als fester Bestandteil der Gruppierungen ist eine Person zu betrachten, die in der Vergangenheit neben Sachbeschädigungsdelikten auch mit Körperverletzungsdelikten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität in Erscheinung getreten ist. Personen, die der Gruppierung "Knockout51" zugeordnet werden, sind seit dem Jahr 2015 wiederholt mit Sachbeschädigungsdelikten, Körperverletzungsdelikten, dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Verstößen gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Versammlungsgesetz polizeilich in Erscheinung getreten. Die Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen. Diese enthält eine Auflistung der Delikte der Person, die dem "Nationalen Aufbau Eisenach" als fester Bestandteil zugeordnet werden kann sowie der bekannten Rechtsextremisten der Gruppierung "Knockout51". Zu 7.: Die Veranstaltung wurde durch Veröffentlichungen in sozialen Medien bekannt. Der Veranstaltungsort ist nicht benannt. Aufgrund des veröffentlichten Bildmaterials wird vermutet, dass die "Jahresabschlussfeier" im "Flieder Volkshaus" der NPD in Eisenach stattfand. Die Teilnehmer werden der Gruppierung "Wardon 21" sowie dem "Kampf der Nibelungen" zugerechnet. Weiteren Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 8.: Während der Veranstaltung "Jugend im Sturm" der Partei "Der III. Weg" am 7. Juli 2018 in Kirchheim kam es zu einem Redebeitrag von Vertretern von "Wardon 21" sowie zu einer Kampfsportvorführung der Arbeitsgruppe "Körper und Geist" der Partei "Der III. Weg". Es handelte sich in erster Linie um eine Parteiveranstaltung , an der bis zu 221 Personen teilnahmen. Die Gruppierungen "Wardon 21" und Vertreter von "Kampf der Nibelungen" veranstalteten ihre "Jahresabschlussfeier " am 1. Dezember 2018, vermutlich in Eisenach. Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Am 11. Mai 2019 richteten die Gruppierung "Wardon 21" und Vertreter von "Kampf der Nibelungen" den "Heureka II-Kongress" in Guthmannshausen aus. Bei dem "Heureka-Kongress" handelt es sich um eine Zusammenkunft der rechtsextremistischen Kampfsportszene, in deren Rahmen führende Vertreter Vorträge zur Bedeutung des Kampfsports für die rechtsextremistische Szene halten. Es beteiligten sich etwa 100 Personen. Zu 9.: Die Räumlichkeiten des "Flieder-Volkshauses" werden eigenen Angaben der NPD zufolge, zur Nutzung für Veranstaltungen angeboten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Zu 10. und 11.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragstellungen vor. Zu 12.: Der Landesregierung ist bekannt, dass durch Einzelpersonen Verbindungen zwischen der rechtsextremistischen Szene und dem Verein "Barbaria Sportgemeinschaft e. V." bestehen. Die bestehenden Verbindungen werden stetig geprüft und bewertet. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7562 Zu 13.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragstellung vor. Maier Minister 5 Drucksache 6/7562Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Tatzeit Delikt Straftaten 2015 06.07.2015 Sachbeschädigung (§ 303 Strafgesetzbuch [StGB]) 09.07.2015 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 24.11.2015 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) Straftaten 2016 11.01.2016 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 23.02.2016 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 24.02.2016 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 29.02.2016 zwei Verfahren wegen Sachbeschädigungen (§ 303 StGB) 02.05.2016 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 06.05.2016 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 17.05.2016 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 19.05.2016 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 10.07.2016 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 12.08.2016 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 13.08.2016 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 29.08.2016 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) 10.10.2016 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 15.11.2016 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 07.12.2016 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 29.12.2016 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) Straftaten 2017 07.01.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 17.01.2017 Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) 18.01.2017 Gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung (§§ 224, 303 StGB) 18.01.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 28.01.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 06.02.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 16.02.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 05.03.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 09.03.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 14.03.2017 zwei Verfahren wegen Sachbeschädigungen (§ 303 StGB) 17.03.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 22.03.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 27.03.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 22.04.2017 Ordnungswidrigkeitsverfahren 28.04.2017 drei Verfahren wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 05.05.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 06.05.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 08.05.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 08.05.2017 Diebstahl (§ 242 StGB) 12.06.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 19.06.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 21.06.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 01.07.2017 zwei Verfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) 01.07.2016 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7562 Tatzeit Delikt 01.07.2017 Verstoß Waffengesetz 11.07.2017 zwei Verfahren wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 14.07.2017 zwei Verfahren wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 10.08.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 14.10.2017 Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) 05.12.2017 Verstoß Sprengstoffgesetz 30.12.2017 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) Straftaten 2018 21.01.2018 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 22.01.2018 zwei Verfahren wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 23.01.2018 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 26.06.2018 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 09.07.2018 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Körperverletzung (§§ 86a und 223 StGB) 19.07.2018 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 26.07.2018 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 30.07.2018 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 07.09.2018 Verstoß Waffengesetz 07.09.2018 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 16.09.2018 Körperverletzung (§ 223 StGB) 29.09.2018 Verstoß Waffengesetz 06.10.2018 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung (§§ 86a und 303 StGB) 07.10.2018 zwei Verfahren wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 03.11.2018 Körperverletzung (§ 223 StGB) 17.11.2018 Körperverletzung und Gefährliche Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) 30.11.2018 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) Neonazis und Kampfsport in Thüringen Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10. und 11.: Zu 12.: Zu 13.: Anlage