14.08.2019 Drucksache 6/7575Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. September 2019 Externe Meinungsbildung - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3876 vom 21. Mai 2019 hat folgenden Wortlaut: In der sechsten Wahlperiode werden immer wieder in den Gremien des Landtags oder in den Medien Studien , Kampagnen oder Gutachten bekannt, welche von der Landesregierung in Auftrag gegeben wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche gutachterlichen Vertragsverhältnisse, Beratungsverträge und Rechtsberatungsverhältnisse unterhielten die Landesregierung oder die ihr nachgeordneten Einrichtungen in den Jahren 2015 bis 2019 und welche Studien und Kampagnen wurden durch diese in Auftrag gegeben? 2. Welche Kosten entstanden dadurch in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 (Einzelaufstellung nach Ministerien)? 3. In welchem Umfang wurde auf welche Weise Personal befristet eingestellt, das mit einer Nutzung der Leistungen aus diesen Vertragsverhältnissen beschäftigt war oder ist? 4. Auf welche Weise wurden in welchen Fällen Beschäftigte des Freistaats Thüringen eingestellt, die zuvor in einem Vertragsverhältnis im Sinne der Frage 1 selbst oder auf Seiten des Leistungserbringers tätig waren? 5. Welchen Titel, Arbeitsauftrag, welche Gesamtkosten und welchen Auftragnehmer hatten die nachgefragten Verträge? 6. Welche Laufzeiten hatten beziehungsweise haben die Verträge? 7. In welchen Fällen wurde eine Ausschreibung durchgeführt und in welchen Fällen konnte aufgrund welcher Begründung von einer Ausschreibung abgesehen werden? 8. Wie wird beziehungsweise wurde die Nutzung der Gutachtendatenbank dokumentiert? 9. In welchen Fällen und mit welcher Begründung wurde bei welchen Gutachten, Studien, Konzeptionen oder Rechtsberatungsverhältnissen eine Prüfung der Gutachtendatenbank vor Beauftragung oder Dokumentation in der Gutachtendatenbank unterlassen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Emde (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7575 10. Wie hat die Landesregierung auf Bemerkungen des Thüringer Rechnungshofs (zuletzt im Jahresbericht 2018) zur Beauftragung von Gutachten, Rechtsberatungsverhältnissen und sonstigen Beratungsleistungen reagiert und welche Maßnahmen hat sie wann ergriffen und umgesetzt? 11. Welche Beauftragungen wurden nach den Bemerkungen des Thüringer Rechnungshofs im Jahresbericht 2018 wann überprüft oder mit welcher Begründung wurde dies in welchen Fällen unterlassen? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. August 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Unter Berücksichtigung der in den Antworten der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen 3666, 3667 sowie 253 (Drucksachen 6/7082; 6/7083; 6/651) vorgenommenen Auslegung der Begriffe (externe) Beratungsleistung und Gutachten wurde bei der Einordnung der hier benannten vertraglichen Leistungen von folgenden Kriterien ausgegangen: Beratungsleistungen, die im Rahmen eines Beratungsvertrages erbracht werden, sind in der Regel entgeltliche Leistungen, die dem Ziel dienen, im Hinblick auf konkrete Entscheidungssituationen des Auftraggebers praxisorientierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln, zu bewerten, den Entscheidungsträgern zu vermitteln und gegebenenfalls ihre Umsetzung zu begleiten. Unter Rechtsberatung wird im obigen Sinne die Beratung in rechtlichen Fragen verstanden, nicht aber die Geschäftsbesorgung oder Prozessvertretung. Es wurden nur Beratungsleistungen im engeren Sinne erfasst. Nicht aufgeführt wurden daher Leistungen, die Beratungsleistungen nur als Nebenleistungen beinhalten, im Schwerpunkt jedoch auf andere Leistungen gerichtet sind, gesetzlich vorgeschriebene technische Untersuchungen wie Brandschutz- oder Betriebssicherheitsbewertungen , arbeitsmedizinische Leistungen sowie Beauftragungen zur Durchführung von Fortbildungen. Unter Gutachten wird ein begründetes Urteil eines Sachverständigen oder mehrerer Sachverständiger über eine Zweifelsfrage/spezifische Frage verstanden. Es enthält Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustandes. Nicht erfasst wurden demnach zum Beispiel amtsärztliche Gutachten zur Dienstfähigkeit von Beamten sowie die Einholung von Privatgutachten im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten. Als Studie wird die Erforschung eines Untersuchungsgegenstandes angesehen im Sinne einer systematischen Sammlung von Daten mit dem Zweck, offene Punkte einer Klärung zuzuführen und neue Erkenntnisse über ein bestimmtes Thema zu erhalten. Im Hinblick auf die Gemeinsamkeit der Untersuchung von spezifischen Einzelfragen werden Gutachten und Studien in den beigefügten Anlagen als eine Kategorie erfasst. Es wurden keine wissenschaftlichen Studien aufgenommen, die von den Hochschulen im Rahmen ihres Forschungsauftrags unter Einbeziehung Dritter durchgeführt wurden/werden. Als Kampagne wird eine zeitlich befristete Aktion mit einem definierten Ziel verstanden, welches durch geplantes und koordiniertes Zusammenwirken mehrerer Akteure zu erreichen versucht wird. Es wurden nur solche Aktionen erfasst, in denen externe Dienstleister mit der konzeptionellen Erarbeitung und gegebenenfalls Durchführung beauftragt wurden. Zu 1. bis 3.: Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen, in der die ressortbezogenen Auflistungen enthalten sind. Zu 4.: Es wurden keine Beschäftigten eingestellt, die zuvor in einem Vertragsverhältnis im Sinne der Frage 1 selbst oder auf Seiten des Leistungserbringers tätig waren. 3 Drucksache 6/7575Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ein eingestellter Bediensteter im Rahmen externer Beauftragungen in der Vergangenheit für die Landesregierung tätig war. Eine diesbezügliche Prüfung wird bei Einstellungen in aller Regel nicht vorgenommen. Zu 5.bis 7: Die Fragen 5, 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die beigefügte Anlage 21 verwiesen, in der die ressortbezogenen Auflistungen enthalten sind. Zu 8.: Grundsätzlich wird vor Vergabe externer Gutachten, Beratungen und Studien mittels eines Prüfformulars oder Aktenvermerks geprüft und dokumentiert, ob bereits gleiche oder ähnliche Prüfaufträge in der Thüringer Landesverwaltung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung ist in der Regel Gegenstand des Vergabevermerks beziehungsweise wird zum Vorgang genommen. Zu 9.: Es wird auf Anlage 3 verwiesen, in der die ressortbezogenen Auflistungen enthalten sind. Zu 10.: Die Hinweise und Bemerkungen des Thüringer Rechnungshofs werden grundsätzlich beachtet. Im Wissenschaftsbereich wurde den Hochschulen und dem Universitätsklinikum Jena zwischenzeitlich der Zugang zur Gutachtendatenbank ermöglicht, sodass die Hochschulen nunmehr in der Gutachtendatenbank recherchieren und Eintragungen vornehmen können. Zu 11.: Auch hier ist anzumerken, dass die Bemerkungen des Thüringer Rechnungshofs beachtet werden. Eine Überprüfung zurückliegender Beauftragungen erfolgte jedoch nicht. Schließlich bekräftige ich meine Bitte, von der öffentlichen Drucklegung der Anlage 2 abzusehen, nochmals , da aus datenschutzrechtlicher Sicht Bedenken bestehen (vergleiche Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbürgt jeder natürlichen Person, mithin auch den hier aufgeführten beauftragten Leistungserbringern, einen Schutz gegen die unbegrenzte Verwendung und Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten. Der Eingriff durch Veröffentlichung der in Anlage 2 angegebenen Daten - insbesondere in der Internetpräsentation des Landtags - wiegt so schwer, dass nach Auffassung der Landesregierung eine Veröffentlichung nicht erfolgen kann. Taubert Ministerin Anlagen2 Endnote: 1 Der Bitte der Landesregierung entsprechend wird die Anlage 2 nicht mit der Drucksache veröffentlicht. Der Fragesteller sowie die Fraktionen im Thüringer Landtag haben jeweils einen Abdruck der Antwort der Landesregierung mit allen Anlagen zur Kenntnis erhalten. 2 Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit Anlagen erhielten jeweils vorab der Fragesteller und die Fraktionen. In der Landtagsbibliothek liegt diese Drucksache mit Anlagen zur Einsichtnahme bereit. Des Weiteren kann sie unter der oben genannten Drucksachennummer im Abgeordneteninformationssystem sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. _GoBack