20.08.2019 Drucksache 6/7577Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. September 2019 Proteste gegen und Übergriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte in Thüringen im 2. Quartal 2019 Die Kleine Anfrage 3973 vom 3. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2015 stieg die Zahl der Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte bundesweit an. Auch in Thüringen kam es zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte. Auch rassistisch und neonazistisch geprägte Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen fanden mehrfach in diver sen Orten in Thüringen statt. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen, in denen Flüchtlinge untergebracht werden, im 2. Quartal 2019 bekannt geworden, falls ja, an welchem Datum, an welchem Ort und mit welcher Teil nehmerzahl fanden diese statt (bitte Auflistung nach laufender Nummer, Datum, Ort und Teilnehmerzahl)? 2. Fanden im Zusammenhang mit den in Frage 1 erfragten Protesten gegen die Flüchtlingsunterbringung nach Kenntnis der Landesregierung Straftaten statt, falls ja, um wie viele handelt es sich und wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der Politisch motivierten Krimi nalität (PMK) -rechts- (bitte Zuordnung zur laufenden Nummer aus Frage 1 sowie jeweiligen Deliktart)? 3. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen und b) geplante, vermutete beziehungsweise im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte kam es nach Kenntnissen der Landesregierung im 2. Quartal 2019, wann und wo fanden diese statt und, sofern vorhanden, welche PMK-Einordnung wurde vorgenommen (bitte Auflistung nach laufender Num mer, Tatzeit, Ort und Deliktart, falls vorhanden PMK-Einordnung)? 4. In wie vielen der in Frage 3 genannten Vorfälle wurden Menschen verletzt und welche Angaben kann die Landesregierung zur Art der Verletzung machen (bitte Zuordnung zur laufenden Nummer)? 5. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf Flüchtlinge bezie hungsweise Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft oder dezentralen Wohnungen kam es nach Kennt nissen der Landesregierung im 2. Quartal 2019, wann und wo fanden diese statt und, sofern vorhanden, welche PMK-Einordnung wurde vorgenommen (bitte Auflistung nach laufender Nummer, Tatzeit, Ort und Deliktart, falls vorhanden PMK-Einordnung)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7577 6. In wie vielen der in Frage 5 genannten Vorfällen wurden Menschen verletzt und welche Angaben kann die Landesregierung zur Art der Verletzung machen (bitte Zuordnung zur laufenden Nummer)? 7. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Flüchtlingen beziehungsweise Asylsuchenden einsetzen, kam es nach Kenntnissen der Landesregierung im 2. Quartal 2019, wann und wo fanden diese statt und, sofern vorhanden, welche PMK-Einordnung wurde vorgenommen (bitte Auflistung nach laufender Nummer, Tat zeit, Ort und Deliktart, falls vorhanden PMK-Einordnung)? 8. Welche Angaben kann die Landesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle zu den Fragen 3, 5 und 7 machen? 9. Hat die Landesregierung Kenntnisse zu Übergriffen, Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern von Seiten des Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften im 2. Quartal 2019 (bitte Auflistung nach laufender Nummer, Tatzeit, Ort, konkreten Verstößen und Deliktart)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. August 2019 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbeson dere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Un schuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberver waltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1. und 2.: Es fanden keine Versammlungen im Sinne der Fragestellung im 2. Quartal 2019 vor bestehenden, geplan ten oder vermuteten Flüchtlings beziehungsweise Asylbewerberunterkünften statt. Zu 3. und 4.: Im Freistaat Thüringen wurden im 2. Quartal 2019 keine Straftaten registriert, die sich gegen Flüchtlings beziehungsweise Asylbewerberunterkünfte richteten. Folglich wurden auch keine Menschen in diesem Zu sammenhang verletzt. Zu 5. und 6.: Im Freistaat Thüringen wurden im 2. Quartal 2019 insgesamt 38 Straftaten registriert, die sich gegen Flücht linge beziehungsweise Asylbewerber richteten. Alle Fälle wurden als PMK rechts registriert. Zuständigkeitsbereich Anzahl Verletzte Tatverdächtige Phänomenbereich Landespolizeiinspektion Erfurt 3 1 3 3 x PMK rechts Landespolizeiinspektion Gera 3 0 4 3 x PMK rechts Landespolizeiinspektion Gotha 12 0 12 12 x PMK rechts Landespolizeiinspektion Jena 8 1 9 8 x PMK rechts Landespolizeiinspektion Nordhausen 7 1 7 7 x PMK rechts Landespolizeiinspektion Saalfeld 2 0 2 2 x PMK rechts Landespolizeiinspektion Suhl 3 0 3 3 x PMK rechts Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3 Drucksache 6/7577Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Im 2. Quartal 2019 wurden im Freistaat Thüringen keine Straftaten registriert, die sich gegen Einrichtungen wegen ihrer Tätigkeit für Flüchtlinge beziehungsweise Asylbewerber richteten. Zu 8.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4, 5 und 6 sowie 7 verwiesen. Zu 9.: Im Freistaat Thüringen wurden im 2. Quartal 2019 keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt. Maier Minister Proteste gegen und Übergriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte in Thüringen im 2. Quartal 2019 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. und 2.: Zu 3. und 4.: Zu 5. und 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: