16.08.2019 Drucksache 6/7573Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. August 2019 Umgang mit Pirschbezirken im Ilm-Kreis Die Kleine Anfrage 3988 vom 5. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: ThüringenForst als Anstalt öffentlichen Rechts sorgt auf deren Flächen für eine ordnungsgemäße Bejagung und einen ausgeglichenen Wildbesatz. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie erfolgt unter welchen Voraussetzungen die Jagd in Pirschbezirken und wie werden hierfür nötige Jäger gewonnen? 2. Wie viele Pirschbezirke gibt es im Ilm-Kreis und welche Abschussvorgaben sowie weitere Bedingungen gibt es je Pirschbezirk (bitte einzeln je Pirschbezirk auflisten)? 3. Wie ergeben sich die Abschussvorgaben und deren Notwendigkeit aus Sicht der Landesregierung (bitte beschrieben pro Pirschbezirk im Ilm-Kreis)? 4. Welche Folgen ergeben sich, wenn Abschussvorgaben trotz nachweisbarem Bemühen nicht erreicht sein sollten? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 15. August 2019 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Jagdausübung in den Pirschbezirken der Landesjagdbezirke der Landesforstanstalt ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts (ThüringenForst) erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundes- und Thüringer Jagdgesetzes, der entsprechenden jagdrechtlichen Verordnungen sowie der Dienstordnung über die Verwaltung, die Nutzung und den Betrieb der Jagd in den Landesjagdbezirken. Entsprechend § 9 Abs. 3 Thüringer Jagdgesetz (ThJG) ist in den Landesjagdbezirken Inhabern eines gültigen Jagdscheins, die keine sonstige Jagd möglichkeit haben, die Jagd zu ermöglichen. Die Inhaber eines gültigen Jagdscheins stellen dazu einen entsprechenden Antrag an das zuständige Thüringer Forstamt. Bei Nachweis der jagdpraktischen Eignung, der Kenntnis von Werten des Tierschutzes und der Wildbrethygiene und ökologischen und wildbiologischen Kenntnissen, kann ein Pirschbezirk vergeben werden. Die jagdlichen Angebote werden unter anderem auf der Homepage von ThüringenForst beworben. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7573 Zu 2.: In den Landesjagdbezirken des Ilm-Kreises gibt es aktuell 16 Pirschbezirke: Pirschbezirk Modell Vorgabe/ Anreizmotivation Willinger Berg Waldumbau I 4 Stück wiederkäuendes Schalenwild Imsenberg Waldumbau I 4 Stück wiederkäuendes Schalenwild Sondhardt Waldumbau I 4 Stück wiederkäuendes Schalenwild Dreiherrenstein-Langer Grund Waldumbau I 4 Stück wiederkäuendes Schalenwild Grafenssgrund/Otterbühl Waldumbau I 4 Stück wiederkäuendes Schalenwild Oberkopf Waldumbau I 4 Stück wiederkäuendes Schalenwild Reuscheltal Waldumbau II 9 Stück wiederkäuendes Schalenwild Hinterer Brandkopf Waldumbau II 6 Stück wiederkäuendes Schalenwild Kettwiese Waldumbau II Esbach Waldumbau I 10 Stück wiederkäuendes Schalenwild Ochsenbacher Teich Waldumbau II 14 Stück wiederkäuendes Schalenwild Reifberg Waldumbau II 9 Stück wiederkäuendes Schalenwild Hundsrück Waldumbau II 7 Stück wiederkäuendes Schalenwild Mönchswald Waldumbau II 4 Stück wiederkäuendes Schalenwild Kaitsch Wildbret 8 Stück wiederkäuendes Schalenwild 25Äcker Wildbret 5 Stück wiederkäuendes Schalenwild Die unterschiedlichen Vorgaben beziehungsweise Anreizmotivationen der Pirschbezirke resultieren aus der unterschiedlichen Flächengröße der jeweiligen Pirschbezirke. Die Pirschbezirke werden im Ilm-Kreis nach den Modellen "Waldumbau I", "Waldumbau II" und "Wildbret" der Dienstordnung über die Verwaltung, die Nutzung und den Betrieb der Jagd in den Landesjagdbezirken vergeben. Die Bedingungen der Pirschbezirksmodelle sind nachfolgend dargestellt. Pirschbezirk "Waldumbau I" - Entgelt: mindestens netto sechs Euro/Hektar und Jahr - Beginnend mit dem dritten Stück wiederkäuendes Schalenwild wird für jedes auf der Einzeljagd im Pirschbezirk erlegte Stück eine Anrechnung des gezahlten Nettoentgelts in Höhe von zehn Prozent und nur bis zu einem nicht verrechnungsfähigen Betrag in Höhe von netto 100 Euro für die entgeltliche Jagdausübung im Landesjagdbezirk gewährt. Die Anrechnung des erlegungsabhängigen Entgeltbetrags erfolgt erst im Folgejahr. - Bei Verzicht des Jagdgastes auf den bisherigen Pirschbezirk im Folgejahr oder bei einem Widerruf der Jagderlaubnis im Pirschbezirk durch den Jagdleiter aufgrund jagdlichen Fehlverhaltens des Jagdgastes , wie zum Beispiel bei Fehlabschuss, Nichteinhalten der Freigabe oder nicht vorschriftskonformer Kirrung , ist die Anrechnung nicht zu gewähren. - Bei Erlegung von mindestens sechs Stücken wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd im Pirschbezirk kann im Landesjagdbezirk ein männliches Stück der Jugendklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigegeben werden. Pirschbezirk "Waldumbau II" - Entgelt: mindestens netto sechs Euro/Hektar und Jahr - Bei Erlegung von mindestens drei Stücken wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd im Pirschbezirk kann im Landesjagdbezirk ein männliches Stück der Jugendklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigegeben werden. - Bei Erlegung von mindestens acht Stücken wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd im Pirschbezirk kann im Landesjagdbezirk ein männliches Stück der mittleren oder oberen Altersklasse des Rot, Dam- oder Muffelwildes freigegeben werden. 3 Drucksache 6/7573Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Pirschbezirk "Wildbret" - Entgelt: mindestens netto sechs Euro/Hektar und Jahr - Beginnend mit dem vierten erlegten Stück wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd im Pirschbezirk bis zum 14. Stück kann der Jagdgast jedes erlegte Stück Schalenwild nach folgender Regelung übernehmen: Für Rehwild und Zuwachs des Rot-, Dam-, Muffel- und Schwarzwildes ist 0,50 Euro netto je Kilogramm Wildbret in Decke beziehungsweise Schwarte zu entrichten. Für alles weitere Wild ist ein Entgelt von ein Euro netto je Kilogramm Wildbret in Decke beziehungsweise Schwarte zu entrichten. - Bei Erlegung von mindestens sechs Stücken wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd im Pirschbezirk kann im Landesjagdbezirk ein männliches Stück der Jugendklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigeben werden. Bei allen Modellen kann die unentgeltliche, zeitlich befristete Jagdausübung von einem Mitjäger pro angefangene 50 Hektar Pirschbezirksfläche gestattet werden. Der Pirschbezirksinhaber ist während der Gesellschaftsjagden in den Landesjagdbezirken des jeweiligen Forstamts vom Schützengeld befreit. Zu 3.: Abschussvorgaben in den Pirschbezirken finden ihre Grundlage in den festgesetzten beziehungsweise bestätigten Abschussplänen für das abschussplanpflichtige Schalenwild entsprechend § 32 ThJG. Nach § 32 Abs. 2 ThJG sind die Jagdausübungsberechtigten zur Erfüllung der Abschusspläne für Schalenwild verpflichtet . Die nicht ordnungsgemäße Erfüllung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 56 Abs. 1 Nr. 4 ThJG. Abschussvorgaben untersetzen dabei die Abschusspläne der Thüringer Forstämter auf der kleineren Jagdfläche eines Pirschbezirks. Dies ist für alle Pirschbezirke in den Landesjagdbezirken im Ilm-Kreis identisch. Zu 4.: Pirschbezirke werden nur für die Dauer eines Kalenderjahres vergeben. Eine Verlängerung ist möglich. Können Vorgaben durch Pirschbezirksinhaber in der Laufzeit nicht erreicht werden, so müssen Maßnahmen durch ThüringenForst ergriffen werden, die jagdgesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Dazu besteht die Möglichkeit , weitere Inhaber eines Jagdscheins eine kurzfristige Jagdmöglichkeit im Pirschbezirk zu ermöglichen beziehungsweise Gesellschaftsjagden durch ThüringenForst durchzuführen. Keller Ministerin Umgang mit Pirschbezirken im Ilm-Kreis Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: