16.08.2019 Drucksache 6/7572Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. August 2019 Bauliche Nachnutzung von "Abriss- beziehungsweise Rückbauflächen" in Thüringen Die Kleine Anfrage 3971 vom 3. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen des Stadtumbaus wurden auch der Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude oder Wohngebäudeteile gefördert. In einigen Städten im Freistaat besteht Bedarf bei der Errichtung von Wohnungen. In dem Zusammenhang werden Grundstücke für den Bau von Wohnungen verstärkt nachgefragt. Die vorhandenen "Abriss- beziehungsweise Rückbauflächen" sind für die Errichtung neuer Wohnungen geeignet und im Regelfall bereits erschlossen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Thüringer Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern wurde wann in welcher Höhe der Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude oder Wohngebäudeteile gefördert (bitte Einzelaufstellung)? 2. Unter welchen Voraussetzungen können die in Frage 1 nachgefragten Flächen wieder baulich genutzt werden und welche Auswirkungen gibt es dabei auf die gewährte "Abriss- beziehungsweise Rückbauförderung "? 3. Welche der in Frage 1 nachgefragten Flächen wurden nach Kenntnis der Landesregierung wann baulich nachgenutzt (bitte Einzelaufstellung)? 4. Ist nach Ansicht der Landesregierung die bauliche Nachnutzung der nachgefragten Flächen für den Wohnungsbau geboten, welche Voraussetzungen müssen hierfür geschaffen werden und wie wird dies begründet? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 15. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine Auflistung leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohneinheiten und bewilligten Finanzhilfen (Bund/Land) in Euro in Thüringer Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern, die im Rahmen des Bund-Länder -Programms "Stadtumbau Ost" im Zeitraum von 2002 bis 2018 gefördert wurden, ist der als Anlage beigefügten Übersicht zu entnehmen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7572 Zu 2.: Die Flächen können wieder baulich genutzt werden, wenn die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine mögliche Folge dessen kann eine Rückforderung von Fördermitteln sein, sollte es zu einem Verkauf kommen. Dies ist jedoch anhand des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen. Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 3.: Diesbezüglich liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Angaben zur baulichen Nachnutzung können nur die jeweiligen Städte machen. Zu 4.: Seit dem Programmstart im Jahr 2002 war es das Anliegen des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau Ost", in den Städten die kommunalen Wohnungsmärkte durch Rückbau beziehungsweise Teilrückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr nachgefragter Wohnungen zu stabilisieren. Eine bauliche Nutzung kann erfolgen, wenn es die Festsetzungen in einem Bebauungsplan ermöglichen oder sich eine Bebauung im Sinne des § 34 Baugesetzbuch einfügt, die städtebauliche und funktionale Sinnhaftigkeit sowie der Bedarf für die jeweilige Nutzung nachgewiesen wird. Bezogen auf die Nachnutzung als Wohnbauflächen liegt der Schwerpunkt eindeutig auf den abgerissenen Bauflächen in den Innenstädten. Die Plattenbaugebiete werden grundsätzlich nicht für eine Nachnutzung als Wohnungsbauflächen priorisiert. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob Teilflächen für besondere Wohnformen zweckmäßig sind. Keller Ministerin 3 Drucksache 6/7572Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Übersicht über den Stand des Rückbaus von Wohneinheiten (WE) und Fördermitteln (in Euro) im Freistaat Thüringen nach Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern Stand bis einschließlich 31.12.2018 Gemeinde Rückbau von Wohneinheiten bewilligte Finanzhilfen (Bund/Land) Anzahl WE in Euro 1 10 Erfurt 7.415 20.958.059,74 Gera 6.328 21.444.165,00 Jena 635 2.435.650,00 Suhl 5.744 17.918.390,00 Weimar 511 1.244.800,00 Eisenach 1.676 5.708.902,08 Altenburg 2.017 7.315.845,00 Apolda 1.115 3.458.295,30 Arnstadt 1.166 3.073.800,00 Bad Frankenhausen 100 318.200,00 Bad Langensalza 256 544.100,00 Bad Salzungen 1.187 3.799.631,04 Bleicherode 206 250.300,00 Eisenberg 40 406.718,42 Gotha 2.198 7.512.100,00 Greiz 1.601 4.840.894,80 Heilbad Heiligenstadt 81 699.170,92 Hildburghausen 7 30.900,00 Ilmenau 535 2.828.781,93 Leinefelde - Worbis 1.538 4.509.702,03 Meiningen 515 1.948.349,63 Meuselwitz 342 731.100,00 Mühlhausen 1.680 4.569.659,41 Nordhausen 1.586 3.569.342,55 Pößneck 334 2.008.200,00 Rudolstadt 1.545 6.820.454,40 Saalfeld 1.387 4.961.224,74 Schmalkalden 91 825.300,00 Schmölln 379 2.149.028,07 Sömmerda 927 2.564.995,19 Sondershausen 1.097 3.966.800,00 Sonneberg 1.109 3.279.000,00 Waltershausen 285 2.162.900,00 Zella-Mehlis 129 472.400,00 Zeulenroda -Triebes 668 2.074.171,93 Freistaat Thüringen insgesamt: 46.430 108.999.107,44 Bauliche Nachnutzung von "Abriss- beziehungsweise Rückbauflächen" in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Anlage