14.08.2019 Drucksache 6/7564Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. August 2019 "Identitäre Bewegung Thüringen" - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3913 vom 3. Juni 2019 hat folgenden Wortlaut: Bereits in den Drucksachen 6/6008, 6/5798, 6/5797 und 6/2683 antwortete die Landesregierung auf Kleine Anfragen zur "Identitären Bewegung". In ihrer Antwort vom 1. August 2019 (vergleiche Drucksache 6/6008) bestätigte sie einzelne Verbindungen aus Thüringen zur "Identitären Bewegung" nach Österreich. Nach Internetveröffentlichungen der Burschenschaft "Normannia zu Jena" soll der Vorsitzende der "Identitären Bewegung Österreich" am 2. Februar 2016 als Festredner auf dem 17. Stiftungsfest der Burschenschaft "Normannia zu Jena" gesprochen haben. Nach dem Terroranschlag auf zwei Moscheen in Christchurch mit über 50 Toten und weiteren Verletzten im März 2019 wurde bekannt, dass der Vorsitzende der "Identitären Bewegung Österreich" von dem Attentäter eine Spende von 1.500 Euro erhielt und es mehrfachen Email-Kontakt mit dem späteren Attentäter gegeben hat. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 15. Mai 2019 soll der Vorsitzende der "Identitären Bewegung Österreich" vor allem aus Deutschland Spenden erhalten haben. Ein Großteil der im Jahr 2018 gespendeten 20.000 Euro soll auf 250 Personen aus Deutschland zurückzuführen sein. Am 23. April 2018 soll ein Mitglied der "Identitären Bewegung" Nazi-Gegner bei einer Kundgebung in Saalfeld mit Pfefferpray attackiert haben. ZEIT Online berichtete am 5. Februar 2019, dass ein Thüringer Aktivist der "Identitären Bewegung", der seit mehreren Jahren für die Gruppe aktiv sei, im Januar 2019 für die AfD Westthüringen im Rahmen eines Neujahresempfangs einen Auftritt auf der Bühne hatte, was durch ein Video belegt sei. Die gleiche Person sei bereits im Jahr 2016 zeitweise stellvertretender AfD-Kreisvorsitzender gewesen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche weiteren Informationen wurden der Landesregierung seit dem 1. August 2018 bekannt, die auf Verbindungen und Kontakte der "Identitären Bewegung Thüringen" oder anderen extrem rechten Gruppen zur "Identitären Bewegung Österreich" und deren Vorsitzenden deuten? 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob durch Personen der extremen Rechten in Thüringen Spendengelder auf die Konten der "Identitären Bewegung Österreich" beziehungsweise deren Vorsitzenden erfolgten ? Wenn ja, welche Angaben kann sie über die Spender, deren Anzahl und die Spendenhöhe machen? 3. Welche Ermittlungsverfahren wurden seit dem Jahr 2016 geführt, bei denen sich aus aus der Tathandlung Bezüge zur "Identitären Bewegung" ergaben (bitte einzeln auflisten nach laufender Nummer, Datum , Ort, Delikt und Ausgang des Verfahrens)? 4. Welche Ermittlungsverfahren wurden seit dem Jahr 2016 geführt, die sich gegen Tatverdächtige richteten , die der "Identitären Bewegung Thüringen" als Mitglied oder Sympathisant zugerechnet werden, K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7564 ohne dass die Tat selbst einen Bezug zur "Identitären Bewegung" aufwies (bitte einzeln auflisten nach laufender Nummer, Datum, Ort, Delikt und Ausgang des Verfahrens)? 5. Welche Aktionen fanden nach Kenntnis der Landesregierung durch die "Identitäre Bewegung" in Thüringen seit Juni 2018 statt (bitte einzeln auflisten nach Datum, Ort, Art der Aktion, versammlungsrechtlichem Status und Teilnehmerzahl)? 6. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zu Verbindungen, Kontakten und Sympathiebekundungen der "Identitären Bewegung" und Parteien in Thüringen vor? 7. Wie bewertet die Landesregierung die "Identitäre Bewegung Thüringen" derzeit? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 12. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wurden keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung bekannt. Zu 2.: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Zu 3.: Vom 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2019 wurden in Thüringen 13 Straftaten registriert, bei denen sich aus der Tathandlung Bezüge zur "Identitären Bewegung" ergaben. Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu 4.: Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen , § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ) von weiteren als den in Anlage 2 enthaltenen Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 5.: Für den angefragten Zeitraum sind keine angezeigten oder angemeldeten Versammlungen beziehungsweise Veranstaltungen der "Identitären Bewegung" in Thüringen bekannt geworden. Im Übrigen wird auf die Anlage 3 verwiesen. Zu 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 3106 (Drucksache 6/6008) sowie ergänzend auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Zu 7.: Nach dem Rücktritt des Regionalleiters und dessen Ausscheiden aus der als rechtsextremistisch bewerteten "Identitären Bewegung Thüringen" war bereits im Jahr 2018 ein rückläufiges Aktions- und Kampagnengeschehen festzustellen. Erste Anzeichen dafür waren die unregelmäßigen Internetauftritte sowie die geringe Teilnehmerzahl beziehungsweise Resonanz bei Aktivitäten. Auch ist derzeit seitens der "Identitären Bewegung Thüringen" kaum Aktionismus zu verzeichnen. Eine Vernetzung mit anderen Regionalgruppen in Deutschland oder zu Gruppen der "Identitären Bewegung" außerhalb Deutschlands ist derzeit über vereinzelte persönliche Kennverhältnisse hinausgehend nicht erkennbar . Eine Erweiterung des derzeitigen Personenpotentials der "Identitären Bewegung Thüringen" scheint sich aufgrund der momentanen Inaktivität der Gruppierung nicht abzuzeichnen, kann aber gleichwohl nicht ausgeschlossen werden. Maier Minister 3 Drucksache 6/7564Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 1 Laufende Nummer Tatzeit Tatort Delikt Ausgang des Verfahrens 01 28.06.2016 Jena Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 02 28.06.2019 Jena Gefährliche Körperverletzung (§ 224 Strafgesetzbuch [StGB]) 2 Beschuldigte, jeweils Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO 03 30.07.2016 Erfurt Beleidigung(§ 185 StGB) Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 04 12.03.2017 Erfurt Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 05 24.03.2017 Jena Sachbeschädigung(§ 303 StGB) Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 06 02.07.2017 Erfurt Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 07 15.08.2017 Gera Sachbeschädigung(§ 303 StGB) Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 08 30.10.2017 Erfurt Üble Nachrede(§ 186 StGB) Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 09 21.12.2017 Obermaßfeld-Grimmenthal Sachbeschädigung (§ 303 StGB) Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 10 06.08.2018 Meiningen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 11 26.08.2018 Gotha Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Ermittlungen dauern an 12 02.10.2018 Rudolstadt Verleumdung (§ 187 StGB) Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 13 16.11.2018 Gera Sachbeschädigung(§ 303 StGB) Ermittlungen dauern an 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7564 Anlage 2 2016 2017 2018 2019 insgesamt Erfurt 1 2 3 Erschleichen von Leistungen 1 2 3 Gera 1 1 2 1 5 Bildung krimineller Vereinigungen 1 1 Gefährliche Körperverletzung 1 1 2 Verstoß Waffengesetz 1 1 2 Hermsdorf 1 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 1 1 Kahla 1 1 Beleidigung 1 1 Kraftsdorf 1 1 Verstoß Sprengstoffgesetz 1 1 Langenwetzendorf 1 1 Schwere Brandstiftung 1 1 Mühlhausen 4 22 11 5 42 Bedrohung 2 2 2 6 Beleidigung 3 3 6 Belohnung und Billigung von Straftaten 2 2 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen 1 1 Betrug 1 1 2 4 Entziehung elektrischer Energie 1 1 Gefährliche Körperverletzung 2 2 Hehlerei 1 1 Körperverletzung 1 1 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 2 2 Sachbeschädigung 4 4 Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses 1 1 Verstoß Betäubungsmittelgesetz 1 1 Verstoß Waffengesetz 1 1 2 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener 1 1 2 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1 1 Volksverhetzung 1 4 5 Quirla 1 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 1 1 Rudolstadt 7 7 Sachbeschädigung 7 7 Gesamtergebnis 15 23 18 6 62 Zum Ausgang der Verfahren liegen keine statistischen Erkenntnisse vor. 5 Drucksache 6/7564Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 3 Datum Ort Aktivität (Flashmob) Teilnehmer 16./17.06.2018 Kyffhäuser-Denkmal Banner mit der Aufschrift "Noch nie ward Deutschland überwunden, wenn es einig war" ausgerollt. unbekannt 26.08.2018 Gotha Banner am Turm des historischen Rathauses in Gotha entrollt 5 08.12.2018 Gera Mahnwache mit Straßentheater gegen UN- Migrationspakt 13 03.03.2019 Neustadt/Orla Teilnahme am Faschingsumzug 10 "Identitäre Bewegung Thüringen" - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3