15.08.2019 Drucksache 6/7567Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. August 2019 Mobiles Arbeiten für die Abgeordneten und Mitarbeiter des Thüringer Landtags Die Kleine Anfrage 3982 vom 5. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Mobiles Arbeiten spielt im Zuge der Digitalisierung eine immer größere Rolle und ist in den meisten Unternehmen bereits gang und gäbe. Der Zugriff von zu Hause und von unterwegs auf berufliche E-Mail, Dateien und andere digitale Dienste führt nachweislich zu einer gesteigerten Produktivität und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Vorteile wurden auch seitens der öffentlichen Verwaltung erkannt. In Thüringen kann aktuell jedes Ministerium Regeln für Telearbeit und mobiles Arbeiten treffen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsplatz dafür geeignet ist. Das Thüringer Landesrechenzentrum bietet eine zentrale VPN-Lösung für alle Ressorts bereits seit dem Jahr 2014 an, die den mobilen Zugriff auf E-Mail und E-Akten erlaubt. Für die Abgeordneten im Thüringer Landtag, deren Mitarbeiter sowie die Mitarbeiter der Fraktionen ist der mobile Zugriff aktuell nur sehr eingeschränkt möglich. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche digitalen Dienste (außer den Diensten die der Landtag bereitstellt) können Mitglieder des Thüringer Landtags, deren Mitarbeiter sowie Fraktionsmitarbeiter aktuell auch außerhalb der Liegenschaften des Landtags nutzen? 2. Wie wird der Zugriff auf diese Dienste jeweils technisch und organisatorisch realisiert? 3. Mit welchen Endgeräten ist ein Zugriff auf welchen Dienst möglich (bitte auflisten)? 4. Welche Regelungen haben die einzelnen Ministerien für Telearbeit und mobiles Arbeiten getroffen? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Außerhalb des Netzwerks des Landtags können Mitglieder des Thüringer Landtags, deren Mitarbeiter sowie Fraktionsmitarbeiter nur auf die durch die Landtagsverwaltung für den Fernzugriff zur Verfügung gestellten Dienste zugreifen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7567 Das Thüringer Landesrechenzentrum stellt für die Inanspruchnahme digitaler Dienste durch dienstliche mobile Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Notebooks technische Zugänge über die zentrale Mobile Device Management Lösung und die zentrale VPN-Lösung (Virtuelles Privates Netzwerk) für die Landesverwaltung zur Verfügung. Welche Fachanwendungen und Dienste über diese Zugangswege durch welche Nutzer erreicht werden können, bestimmt der jeweils verantwortliche Betreiber der Anwendung beziehungsweise des Dienstes. Inwieweit Mitgliedern des Thüringer Landtags, deren Mitarbeitern sowie Fraktionsmitarbeitern Zugriff auf Fachanwendungen und Dienste der Landesverwaltung zu gewähren ist, wäre im Einzelfall durch den jeweiligen fachlich Verantwortlichen zu prüfen und zu entscheiden. Zu 2.: Der technische Zugriff erfolgt über kryptografisch gesicherte VPN-Zugänge. Dienststellen der Landesverwaltung beantragen ihren begründeten Bedarf zur Nutzung der VPN-Lösung beim Thüringer Landesrechenzentrum. Die Freigabe eines VPN-Zugangs wird durch die Fachaufsicht des Thüringer Landesrechenzentrums genehmigt. Zu 3.: Sofern die Endgeräte die technischen Voraussetzungen für die Kommunikation mit einem Dienst beziehungsweise Fachverfahren erfüllen, bestehen grundsätzlich keine technischen Einschränkungen. Derzeit werden in der Landesverwaltung für den Zugang zu den VPN-Lösungen Geräte mit den Betriebssystemen Windows 7, Windows 10, iOS und ausgewählte Android-Systeme zugelassen. Zu 4.: In den Ministerien und der Staatskanzlei wurden (Rahmen-)Dienstvereinbarungen zur Durchführung von alternierender Telearbeit in den jeweiligen Geschäftsbereichen geschlossen beziehungsweise werden derzeit mit den örtlichen Personalvertretungen verhandelt. Aufgrund dieser Vereinbarungen ist Telearbeit möglich, soweit die dort geregelten dienstlichen, persönlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. In den (Rahmen-)Dienstvereinbarungen werden unter anderem die folgenden Regelungen getroffen: • Teilnahmevoraussetzungen, • Bewilligungsverfahren, • Regelungen zur Arbeitszeit, • Regelungen zum Arbeitsschutz und zu Zugangsrechten, • Regelungen zur Bereitstellung von Arbeits- und Verbrauchmitteln, • Regelungen zur Haftung und zum Versicherungsschutz, • Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Mobile Arbeit als Arbeit von unterwegs ist von diesen Dienstvereinbarungen grundsätzlich nicht erfasst. Darüber hinaus gibt es Vereinbarungen zum allgemeinen Umgang mit Informationstechnik (zum Beispiel mobilen Endgeräten) sowie Merkblätter mit entsprechenden Regelungen für Telearbeitsplätze. Diese Vereinbarungen geben unter anderem vor: • Regelungen zur Ausgabe und Verwaltung mobiler Endgeräte, • Regelungen zur Löschung von Daten auf mobilen Endgeräten, • Festlegung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit. Taubert Ministerin Mobiles Arbeiten für die Abgeordneten und Mitarbeiter des Thüringer Landtags Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: