20.08.2019 Drucksache 6/7580Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. September 2019 Fristlose Entlassung des ehemaligen Leiters der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora Die Kleine Anfrage 3984 vom 4. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut: In Hinblick auf die fristlose Entlassung des ehemaligen Leiters der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora und dem hieraus resultierenden Rechtsstreit gilt es nach meiner Einschätzung gegenüber der Gedenkstätte wie gegenüber dem ehemaligen Leiter sowie allen weiteren Beteiligten, einen weiterhin drohenden Schaden abzuwenden. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es nach Kenntnis der Landesregierung zutreffend, dass der fristlosen Kündigung des ehemaligen Leiters der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora keine vorhergehende Abmahnung zugrunde liegt? 2. Für den Fall, dass Frage 1 bejaht wird, von wem erfolgte nach Kenntnis der Landesregierung eine juristische Prüfung, dass die fristlose Kündigung durch das Arbeitsgericht nicht für unwirksam erklärt werden wird? 3. Ist es nach Kenntnis der Landesregierung zutreffend, dass der Kündigungsrechtsstreit auf einer versicherungsrechtlichen Nachzahlung aufgrund eines auf vier Wochen befristeten Werkvertrags beruht und der ehemalige Leiter der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora diesen Vertrag weder ausgefertigt noch unterschrieben hat? 4. Ist es nach Kenntnis der Landesregierung zutreffend, dass der ehemalige Leiter der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora vor Ausspruch der fristlosen Kündigung vom Stiftungsrat nicht angehört wurde? 5. Ist es nach Kenntnis der Landesregierung zutreffend, dass die fristlose Kündigung des ehemaligen Leiters der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora der Zustimmung der Zuwendungsgeber der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora bedarf, das Thüringer Finanzministerium (Zuwendungsgeber) aber in der außerordentlichen Stiftungsratssitzung am 8. Mai 2019 keine Zustimmung zur Kündigung erteilt hat? 6. Wie kam es nach Kenntnis der Landesregierung dennoch zur Zustimmung durch das Thüringer Finanzministerium ? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Becker (SPD) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/7580 Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. August 2019 wie folgt beantwortet: Aufgrund vorliegender Tatsachen hat der Stiftungsrat der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora in seiner außerordentlichen Sitzung am 8. Mai 2019 über die Personalmaßnahme des ehemaligen Leiters der Außenstelle Mittelbau Dora - ausführlich und unter Beiziehung der Rechtsanwältin der Stiftung als Sachverständige - beraten. Beschlüsse sind nach den Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora vom 17. März 2003 sowie den darauf fußenden Stiftungsregularien zu fassen. Grundsätzlich geht das Recht zum Schutz der Persönlichkeit des hier betroffenen ehemaligen Mitarbeiters der Stiftung dem auf Öffentlichkeit angelegten Informationsrecht des Landtages vor. Deshalb können in der Personalangelegenheit selbst keine Auskünfte erteilt werden. Im Übrigen haben sich die Mitglieder des Stiftungsrates in einer vorläufigen Geschäftsordnung aus dem Jahre 2003 auf Vertraulichkeit in Stiftungsangelegenheiten verständigt. Dies als Vorbemerkung vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1. bis 6.: Der Stiftungsrat hat die - derzeit der gerichtlichen Prüfung unterliegenden Gründe - für eine fristlose Kündigung des Leiters der Gedenkstätte Mittelbau-Dora umfassend und sorgfältig geprüft, bevor er seine Entscheidung getroffen hat. Letztlich lagen alle notwendigen Zustimmungen der Mitglieder des Stiftungsrates zum Beschluss der Kündigung - einschließlich beider Zuwendungsgeber - vor. Vertieftere Ausführungen in der Sache selbst können aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeit des betreffenden Mitarbeiters nicht übermittelt werden. Es wird dafür um Verständnis gebeten. Prof. Dr. Hoff Minister Fristlose Entlassung des ehemaligen Leiters der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 6.: